K17 GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alina Damaris Riemer seit 10.1.2024 | Geschäftsführer |
Peter Menke seit 12.9.2005 | Geschäftsführer |
Claudia Gölz seit 11.7.2002 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NED.WORK Agentur + Verlag GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20161. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß, zu Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden Der Jahresabschluß der NED.WORK Agentur + Verlag GmbH ist entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt worden. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet. 2. Sonstige Angaben Gesellschafterin der NED.WORK Agentur + Verlag GmbH ist mit folgenden Anteilen: Frau Claudia Gölz Euro 51.129,19 = DM 100.000,00. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf. (HR Nr. B 24776) Zu Geschäftsführern waren während des Geschäftsjahres 2016 Frau Claudia Gölz, Herr Peter Menke und Herr Roland Moers bestellt. Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Es liegen keine Vorschüße oder Kredite an die Geschäftsführer vor. Es werden keine Anteile an anderen Unternehmen gehalten. Es liegen keine unbeschränkt haftende Gesellschaftsverhältnisse vor. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8. 3. Erläuterungen zum Jahresabschluß Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, abzüglich der bisher aufgelaufenen Abschreibung. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt. Auf Zugängen an beweglichen Wirtschaftsgütern wurde ab dem Jahr 2004 die Abschreibung nur noch zeitanteilig ab dem Monat der Anschaffung gewährt. Bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde bei Zugängen von der Vereinfachungsregel des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Der § 6 Abs. 2a EStG wurde, sofern handelsrechtlich zulässig, berücksichtigt. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. Wertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und sonstige Wertpapiere wurden ebenfalls zu Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen, das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 KStG wurde mit dem Barwert in Höhe von 3.378,74 Euro aktiviert. Das ermittelte Körperschaftsteuerguthaben wird ab 2008 bis 2017 zu jeweils 1/10 am 30.09. des entsprechenden Jahres an die Gesellschaft ausgekehrt. Die Forderung bezüglich des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 KStG in Höhe von 3.378,74 Euro teilt sich wie folgt auf:
Kassenbestand und Bankguthaben bei Kreditinstituten sind mit Nennbeträgen bilanziert. Aufwendungen, die eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlich-keiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 1.329,00 €. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von 1.217.706,00 Euro gebildet. Vom Artikel 67 Abs. 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Rechnungsgrundlage für die versicherungsmathematischen Barwerte sind die Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Teilwertverfahren gemäß HGB und unter Berücksichtigung einer jährlichen Verzinsung nach § 253 Abs. 2 n.F. HGB in Höhe von 4,01 % bzw. nach § 253 Abs. 2 a.F. HGB in Höhe von 3,24 %. Für einen Teil der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1.039.443,00 Euro erfolgte die Bewertung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method i.S.d. IAS 19.64). Dieser Teil der Rückstellung beinhaltet ferner in Höhe von 523.678,00 Euro den Anteil für eine Witwenrente. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 (6) Satz 1 HGB beträgt hierfür 129.593,00 €. Für den anderen Teil der Rückstellungen für Pension und ähnliche Verpflichtung in Höhe von 178.263,00 Euro erfolgte die Bewertung nach dem modifizierten Teilwert der am Bilanzstichtag erworbenen Anwartschaften unter Berücksichtigung vereinbarter Trendannahmen. Die auf der Aktivseite unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Rückdeckungsversicherung hierzu beträgt 112.345,47 Euro. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 (6) Satz 1 HGB beträgt hierfür 24.180,00 €. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Restlaufzeiten aller Forderungen und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 KStG, betragen jeweils nicht mehr als bis zu einem Jahr. Die Angaben hinsichtlich der Fristigkeit im Anhang haben Vorrang gegenüber den Angaben in der Bilanz.
Düsseldorf, den 10. Juli 2017 NED.WORK Agentur + Verlag GmbH sonstige BerichtsbestandteileEs liegen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB vor.
Düsseldorf, den 10.07.2017 NED.WORK Agentur + Verlag GmbH gez. Claudia Gölz, Geschäftsführerin gez. Peter Menke, Geschäftsführer gez. Roland Moers, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2017 festgestellt. |
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