Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 14279
Eingetragen
22.3.1979
Branche
Großhandel mit Fisch und FischerzeugnissenGroßhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Gegenstand
Der Im- und Export von Food- und Non Food-Artikeln auf eigene und fremde Rechnung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
55.32%
Dieter Eckmann
25.12%
H**** E******
9.77%

Gesellschafter
Beta

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Katja Eckmann-Pohl
40221 Düsseldorf, Volmerswerther Str. 53
59.450 €
55.32%
Dieter Eckmann
40223 Düsseldorf, Max-Brandts-Str. 13
27.000 €
25.12%
H**** E******
10.500 €
9.77%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eckmann Handelsgesellschaft mbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

1.510,00

1.909,00

III. Finanzanlagen

25.000,00

25.000,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.231.712,55

1.247.133,72

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

120.021,74

359.457,27

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

D. Aktive Latente Steuern

99.531,00

103.482,00

Summe Aktiva

1.567.053,17

1.911.358,22

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

107.450,00

107.450,00

II. Gewinnvortrag

146.566,22

131.163,76

III. Jahresüberschuss

38.758,79

15.402,46

B. Rückstellungen

1.080.002,54

1.101.080,70

C. Verbindlichkeiten

194.275,62

556.261,30

Summe Passiva

1.567.053,17

1.911.358,22

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundlagen

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach handelsrechtlichen Vor­schriften aufgestellt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden beachtet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nicht in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Anwendung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Bilanzierungsmethoden

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Sofern es der Übersichtlichkeit dient, wurden - entsprechende Wahlrechte vorausge­setzt - die erforderlichen Angaben in den Anhang übernommen.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit Anschaffungskosten - vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen - angesetzt. Den hier ausgewiesenen Gegenständen liegt eine 3 bis 4-jährige Nutzungsdauer zugrunde.

Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um plan­mäßige Abschreibungen - angesetzt. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden in überwiegend 4 bis 10 Jahren abgeschrieben. Sämtliche Abschrei­bungen werden nach der linearen Methode bemessen. So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis 31. Dezember 2007 im Zugangsjahr voll abgeschrieben, ihr Abgang wurde unterstellt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens, deren Zugang ins Unternehmen nach dem 31. Dezember 2007 erfolgt und deren Anschaffungskosten netto € 150,00, nicht aber € 1.000 übersteigen, gilt eine neue Poolabschreibung bis zum 31. Dezember 2009. Diese Wirtschaftsgüter werden in einem Sammelposten erfasst und im Geschäftsjahr des Zugangs und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Die tatsächliche Nutzungsdauer, eine eventuelle Entnahme, ein Verkauf, eine Wertminderung oder Zerstörung ist für die Poolabschreibung unbeachtlich. In jedem Geschäftsjahr werden weitere geringwertige Wirtschaftsgüter in jeweils neue Sammelposten eingestellt. Eine monatsgetreue Aufteilung der Jahresabschreibungsbeträge unterbleibt. Der Zugang wird im Anlagengitter gezeigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu netto € 250,00 werden ohne Aufnahme in das Anlagengitter sofort als Aufwand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über netto € 250,00 und bis zu netto € 800,00,, werden ab 2018 im Jahr des Zuganges erfasst und sofort abgeschrieben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt, soweit diese nicht durch eine dauernde Wertminderung anzupassen sind.

Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten be­wertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen angemessen berück­sichtigt.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden gem. § 256a HGB umgerechnet.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt worden. Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grund­sätzen unter Anwendung eines Rechenzinsfußes von 1,87 % nach der PUC-Methode als Rentenbarwert ermittelt. Der Rentenanpassungsbetrag wurde mit 1,00 % kalkuliert. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurde die Richttafel 2018 von Dr. Klaus Heubeck zugrundegelegt.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und un­gewisse Verpflichtungen angemessen und ausreichend berücksichtigt worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Latente Steuern wurden mit einem Steuersatz von 30,825 % angesetzt und nicht abgezinst.

B. Erläuterungen und Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Einzelheiten zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sind in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt.

Vorräte

Zum Bilanzstichtag waren keine Vorräte vorhanden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr.

Rückstellungen

Der Bilanzansatz der Pensionsrückstellungen entspricht dem nach versicherungsmathe­matischen Grundsätzen ermittelten Teilwert. Es wurde von dem Wahlrecht gem. Artikel 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht, den Unterschiedsbetrag der Verpflichtung zum 1. Januar 2010 im Vergleich zur vorherigen Bewertung in Höhe von € 71.025,00 auf die folgenden 15 Jahre zu verteilen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB beträgt zum Bilanzstichtag € 14.205,00. Die Aufwendungen aus der Auflösung in Höhe von € 30.823,00 sind in den Personalkosten enthalten.

Im Jahresabschluss 2021 wurde vom Wahlrecht zur Verwendung des Rechnungszinses von 1,87 % statt 1,35 % Gebrauch gemacht. Hieraus resultiert ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 35.278,00, der gemäß § 253 Abs 4 Satz 2 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Planvermögen) werden die folgenden Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden

aus Altersvorsorgeverpflichtungen € 581.274,37

Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte € 255.034,63

Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte € 255.034,63

Verrechnete Aufwendungen (-) und Erträge (+) € 2.273,72

Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens wurden die Anschaffungskosten abzüglich der erhaltenen Tilgungsbeträge der Darlehen zum Bilanzstichtag zu Grunde gelegt.

Der nach Verrechnung mit dem Planvermögen verbleibende negative Überhang auf der Passivseite wurde als Pensionsrückstellung ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen

Die jährlichen Grundmietraten der geleasten Pkw betragen € 9.513,96. Gemietet sind die Geschäftsräume mit einer Jahresnettomiete von € 14.040,00.

C. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Durchschnitt wurden beschäftigt:

Mitarbeiter insgesamt (ohne Auszubildende) 1 1

Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Die Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung unterbleiben gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

Geschäftsführerin

Katja Eckmann-Pohl, Kauffrau, Düsseldorf

D. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführerin schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 185.325,01, der sich aus dem Gewinnvortrag des Geschäftsjahres 2020 von € 146.566,22 zuzüglich des Jahresüberschusses von € 38.758,79 ergibt, in voller Höhe als Gewinnvortrag auf das Geschäftsjahr 2021 vorzutragen.

 

Düsseldorf, den 29. Dezember 2022

gez. Katja Eckmann-Pohl

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Dezember 2022

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