Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 16034
Vorher
pso multimedia GmbH
Eingetragen
21.6.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von lT Produkten, Vermittlung von Geschäftskontakten, Vertriebsunterstützung und -Beratung. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich daran beteiligen und deren Geschäftsführung oder Verwaltung übernehmen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Koch
seit 15.3.2010
Geschäftsführer
Dirk Hockerts
seit 15.3.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Dirk Hockerts
Hartweg 27, 52525 Waldfeucht
50.00%
Torsten Koch
Auf den Behnen 28, 33154 Salzkotten
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

1Step GmbH

Waldfeucht

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.789,00 5.134,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 180,00
II. Sachanlagen 1.786,00 4.954,00
B. Umlaufvermögen 11.571,09 33.797,63
I. Vorräte 4.000,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 257,87 5.670,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.313,22 28.127,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 13.360,09 38.931,63

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 11.538,54 30.192,55
I. gezeichnetes Kapital 45.000,00 45.000,00
II. Verlustvortrag 14.807,45 7.484,93
III. Jahresfehlbetrag 18.654,01 7.322,52
B. Rückstellungen 641,17 7.705,00
C. Verbindlichkeiten 1.180,38 1.034,08
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.180,38 1.034,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 13.360,09 38.931,63

Anhang


ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS

I. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Firma 1Step GmbH, Waldfeucht  wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Steuergesetze beachtet.

Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1. Januar 2010 anzuwenden.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Da steuerlich abweichende Besonderheiten nicht zu berücksichtigen waren, konnte eine Einheitsbilanz aufgestellt werden.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.


Nach den in § 267 Abs.1 und Abs. 4 HGB angegebenen Größenklassen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die die entsprechenden Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch nimmt.


1. Gliederungsgrundsätze


Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.



2. Bilanzierungsmethoden


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.


3. Bewertungsmethoden


Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Steuerliche Bewertungsvorschriften wurden berücksichtigt.

Einzelne Positionen wurden wir folgt bewertet:
.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes, unter Berücksichtigung der steuerlichen Abschreibungstabellen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche, geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
   - alte oder neue Regelung ??  --

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert bewertet.

Die Eigenkapitalpositionen wurden ebenfalls mit dem Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.


4. Währungsumrechung


Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.


II.   Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die Zusammensetzung der Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Kontennachweis.

III. Zusatzangaben zur Bilanz


Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um  eine so genannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Da die anzuwendenden handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften unter Beachtung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes sowie der "umgekehrten Maßgeblichkeit" im vorliegenden Fall zu keinen abweichenden Bewertungen führen, liegt eine "Einheitsbilanz" vor. Eine steuerliche Ergänzungsrechnung nach § 60 II EStDV erübrigt sich somit.

IV. Verwendung des Ergebnisses

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 18.654,01€  wird auf neue Rechnung vorgetragen.


V. Haftungsverhältnisse

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten zu vermerken.


VI. Sonstiges


Ausleihungen an den/ die Gesellschafter sind nicht erfolgt

Ausschüttungssperre:    Gründe für eine Ausschüttungssperre lagen nicht vor.

Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.

Geschäftsführer war am Bilanzstichtag:  Herr Dirk Hockerts, Herr Torsten Koch



Die Geschäftsführer sind  einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.


Waldfeucht, den  23.12.2011

   Die Geschäftsleitung
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.

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