Hypion Motion Stralsund GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von militärischen Kampffahrzeugen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jutta Vollert seit 6.7.2009 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SM Nahverkehr GmbHStralsundJahresabschluss zum 31. Dezember 2012Bilanz zum 31. Dezember 2012Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Anhang für das Geschäftsjahr 2012I. Allgemeine AngabenDie SWS Nahverkehr GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und Abs. 4 Handelsgesetzbuch. Der Jahresabschluss wurde laut Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die weitergehenden Formvorschriften (Verordnung über die Gliederung von Jahresabschlüssen von Verkehrsunternehmen vom 27. Februar 1968, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juli 1988) wurden beachtet. Auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurden erstmals die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nach Art. 66 Abs. 3 und 7 i. V. mit Art. 67 EGHGB angewandt und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 fortgeführt. Soweit Posten vom gesetzlichen Wortlaut abweichen, wurde dies in Übereinstimmung mit § 265 Abs. 6 HGB von uns vorgenommen. Im Einklang mit § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB wurde die Gliederung erweitert. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 150,00 werden als Aufwand behandelt. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 150,00 €, aber nicht 410,00 übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung als Zugang zum Anlagevermögen erfasst und sofort in voller Höhe abgeschrieben. Anlagengüter, deren Anschaffungskosten 150,00€, aber nicht 1.000,00 übersteigen, wurden im Zeitraum 2008 bis 2010 in einen Sammelposten eingestellt und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Zur Absicherung der Ansprüche aus Altersteilzeit besteht eine verpfändete Rückdeckungsversicherung, deren Aktivwert gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der korrespondierenden Rückstellung für Altersteilzeit zum 31.12.2012 verrechnet wurde. Die Vorräte sind zu fortgeschriebenen Durchschnittspreisen bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des Kredit- und Ausfallrisikos zu Nennwerten angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bilanziert. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages. Der Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen enthält erhaltene Investitionszuschüsse und -zulagen. Die Auflösung erfolgt im gleichen Prozentsatz, zu dem die geförderten Anlagengegenstände abgeschrieben werden. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Längerfristige Rückstellungen werden mit laufzeitadäquaten Zinssätzen gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung abgezinst. Für die Pensionsrückstellung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten vor. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. ,Projected-Unit-Credit-Methode` (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die ,Richttafeln 2005 G' von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
Für die Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen liegen entsprechende versicherungsmathematische Gutachten vor. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. ,Projected-Unit-Credit-Methode` (PUC-Methode). Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
