Iqony Energies Erzeugung FW Schiene GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Becker seit 7.5.2015 | Geschäftsführer |
Andrea Feld seit 27.10.2014 | Geschäftsführer |
Stefan Heisel seit 3.2.2014 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STEAG Bioenergy GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die STEAG Bioenergy GmbH Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der STEAG Bioenergy GmbH, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter unter der Bilanz. Dort ist beschrieben, dass die STEAG Bioenergy GmbH als ausschließlich Komplementärin und damit Holding der Biogas Tribsees Mielke GmbH & Co. KG und Biogas Saxler CeibH & Co. KG. im Geschäftsjahr 2018 zusätzlich die Kommanditanteile dieser Gesellschaften erworben hat, wodurch die beiden Gesellschaften auf die STEAG Bioenergy GmbH angewachsen sind und die STEAG Bioenergy GmbH dadurch ihre Holdingfunktion verliert. Die Biogas Tribsees Mielke GmbH & Co. KG und die Biogas Saxler GmbH & Co. KG haben in 2018 ihren operativen Geschäftsbetrieb aufgegeben, so dass die STEAGBioenergy GmbH nun weder eine Holdingfunktion ausübt noch einen operativen Geschäftsbetrieb hat. Darauf basierend erfolgte die Bilanzierung unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Liquidität der Gesellschaft ist unter Berücksichtigung der Kündigungsverzichte seitens der mittelbaren Muttergesellschaft STEAG GmbH für die am Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 bilanzierten Darlehen und der Finanzmittelkontovereinbarung mit der STEAG GmbH sowie für die Darlehen der STEAG New Energies GmbH gemäß Liquiditätsplanung bis zur geplanten Verschmelzung ausreichend. Sollte die Verschmelzung nicht erfolgen, ist die STEAG Bioenergy GmbH für eine ordnungsgemäße Liquidation auf die finanzielle Unterstützung durch verbundene Unternehmen angewiesen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung durch die gesetzlichen Vertreter unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Beendigung ihrer Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 15. März 2019 Ernst
& Young GmbH
Broschk , Wirtschaftsprüfer Schwalvenberg, , Wirtschaftsprüfer Bilanz STEAG Bioenergy GmbH, Saarbrücken, zum 31. Dezember 2017STEAG Bioenergy GmbH, Saarbrücken, Amtsgericht Saarbrücken, HRB 18945AKTIVA
Die STEAG Bioenergy GmbH ist ausschließlich als Holding tätig als Komplementärin der Biogas Tribsees Mielke GmbH & Co. KG sowie der Biogas Saxler GmbH & Co. KG. Die Biogas Tribsees Mielke GmbH & Co. KG und die Biogas Saxler GmbH & Co. KG. haben in 2018 ihren operativen Geschäftsbetrieb aufgegeben, so dass die STEAG Bioenergy GmbH nun weder eine Holdingfunktion ausübt noch einen operativen Geschäftsbetrieb hat. Durch den Vollzug des Anteilskaufs im Geschäftsjahr 2018 werden beide Gesellschaften gemäß § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB auf die STEAG Bioenergy GmbH anwachsen. Mit Hinblick auf das Geschäftsjahr 2019 ist geplant, die STEAG Bioenergy GmbH auf die Muttergesellschaft STEAG New Energies GmbH zu verschmelzen. Vor diesem Hintergrund ist der Jahresabschluss 2017 unter Abkehr der Going-Concem-Prämisse aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist zum 31.12.2017 bilanziell überschuldet. Die Liquidität der Gesellschaft ist unter Berücksichtigung der Kündigungsverzichte seitens der mittelbaren Muttergesellschaft STEAG GmbH für die am Bilanzstichtag 31.12.2017 bilanzierten Darlehen und der Finanzmittelkontovereinbarung mit der STEAG GmbH sowie für die Darlehen der STEAG New Energies GmbH gemäß Liquiditätsplanung bis zur geplanten Verschmelzung ausreichend. Sollte die Verschmelzung nicht erfolgen, ist die STEAG Bioenergy GmbH für eine ordnungsgemäße Liquidation auf die finanzielle Unterstützung durch verbundene Unternehmen angewiesen.
Saarbrücken, 15. März 2019 STEAG Bioenergy GmbH Die Geschäftsführung Andrea Feld Christoph Becker Gewinn-
und Verlustrechnung STEAG Bioenergy GmbH, Saarbrücken,
|
| 2017 | 2016 | |
| EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 26.012,00 | 62.000,00 |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 21.259,33 | 38.712,00 |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | - | -284,50 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -16.066,50 | -5.700,00 |
| -16.066,50 | -5.984,50 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -585,83 | -563,71 |
| -585,83 | -563,71 | |
| 5. Abschreibungen | ||
| auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | - | -501.289,00 |
| - | -501.289,00 | |
| 6. sonstige betriebliche Aufwendungen | -612.274,11 | -541.169,85 |
| 7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 35.359,88 | 35.305,89 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 35.359,88; Vorjahr EUR 35.305,89) | ||
| 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | - | 53.490,00 |
| (davon aus der Abzinsung EUR -; Vorjahr EUR 53.490,00) | ||
| 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | - | -1.172.042,00 |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -13.346,57 | -12.844,84 |
| (davon an verbundene Unternehmen EUR -13.346,57; Vorjahr EUR -12.844,84) | ||
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -41.320,29 | 80.803,79 |
| (davon latente Steuererträge EUR -; Vorjahr EUR 80.803,79) | ||
| 12. Ergebnis nach Steuern | -600.962,09 | -1.963.582,22 |
| 13. Jahresfehlbetrag | -600.962,09 | -1.963.582,22 |
Gewinnverwendungsbeschluss
In der Gesellschafterversammlung der STEAG Bioenergy GmbH vom 21. März 2019 wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
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