HB
Verwaltungs GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.862,49 |
40.284,19 |
| I.
Finanzanlagen |
42.862,49 |
40.284,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
42.862,49 |
40.284,19 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.802,99 |
29.140,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.140,76 |
2.265,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
662,23 |
1.875,17 |
| B.
Rückstellungen |
3.222,66 |
2.899,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.836,84 |
8.244,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
42.862,49 |
40.284,19 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der HB Verwaltungs GmbH wurde auf
der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis in der Bilanz erfolgt unter den
Positionen "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibung angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
entsprechend der Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150 Euro (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Informationen zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr 0,00
Euro).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 9.836,84 Euro
(Vorjahr 8.244,20 Euro).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Forderungen gegen Gesellschafter bestanden am
Bilanzstichtag nicht. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag in Höhe
von
8.045,16 Euro (Vorjahr 8.045,16 Euro). Sie sind in der
Bilanz nicht gesondert ausgewiesen und in der Position
"sonstige Verbindlichkeiten" enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Hermann Böpple geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren keine
weiteren Organe bestellt.
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der HB Beteiligungen und Immobilien GmbH
& Co. KG, Stuttgart, Handelsregister Stuttgart HRA
12910
Unterschrift der Geschäftsführung
Stuttgart, den 30. Juni 2011
gez.: Hermann Böpple
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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