Mit dem Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellungen zum 31.12.2012 von 170 T€ ist der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung zum beizulegenden Zeitwert (=Anschaffungskosten) von 92 T€ verrechnet. Neben den unterjährigen Aufwendungen für Altersteilzeit sind Zinsaufwendungen von 8 T€ aus der Rückstellungsdotierung angefallen. Bei den langfristigen Rückstellungen für die Archivierung von Geschäftsunterlagen wurden jährliche Kostensteigerungen von 1 % p. a. berücksichtigt und eine laufzeitadäquate Abzinsung vorgenommen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. III. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungDie Entwicklung des Anlagevermögens ist insgesamt im Anlagenspiegel (Anlage 3, Blatt 7) aufgezeigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben jeweils eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 951.430,00 € (Vj. 1.262.894,22 €) davon aus Betriebskostenzuschuss 2012 in Höhe von 858.405,39 € (Vj. 1.133.976,91 €) sowie übrige Forderungen in Höhe von 10.482,81 € (Vj. 128.917,31 €) enthalten. Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 93.042,61 € (Vj. 9.962,50 €). Der Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen betrifft mit 1.833.106,00 € noch nicht aufgelöste Investitionszuschüsse und mit 14,00 € noch nicht aufgelöste Investitionszulagen. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2012 für die Anschaffung von zwei KOM mit Fahrzeugausrüstung Fördermittel in Höhe von insgesamt 294.018,07 € im Sonderposten als Zugang passiviert. Die Rückstellungen enthalten im Wesentlichen 181.488,00 (Vj. 185.720,00 €) für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, 109.150,00 € (Vj. 43.200,00 €) für unterlassene Instandhaltung, 77.806,06 € (Vj. 106.888,67 €) Rückstellungen für Altersteilzeit, 54.100,00 € (Vj. 22.700,00 €) für ausstehende Rechnungen, 41.377,00 € (Vj. 81.015,00 €) für Arbeitnehmeransprüche (Urlaub), 27.000,00 € (Vj. 27.000,00 €) für Tantiemeansprüche und 12.038,00 € (Vj. 14.171,00 €) für Jubiläumszuwendungen. Die Verbindlichkeiten untergliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung der finanzierten KOM besichert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen bei der Deutsche Kreditbank AG, der Sparkasse Vorpommern und der Pommerschen Volksbank eG zur laufenden Investitionsfinanzierung. Es wurden Umsatzerlöse in Höhe von 4.449.689,28 € (Vj. 4.140.175,87 €) erzielt. Darin enthalten sind Erträge von 3.176.579,48 € (Vj. 3.116.113,81 €) aus Fahrleistungen, 475.993,00 € (Vj. 465.252,08 €) aus Leistungen für Dritte, 466.657,50 € (Vj. 209.107,62 €) gemäß § 145 Abs. 3 SGB IX, davon 191.203,15 € (Vj. 55.992,83 €) aus dem Vorjahr, sowie 216.292,00 € (Vj. 224.663,00 €) nach der AusgIVO M-V vom 08. Dezember 2008 und 114.167,30 € (Vj. 125.039,36 €) sonstige Umsätze. Die Leistungen für Dritte umfassen u. a. in Höhe von 180.821,59 € (Vj. 173.117,90 €) den Verkauf von Dieselkraftstoff, AdBlue und Heizöl an die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Ribnitz-Damgarten, die Omnibusse auf dem Betriebshof abstellt, und mit 134.920,79 € (Vj. 127.175,93 €) den Verkauf von Dieselkraftstoff an verbundene Unternehmen. Die sonstigen betrieblichen Erträge ergeben sich im Wesentlichen mit 1.008.428,39 € als Zuschuss für ein ausgeglichenes Jahresergebnis (i.Vj. Ertrag aus Verlustübernahme), mit 620.071,47 € (Vj. 625.332,83 €) aus FAG-Mitteln des Landes M-V zur Stützung des ÖPNV sowie mit 351.311,07 (Vj. 323.415,00 €) aus der Auflösung der Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse, mit 44.909,3 (Vj. 52.731,54 €) aus Versicherungsentschädigungen, mit 40.135,82 (Vj. 35.574,29 €) aus Mieteinnahmen mit 25.828,34 aus der Auflösung von Rückstellungen (Vj. 4.361,02 €), sowie mit 13.116,77 (Vj. 36.574,75 €) andere betriebliche Erträge. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss aufstellt, ist die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH in Stralsund. Dieser wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und offengelegt. Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar erfolgen im Konzernabschluss der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH. IV. Ergänzende AngabenSämtliche wesentlichen im Geschäftsjahr getätigten Geschäfte mit nahe stehenden Personen (ohne verbundene Unternehmen, soweit diese keine außen stehenden Gesellschafter haben) können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:
