AE Energy GmbHLiquidiert
25746 Heide, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Werner Asmussen seit 27.12.2013 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 84.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Firma MEF Beteiligungs GmbH | 16.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AE Energy GmbHHeideJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhanga.Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der AE Energy GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. b.Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagenvermögen wurde zur Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. c.Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angabe zu Forderungen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0 Euro. Latente Steuern Es handelt sich um einen Erinnerungsposten für latente Steuern nach § 274 HGB. Laut § 274 a HGB (größenabhängige Erleichterungen) sind kleine (zu denen die Gesellschaft gehört) von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Aus diesem Grund haben wir auf die Ermittlung und den eventuellen Ansatz von latenten Steuern verzichtet. d.Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Berichtsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Thomas Asmussen wahrgenommen.
Heide, den 8.11.2013 gez. Thomas Asmussen sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2013 festgestellt. |
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