MVS Medienservice GmbHLiquidiert

Mechthildenstraße 40, 80639 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 250687
Eingetragen
9.8.2016
Branche
Druck- und MedienvorstufeErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Programmteilen und Dienstleistungen im Medienwesen.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Morhardt
seit 13.11.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Doris Morhardt
Am Ottilienberg 16b, 37269 Eschwege
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MVS Medienservice GmbH

München (vormals: Roßtal)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Umlaufvermögen 804.890,97 1.233.423,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 664.745,94 967.680,77
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 140.145,03 265.742,53
B. Rechnungsabgrenzungsposten 12.500,00 12.500,00
Summe Aktiva 817.390,97 1.245.923,30

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 98.175,15 56.450,66
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 73.175,15 31.450,66
B. Rückstellungen 107.833,00 40.553,00
C. Verbindlichkeiten 611.382,82 1.148.919,64
Summe Passiva 817.390,97 1.245.923,30

Anhang


Anhang für das Geschäftsjahr 2018
 
MVS Medienservice GmbH
 
 
I. Allgemeine Angaben ( § 267 HGB )
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft".
 
 
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 HGB )
 
Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen.
 
Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen AfA- Tabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungs- dauern gewählt wurden. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen, Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
 
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene Durchschnittspreise zugrundegelegt; das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die not- wendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Forderungen in Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Tag der Rechnungsstellung bzw. mit dem niedrigeren Stichtagskurs angesetzt.
 
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.
 
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Umrechnungskurs bei Eingang der Rechnung bzw. - soweit der Umrechnungskurs am Stichtag höher ist - mit dem Stichtagskurs bewertet.
 
Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles gebucht. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst.
 
Von der Stetigkeit der Bilanzierung und Bewertung wurde nicht abgewichen (284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
 
Zinsen für Fremdkapital wurden in die Herstellungskosten nicht einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB).
 
III. Sonstige Pflichtangaben ( § 285 HGB )
 
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten (€ 611.382) haben insgesamt € 0 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind insgesamt € 0 durch Grundpfandrechte und € 0 durch Bürgschaften gesichert (§ 285 Satz 1 Nr. 1 HGB).
 
Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte die Geschäftsführung  durch
                  Frau Tamara Pfeiffer, Stein
                  Herrn Micheal Morhardt, München
Der/Die Geschäftsführer ist/sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ( § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB ).
                       
München, am 17.12.2019
 
MVS Medienservice GmbH
- Geschäftsführung -

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