Im Jahresdurchschnitt waren 89 (Vj. 87) Mitarbeiter beschäftigt, davon 13 (Vj. 12) nichtgewerbliche Mitarbeiter und 76 [ohne GF] (Vj. 75) gewerbliche Mitarbeiter. Davon sind drei Arbeitnehmer befristet erwerbsunfähig bis zum 31.01.2014, bis zum 31.03.2015 bzw. bis zum 31.01.2016. Zwölf Arbeitnehmer sind befristet eingestellt. Es bestehen zwei Verträge über geringfügige Beschäftigung mit Senioren, die im Unternehmen tätig waren. Derivative Finanzinstrumente werden durch die Gesellschaft nicht genutzt. Sonstige über einen längeren Zeitraum bestehende finanzielle Verpflichtungen resultieren aus dem Pachtvertrag Betriebshof. Der Pachtzins ergibt sich aus den tatsächlichen Aufwendungen des Verpächters und betrug 151 T€ in 2012. Im Zuge der Vermögensauseinandersetzung nach § 12 LNOG haben die Hansestadt Stralsund mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen einerseits und die SWS Stadtwerke mit der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Ribnitz-Damgarten (KVG) andererseits einen Kauf- und Übertragungsvertrag zum Kauf des Unternehmens SWS Nahverkehr GmbH und des Betriebshofes geschlossen. In dem Kauf- und Übertragungsvertrag ist die Aufhebung des Pachtvertrages zwischen SWS Stadtwerke und SWS Nahverkehr und der Neuabschluss zwischen KVG und SWS NV vereinbart. Es bestehen Verträge über Dienstleistungen im Bereich Datenverarbeitung, Lohnabrechnung, zur juristischen Beratung und der Vertretung vor den Gerichten. Die Aufwendungen betragen ca. 45 T€ jährlich. Darüber hinaus bestehen in den nächsten 4 Jahren Verpflichtungen aus Leasingverträgen in einer Gesamthöhe von 123 T€. Die Gesellschaft ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (ZMV), die die Beiträge im Umlageverfahren erhebt. Im Geschäftsjahr 2012 betrugen der Umlagesatz 1,3 % und der Zusatzbeitrag 4,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (Bemessungsgrundlage). Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen im Geschäftsjahr 2012 79 T€ (Vj. 78 T€). Gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG steht die SWS Nahverkehr GmbH für die Erfüllung der zugesagten Leistungen ein (Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren Versorgungsverpflichtung). Zur Erfüllung der sich aus der Betrauungsvereinbarung ergebenden Verpflichtungen bedient sich die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH der SWS Nahverkehr GmbH. Die Gesellschaft haftet in Höhe der im Rahmen eines über die Deutsche Bank AG abgewickelten konzerninternen Cash-Pools und der darin vereinbarten möglichen Kreditlinien. Die Kreditlinien über alle Konzerngesellschaften sind in der Cash-Pool-Vereinbarung in Höhe von maximal 5.500 T€ vereinbart. Zum Bilanzstichtag besteht keine Kreditinanspruchnahme, so dass ein Risiko nicht besteht. Aus der Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ergeben sich zum 31.12.2012 Differenzen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei den Finanzanlagen aus der Rückdeckung der Altersteilzeitverpflichtungen 92 T€, den Rückstellungen für Pensionen 34 T€, für Altersteilzeit 45 T€, für Jubiläen, Abfindungen und Archivierungsverpflichtungen in geringem Umfang, die insgesamt zu aktiven latenten Steuern führen, auf deren Bilanzierung nach dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB verzichtet wird. Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Mitglieder an:
Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden Bezüge von insgesamt 4.275,00 € gezahlt. Geschäftsführerin ist Frau Jutta Vollert. Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wurde von der Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Stralsund, den 15. März 2013 Jutta Vollert, Geschäftsführerin Anlagenspiegel 2012
