Fairness
GmbH
Eberbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.728,00 |
42.861,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.727,00 |
42.860,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
200.123,44 |
173.358,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.119,83 |
61.156,83 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
138.003,61 |
112.201,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.802,26 |
8.906,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
246.653,70 |
225.125,55 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
140.174,96 |
118.253,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
57.253,06 |
75.991,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
57.421,90 |
16.761,44 |
| B.
Rückstellungen |
43.029,85 |
34.927,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.448,89 |
71.945,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
246.653,70 |
225.125,55 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertungsmethoden
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Fairness GmbH wurde 2010
erstmalig nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuch unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMoG
) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens-
gegenstände vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben. Die im Anlagevermögen
befindlichen Wirtschaftsgüter Sammelposten resultieren
aus dem Jahr 2008-2009 entsprechend den Vorschriften des
§ 6 Abs. 2a EstG und sind auf 5 Jahre verteilt
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und Sonstige
Vermögengegenstände
Bei den Forderungen a/ Lieferungen und Leistungen war
mit einem Zahlungseingang von bis zu zwölf Monaten ab
Bilanzstichtag zu rechnen.
Verbindlichkeiten
Bilanzierte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren liegen nicht vor.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichem
Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse aus bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB sind
branchenüblich eingegangen worden, ebenso Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer: Frau Christiane Blask,
Krankenschwester
Weitere
Geschäftsführer: keine
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
|
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
| Ausleihungen |
0,00 |
| Forderungen |
10.130,81 |
| Verbindlichkeiten |
0,00 |
Die Forderung ist eine Gesellschafterforderung im Sinne
von § 42 Abs. 3 GmbHG.
Sie wird in der Bilanz unter "Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.
Fairness GmbH
Eberbach
Eberbach, 22. Juli 2016
................................
Christiane
Blask
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 29.07.2016 festgestellt.
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