Medimpex
GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 11.06.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.971,34 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.131,00 |
| II.
Sachanlagen |
840,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
212.534,74 |
| I.
Vorräte |
17.933,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
144.688,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49.913,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
217.532,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.434,75 |
| B.
Rückstellungen |
3.793,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
158.304,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
217.532,50 |
Anhang 2010
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft Medimpex GmbH
wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB
und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff.
HGB, sowie ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH
gemäß § 267 HGB.
Im Einzelnen werden folgende Grundsätze und
Methoden der Bilanzierung und Bewertung angewandt:
a.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem Gliederungsschema
für kleine Kapitalgesellschaften.
b.
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05. 2009
(BilMoG) aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
c.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten incl. Anschaffungsnebenkosten bzw.
Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Bei
Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist werden die Anschaffungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennbetrag (Nominalwert) angesetzt. Die Bildung von
Einzelwertberichtigungen war in 2010 nicht erforderlich.
Auf die restlichen Forderungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung von 1 % des Nettobetrages
vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt bzw. gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen in einem ausreichenden Umfang.
Angesetzt wird hierbei der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendige
Erfüllungsbetrag gem. § 253
Abs. 1 HGB.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie sonstigen Verbindlichkeiten wurden gem. § 253
Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
d.
Grundlagen für die Währungsumrechnung
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren
Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden
mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
2.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
a.
Angaben zur Bilanz
Unter den Forderungen werden keine Werte mit
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gemäß
§ 268 Abs.4 Satz 1 HGB ausgewiesen.
Forderungsspiegel in TEUR
|
Art der Forderung
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
zum 31.12.2010
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro |
TEuro |
TEuro |
| aus Lieferungen und
Leistungen |
143,7 |
143,7 |
0,0 |
| sonstige
Vermögensgegenstände |
0,9 |
0,9 |
0,0 |
|
Summe
|
144,6
|
144,6
|
0,0
|
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten und ihre
Restlaufzeiten, die gesicherten Beträge und die Art
der Sicherheiten ergeben sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel.
Verbindlichkeitenspiegel in TEUR
|
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
zum 31.12.2010 |
kleiner 1 J. |
1 bis 5 J. |
größer 5
J. |
|
TEuro |
TEuro |
TEuro |
TEuro |
| sonstige
Verbindlichkeiten |
158,3 |
158,3 |
0,0 |
0,0 |
|
Summe
|
158,3
|
158,3
|
0,0
|
0,0
|
Es bestehen keine Verbindlichkeiten die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber einem
Gesellschafter nach § 42 Abs.3 GmbHG von Euro 0,0.
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken, außer, dass die Alcopack GmbH
gegenüber den kreditgebenden Instituten mit anderen
Firmen der Alcopack Group gesamtschuldnerisch für
gewisse Verbindlichkeiten haftet.
Es bestehen keine Ausfallbürgschaften.
Es wurden keine Geschäfte abgeschlossen, die
nicht in der Bilanz enthalten sind, über die gem.
§ 285 Nr. 3 bzw. § 285 Nr. 3a HGB zu
berichten wäre und, die für die Beurteilung der
Finanzlage notwendig sind.
b.
Angaben zur Bilanz
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288 Abs. 2 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen
ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
3.
Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigtenzahl
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahres 2010 beschäftigten Mitarbeiter
beträgt 0,0.
Sonstige Finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen von
insgesamt Euro 9.488,28 bestehen aus einem
Büromietvertrag mit Beträgen von Euro 9.488,28
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und Beträgen
von Euro 0,00 mit einer Restlaufzeit über einem Jahr.
Beteiligungen
Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine
Beteiligungen bzw. ist mit keinem Unternehmen verbunden
gem. § 271 Absatz 1 u. 2 HGB.
Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane:
|
Geschäftsführer zum 31.12.2010: |
|
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| Familienname |
Vorname |
Beruf |
| Becker |
Peter |
kaufm. sowie
Controlling- und
Vertriebsgeschäftsführer |
| Wermann |
Hans |
kaufm. sowie
Controlling- und
Vertriebsgeschäftsführer |
Auf die Darstellung der Angaben nach § 285 Nr. 17
HGB wird gem. § 288 Abs. 2 Satz 3 HGB verzichtet.
Auf die Berichterstattung über die
Gesamtbezüge des Geschäftsführer wird nach
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach §
245 HGB i.V.m. § 264 HGB wie folgt unterzeichnet.
Koblenz, den 26. März 2011
(Peter
Becker)
(Hans Wermann)
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2011 festgestellt.
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