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012A. Darstellung des Geschäftsverlaufes1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Branche Die im Koalitionsvertrag 2009 angekündigte Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) mit dem Ziel, die EG-Verordnung 1370 bundeseinheitlich und rechtssicher zu gestalten, ist nach jahrelanger Diskussion am 19. Dezember 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Entscheidend für die zukünftige Ausrichtung sind die neue Definition der Eigenwirtschaftlichkeit und die Bedeutung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages. Die allgemeinen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2012 sind durch weitere Absenkungen von finanziellen Zuschüssen, wie der Ausgleichsverordnung im Ausbildungsverkehr M-V und Zahlungen nach Finanzausgleichsgesetz geprägt. 2. Dienstleistung Die Verkehrsdienstleistung wurde auf Basis von Liniengenehmigungen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 42 durchgeführt. Es wird Schülerverkehr für Schwimmunterricht nach PBefG § 43 gefahren. Die erteilten Liniengenehmigungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016. Es wird weiterhin Mietomnibusverkehr nach § 49 PBefG und Verkehr nach Freistellungs-Verordnung von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieses Personenkreises dienen, durchgeführt. Zwischen der Hansestadt Stralsund und der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH bestand seit dem 1. Januar 2007 ein Betrauungsvertrag. Er beinhaltete Tätigkeiten im straßengebundenen ÖPNV auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund. Nach Bildung des Landkreises und Aufhebung der Kreisfreiheit aufgrund des LNOG ist die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV gemäß § 3 Abs. 3 des ÖPNVG M-V auf dem Gebiet der Stadt am 4. September 2011 auf den Landkreis übergegangen. Mit dem Landkreis V-R ist, beginnend ab dem 1. Januar 2013, ein Dienstleistungsauftrag für die Sicherstellung der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen ÖPNV-Leistungen als Notmaßnahme gemäß Art. 5 Abs. 5 der VO EG 1370/2007 abgeschlossen worden. 3. Umsatzentwicklung des Unternehmens Die SWS Nahverkehr GmbH beförderte im Geschäftsjahr 2012 im Linienverkehr 5,2 Mio. Personen. Das sind 7,3 % mehr als im Vorjahr. Dieser Zuwachs ist im Wesentlichen auf die Ausgabe von Schüler-Busfahrkarten entsprechend der Satzung des Landkreises V-R über die Schülerbeförderung und Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg für das Schuljahr 2012/2013 zurückzuführen. Die betrieblichen Erträge (ohne Zuschuss Gesellschafter in Höhe von 1.008 T€) erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 313 I.E. Davon entfallen auf den Bereich der Umsatzerlöse Mehreinnahmen in Höhe von 310 T€, die unter anderem auf wesentlich mehr sonstige Umsätze für die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen zurückzuführen sind. Ursachen für diesen Anstieg sind der Ansatz des betriebsindividuellen Prozentsatzes von 12,88 % und die Auswirkungen des vorderen Einstiegs zur Busbenutzung. Die folgende Aufstellung macht die Entwicklung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr deutlich.
Die Abgeltungsleistungen nach § 45a Personenbeförderungsgesetz sind in Mecklenburg-Vorpommern mit der Verordnung über die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr vom 8. November 2012 geregelt worden. Die Verfahrensweise lt. Verordnung führte zu geringeren Einnahmen. Die Abgeltungsleistungen nach SGB IX werden nach einem betriebsindividuellen Prozentsatz ermittelt. Aufgrund der gestiegenen Fahrgeldeinnahmen konnte im Geschäftsjahr ein beachtlicher Mehrumsatz erzielt werden. Die Umsätze aus der Leistung für Dritte sind um 11 T€ gegenüber dem Vorjahr höher, was im Wesentlichen auf den Verkauf von Dieselkraftstoff an Dritte, bedingt durch den durchgereichten hohen Einkaufspreis, zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 19 T€ höher ausgefallen. Ursachen sind unter anderem Mehreinnahmen aus der Auflösung von gewährten Fördermitteln und höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. 