Karl Wengenroth GmbH
Hauptstraße 15, 57520 Niederdreisbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Fries seit 1.6.2022 | Prokura |
Jörg Fries seit 18.8.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Karl Wengenroth GmbH, Bauuntemehmung.NiederdreisbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Karl Wengenroth GmbH hat ihren Sitz in Niederdreisbach und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Montabaur (HRB Nr. 2687). Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Da der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage vermittelt, sind zusätzliche Angaben hierzu nach § 264 Abs. 2 HGB nicht erforderlich. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Die auf die unfertigen Erzeugnisse erhaltenen Anzahlungen werden von den Vorräten offen abgesetzt. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag bzw. mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Latente Steuern werden auf die Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz gebildet. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von T€ 26. Wir haben von der Übergangsregelung des Art. 67 I 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Demnach wird dieser Zuführungsbetrag jährlich mit 1/15 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum Abschlussstichtag beträgt T€ 2. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt. Umlaufvermögen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht enthalten. Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert; angemessene Wertberichtigungen sind berücksichtigt. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von T€ 30 enthalten. Eigenkapital Das Stammkapital von T€ 26 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen nachgewiesen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Fristigkeiten wie folgt auf:
Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 612.212,60 durch Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung von Forderungen besichert, davon € 202.994,39 durch Sicherungsabtretung von Forderungen und € 196.871,24 durch Sicherungsabtretungen. Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 10 T€. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind nicht gegeben. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Anzahl der Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt waren im Unternehmen 25 Mitarbeiter beschäftigt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Jörg Fries. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder An das Verpachtungsunternehmen Jörg Fries und damit an Mitglieder der Geschäftsführung besteht eine Forderung zum 31.12.2023 von € 30.136,04. Das als Verrechnungskonto geführte Darlehen ist mit 2 % zu verzinsen. Es ist innerhalb eines Jahres fällig.
Niederdreisbach, den 18. April 2024 Jörg Fries Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.5.2024. |
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