Uhlmann & Finke GmbH
Am Gewerbegebiet 2B, 09661 Hainichen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Brigitte Finke seit 16.9.2021 | Geschäftsführer |
Tino Uhlmann seit 6.6.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Uhlmann & Finke GmbHHainichenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Angaben zur BilanzDie Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen hinsichtlich der Abschreibungshöhe und der Abschreibungsmethode der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten oder wegen nachhaltiger Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. In den Finanzanlagen sind keine Ausleihungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht enthalten. Vorräte sind mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten und unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigungen bzw. den Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine gegenüber verbundenen Unternehmen, gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht enthalten. Solche gegen Gesellschafter bestehen zum Bilanzstichtag ebenfalls nicht. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Anschaffungskosten bezogen auf den jeweiligen Gesamtbetrag bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Projected Unit Credit Methode (PUC-Methode) bewertet. Folgende Bewertungsprämissen fanden Anwendung: Der Rechnungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach der Vereinfachungsregelung ermittelt und beträgt 1,82 Prozent. keine Berücksichtigung der Fluktuation wegen Festzusage kein Anwartschaftstrend wegen Festzusage Rententrend von 1,0 % p.a. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden, soweit zutreffend, künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Erfüllungsbeträge entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 321.382,00 und bis zu 5 Jahren in Höhe von EUR 303.571,63. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen aktuell nicht. In den Verbindlichkeiten sind solche gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von EUR 116.777,31 sowie gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 144,84 enthalten. Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 353.398,02 sind durch Grundschulden auf Betriebsgrundstücke bzw. Sicherungsübereignung beweglicher Anlagegegenstände abgesichert. Ausschüttungssperre Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 4.735 und setzt sich wie folgt zusammen: Der Unterschiedsbetrag bei der Berechnung der handelsrechtlichen Rückstellung für die Pensionszusage (Rückstellung EUR 496.440) und Erfüllungsbetrag bei einem Rechnungszins von 1,74 % (EUR 491.705), die Differenz unterliegt mithin dem Ausschüttungsverbot. Sonstige AngabenFirma, Sitz und Registergericht Uhlmann & Finke GmbH Containerdienst-Abbruch-Recycling Hainichen OT Schlegel Am Gewerbegebiet 2 b Amtsgericht Chemnitz HRB 12446 Anzahl der Mitarbeiter Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 16 Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr Frau Brigitte Finke und Herr Tino Uhlmann. Unterschrift gemäß § 245 HGB
Schlegel im Mai 2024 gez. Frau Brigitte, Geschäftsführerin gez. Herr Tino Uhlmann, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.5.2024. |
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