4. Finanzierung des Unternehmens Das Unternehmen finanzierte sich 2012 aus den Erlösen und den Abgeltungsleistungen nach § 148 SGB IX und den Ausgleichsleistungen lt. AusgIVO M-V. Die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH gleicht den Zuschussbedarf auf der Grundlage eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses in Verbindung mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und dem Landkreis Vorpommern-Rügen im Geschäftsjahr 2012 aus. Die Steuerung der Liquidität durch den Cashpool der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH konnte in 2012 fortgeführt werden. 5. Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen In 2012 wurden die Investitionen aus dem Jahre 2010 in ein neues Vertriebssystem und ein rechnergestütztes Betriebsleitsystem abgeschlossen. Das Ziel, in 2012 die Einführung eines dynamischen Fahrgastinformationssystems vorzunehmen, wurde nicht erreicht. Die Ersatzinvestition von zwei Standardlinienbussen einschließlich der Ausrüstung mit Videoschutzanlagen, neuen Entwertern und Fahrgastzählgeräten konnte realisiert werden. Die Finanzierung aller Maßnahmen erfolgte unter Berücksichtigung ausgereichter Fördermittel über eine Finanzierungsvereinbarung mit der Rügener Personennahverkehrsgesellschaft. 6. Beschaffung Der durchschnittliche Einkaufspreis für Dieselkraftstoff erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,91 Cent je Liter. Damit stiegen die Kraftstoffkosten je Wagenkilometer um 3,3 Cent. Die Veränderungen der Preise für die anderen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe traten im prognostizierten Rahmen ein. 7. Umweltschutz Durch die SWS Nahverkehr GmbH werden alle Fahrzeuge mit den gesetzlich gültigen Euro-Normen gefahren. Die in 2012 angeschafften KOM sind mit der neuen Mercedes-Benz Blue Tec ® , das ist die wirtschaftliche SCR-Dieseltechnologie mit Zukunft, ausgerüstet. EURO 5 ist die nächste Stufe der europäischen Abgasemissionsgrenze für schwere Nutzfahrzeuge. Gegenüber der aktuellen EURO 4-Stufe bedeutet EURO 5 eine weitere Reduzierung der Stickoxide (NOx). Beim Einsatz in Bussen bewirkt die SCR-Technologie, dass der Motor auf niedrige Partikelemission und niedrigen Kraftstoffverbrauch ausgelegt ist. 8. Personal- und Sozialbereich Am 31. Dezember 2012 waren im Unternehmen 91 Mitarbeiter (mit Geschäftsführerin) beschäftigt. Es gibt drei befristete Verrentungen bis zum 31. Januar 2014, bis zum 31. März 2015 bzw. bis zum 31. Januar 2016. Am 31. Dezember 2012 gab es 12 befristete Beschäftigte für die Arbeitsaufgabe Busfahrer. Durch die Neueinstellungen konnte die Altersstruktur geringfügig verbessert werden. 95 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über die Berechtigung, Kraftomnibusse zu fahren. Im Unternehmen gilt seit dem 1. Januar 2006 zur Entlohnung ein Haustarifvertrag auf Basis des Spartentarifvertrages für Nahverkehrsunternehmen in M-V. Es bestehen mit fünf Arbeitnehmern Altersteilzeitverträge auf gesetzlicher und tariflicher Grundlage. Es gibt keine Häufungen von Betriebsunfällen und es gab keine Anerkennung von Berufskrankheit. Der Krankenstand ist gegenüber 2011 um 299 Krankentage zurückgegangen und hat sich um 8,8 % gegenüber dem Vorjahr verringert. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich drei Mitarbeiter krankheitsbedingt ohne Bezüge. 9. Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres Branchen- und Haustarifvertrag Der seit dem 1. Januar 2006 gültige Haustarifvertrag (HTV) ist auf der Grundlage des Branchentarifvertrages, der zwischen dem Kommunaler Arbeitgeberverband M-V e. V. und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen wurde, entwickelt worden. Der HTV entspricht den betrieblichen Erfordernissen. Gemäß § 20 Abs. 4 TV-NVS wurde das Ergebnis des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunalen Arbeitgebern ab 1. Januar und dem 1. März 2012 übernommen. Fahrpreis- und Tarifstrukturänderung Seit dem 1. Dezember 2009 sind die Fahrpreise und die Tarifstruktur unverändert. Schwerbehindertenzählung In 2010 wurde die PROZIV Verkehrs- und Regionalplaner Partnergesellschaft mit der Prüfung und Testierung des Nachweises für den Schwerbehindertenquotienten nach § 148 Abs. 4 SGB IX beauftragt. Der ermittelte Wert von 12,88 % wird erstmals ab 2012 in Ansatz gebracht. Auswirkung des Landkreisneuordnungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern Mit der Umsetzung des LKNOG zum 4. September 2011 hat die Hansestadt Stralsund den Status der Kreisfreiheit verloren und ist kreisangehörige Stadt des neuen Landkreises Vorpommern-Rügen geworden. Die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV gem. § 3 Abs. 3 ÖPNVG M-V obliegt seitdem dem neuen Landkreis Vorpommern-Rügen, der nunmehr für den ÖPNV im Gebiet der Hansestadt Stralsund zuständig ist. Auf der Grundlage von § 12 Abs. 1 LNOG hat der Landkreis mit der Hansestadt Stralsund durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung festgelegt, dass ein von ihm beauftragter Dritter die SWS Nahverkehr sowie den Betriebshof Lüdershagen zum 1. Januar 2013 von der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH erwirbt. Mit Beschluss vom 17. Dezember 2012 entschied der Kreistag, dass die Gesellschafteranteile an der SWS NV und der Betriebshof Lüdershagen durch die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Ribnitz-Damgarten erworben werden. B. Darstellung der Lage1. Vermögenslage Die Entwicklung der Vermögenslage der Gesellschaft ist durch die Optimierung des Leistungsangebotes gekennzeichnet. Die Ersatzinvestition von Omnibussen wird weitergeführt. Die Summe der Bilanz hat sich um 318 T€ verringert. Investitionen in das Anlagevermögen wurden mit 662 T€ durchgeführt. Es sind per Stichtag 31. Dezember 2012 im Linienverkehr 25 Solo- und 9 Gelenkbusse im Einsatz. Abschreibungen wurden mit 810 T€ vorgenommen. Es errechnet sich eine Anlagenintensität von 75,0 %. Damit ist gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 1,6 Prozentpunkte zu verzeichnen. 2. Finanzlage Die Finanzierung der Gesellschaft ist 2012 durch Abschläge auf die voraussichtlichen Zuschussbedarf im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der Hansestadt Stralsund durch die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH gesichert. Der Eigenkapitalanteil verbesserte sich um 0,6 Prozentpunkte auf 11,1 % der Bilanzsumme. Die relative Deckung des langfristig gebundenen Vermögens durch Eigenkapital hat sich um 0,5 Prozentpunkte auf 14,8 % erhöht. Insgesamt stehen zur Finanzierung ausreichend langfristige Mittel zur Verfügung. 3. Ertragslage Im Jahr 2012 wurden bedarfsgerechte Anpassungen der ÖPNV-Leistung vorgenommen. Die Nachfrage im Bereich der alternativen Bedienform AST ist weiterhin sinkend. Die Umsätze aus Fahrleistungen erhöhten sich im Bereich des Stadtlinienverkehrs um 60 T€. Der Gesamtkostendeckungsgrad des Unternehmens beträgt 84,7 % (Vorjahr 82,3 %). C. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sindMit Wirkung vom 1. Januar 2013 ist die SWS Nahverkehr GmbH ein 100 %iges Tochterunternehmen der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Ribnitz Damgarten, Ribnitz-Damgarten. Im März 2013 werden Sondierungsgespräche zwischen ver.di und dem Gesellschafter der drei Verkehrsunternehmen zur Vorbereitung von Tarifverhandlungen zur Vereinheitlichung der bestehenden Tarifverträge für ein fusioniertes Verkehrsunternehmen aufgenommen. Ab dem 1. Januar 2013 ist der Öffentliche Dienstleistungsauftrag zwischen dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der SWS Nahverkehr