Everest
International AG
Erding
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.202,00 |
5.956,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.202,00 |
5.956,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
968.406,89 |
159.725,39 |
| I.
Vorräte |
47.672,72 |
5.891,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
871.157,56 |
137.187,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49.576,61 |
16.646,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.227,00 |
466,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
987.835,89 |
166.147,98 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
56.803,29 |
32.076,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-17.923,29 |
| III.
Bilanzgewinn |
6.803,29 |
0,00 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
100,00 |
100,00 |
| C.
Rückstellungen |
6.762,10 |
1.500,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
924.170,50 |
132.471,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
987.835,89 |
166.147,98 |
Anhang
2006
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2006 wurde nach den Vorschriften
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( §
284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung ergänzender
Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert
( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten werden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige lineare und Abschreibungen,
angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata
temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare und degressive Abschreibungen
unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im
Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
2. Innerhalb der Vorräte sind die Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet. Die
fertigen Leistungen sind mit ihren Herstellungskosten, die
unfertigen Leistungen entsprechend ihres
Fertigstellungsgrads mit ihren anteiligen
Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten
berücksichtigt.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs.
3 HGB ) ist beachtet.
4. Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.
5. Ausgaben vor dem Abschluss - Stichtag, die
Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.
6. Rückstellungen sind gemäß §
249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und / oder der
Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und wurden in Höhe des voraussichtlichen Anfalls auf
Grund des steuerlichen Gewinns dotiert.
Die übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten
und Gewährleistungen, die ohne rechtliche
Verpflichtungen erbracht werden .
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der
Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres belaufen sich auf 3.969,76
Allein nach steuerlichen Vorschriften vorgenommene
Abschreibungen im Anlagevermögen sowie entsprechende
Abschreibungen im Umlaufvermögen als auch aus
steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen sind
im Geschäftsjahr 2006 nicht zu verzeichnen gewesen.
2. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr enthalten.
3. Der Sonderposten mit Rücklageanteil
beläuft sich auf 100,00 Euro. Dieser Sonderposten ist
allein nach § 7g EStG i.V.m. § 247 Abs.3 HGB
gebildet worden.
4. Rückstellungen sind gemäß §
249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und/oder der
Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
5. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestehen nicht.
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind
und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage
von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.
3. Vorschüsse und Kredite an die Vorstände,
sowie zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse, bestehen nicht.
E. Organe der Gesellschaft
Senija Trobradovic Thomas Zahradka
Angestellte, Erding Dipl. Ing.; Prag, Tschechien (
Vorsitzende )
Pawel Stasiak
Dipl. Ing.; Piasecno, Polen
( stellv. Vorsitzender )
Tarik Mutapcic
Dipl. Ing.; Kroatien
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind bis zur
Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über
die Entlastung des Geschäftsjahres 2009
beschließt.
F. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Unter Berücksichtigung des Bilanzverlust aus dem
Vorjahr im Höhe von Euro 17.923,29 ergibt sich ein
Bilanzgewinn von Euro 6.803,29.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2006 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Erding, den 20.10.2007
( SenijaTrobradovic ) Vorstandsmitglied
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