GmbH für die Erbringung von Leistungen des ÖPNV im Bediengebiet der Hansestadt Stralsund in Kraft getreten. Der Vertrag ist eine Notmaßnahme gemäß Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014. D. Künftige Entwicklung, Chancen und wesentliche RisikenMit der Übertragung der SWS Nahverkehr GmbH auf den neuen Landkreis Vorpommern-Rügen ist in Fortführung der bisher getätigten Untersuchungen zur kooperativen Zusammenarbeit die Erarbeitung einer Umsetzungskonzeption zur Vorbereitung der Fusion der drei kommunalen Verkehrsunternehmen auf den Weg gebracht worden. Die damit in Zusammenhang stehenden inhaltlichen und strukturellen Themen werden in Arbeitsgruppen diskutiert und Lösungsvorschläge unterbreitet. Durch die Arbeitsgruppe kaufmännische Dienste werden Bedenken zur Realisierbarkeit der diskutierten rückwirkenden Fusion der drei Verkehrsunternehmen auf den 1. Januar 2013 geäußert. Die Fragen, die im Rahmen der Erstellung eines prüffähigen Jahresabschlusses des fusionierten Nahverkehrsunternehmens geklärt werden müssen, sind erst andiskutiert. Dabei geht es unter anderem um wesentliche Themen wie:
Parallel zum Aufbau einer einheitlichen Buchhaltung muss ein Konzept zur Organisation der Buchhaltung einschließlich der Festlegungen zu den genutzten Standorten erfolgen. Die Realisierung dieser auszugsweise dargestellten Themen zum Aufbau einer einheitlichen Buchhaltung zeigen, wie umfangreich die Arbeiten sind, um einen prüffähigen Jahresabschluss für das neue Unternehmen zu erstellen. Es wird eingeschätzt, dass das mit den vorhandenen Personalkapazitäten terminlich nicht zu realisieren ist, weil bereits Personalreduzierungen erfolgten und krankheitsbedingte Ausfälle in erheblichen Umfang zu verzeichnen sind. Die Auswirkungen weiterer damit im Zusammenhang neu zu regelnder Themen, etwa die Frage des weiteren Ansatzes eines betriebsindividuellen Prozentsatzes in Höhe von 12,88 % für die SWS Nahverkehr, sind derzeit nicht abschließend geklärt. Derzeit erfolgt im Unternehmen die Entlohnung der Mitarbeiter nach dem seit dem 1. Januar 2006 gültigen Haustarifvertrag. Dieser Vertrag wird zum 30. Juni 2013 durch die Geschäftsführung gekündigt, um Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di aufnehmen zu können. Für 2013 plant das Unternehmen, ein dynamisches Fahrgastinformationssystem an drei Haltestellen im Stadtgebiet zu installieren. Die Geschäftsleitung erwartet, durch technische Innovation und mehr Serviceorientierung eine weitere Steigerung der Attraktivität zu erreichen. 1. Wirtschaftliche Bestandsgefährdung Zur frühzeitigen Erkennung sowie zur Vermeidung bzw. Kontrolle und Steuerung von Risiken nutzte die SWS Nahverkehr GmbH in 2012 ein konzernübergreifendes Risikomanagement (Ready4Risk) der SWS Stadtwerke. Elemente dieses Systems sind das Controlling, das Vertragsmanagement und das Frühwarnsystem (Risikoberichterstattung). Damit ist sichergestellt, dass Risiken zeitnah erfasst und Steuermechanismen festgelegt werden. Das Risikomanagement wird jährlich auf seine Aktualität geprüft und gegebenenfalls ergänzt bzw. überarbeitet. 2. Rechtliche Bestandsgefährdung Insbesondere der Aspekt der Finanzierungspflichten zwischen dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der SWS Nahverkehr GmbH nimmt eine herausragende Rolle ein. Risiken könnten sich aus der weiteren demografischen Entwicklung im Bediengebiet für den ÖPNV ergeben. Weitere rechtliche Bestandsgefährdungen sind derzeit nicht erkennbar.
Stralsund, den 15. März 2013 Jutta Vollert, Geschäftsführerin Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts der SWS Nahverkehr GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung. Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Schwerin, 12. April 2013 ACCO
GmbH
Huse, Wirtschaftsprüfer Herrfurth, Wirtschaftsprüfer |
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