Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Bienert seit 28.11.2023 | Prokura |
Christian Huth seit 31.8.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Aschersleben | 65.00% |
KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der enviaEigenbeteiligung | 0.00% |
KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der enviaEigenbeteiligung | 0.00% |
| 0.00% | |
Stadt Hettstedt | 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASCANETZ GmbHAscherslebenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Amtsgericht Stendal, HRB-Nr. 5935Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine AngabenDie ASCANETZ GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften, dem Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB), den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes, des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) sowie des Gesetzes über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) erstellt. Es besteht eine ertragsteuerliche Organschaft mit der Stadtwerke Aschersleben GmbH. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden Darstellungswahlrechte dergestalt ausgeübt, dass Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses grundsätzlich im Anhang erfolgen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert beibehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt und um die Posten "Erträge aus Verlustübernahme" sowie "Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn" erweitert. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich einzeln mit ihrem Nennwert angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Pauschale Einzelwertberichtigungen wurden in Höhe von 1 TEUR durchgeführt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1 % des Forderungsnettobestandes vorgenommen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Auszahlungen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, werden im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Dazu zählen u.a. vereinnahmte Baukostenzuschüsse. Diese werden gemäß Pachtvertrag vom 28. Dezember 2006 an die Verpächterin der Versorgungsnetze (Stadtwerke Aschersleben GmbH) weitergeleitet und als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Dieser wird über die Laufzeit des Pachtvertrages von insgesamt zwei Jahren erfolgsneutral aufgelöst. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, bei Altersversorgungsverpflichtungen zehn Geschäftsjahre, abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem zum 31. Dezember 2023 prognostizierten Rechnungszinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,83 % (der von der Deutschen Bundesbank am 31. Dezember 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre lag bei 1,82 %; Vorjahr: prognostiziert 1,79 % und veröffentlicht 1,78 %). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden keine Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre beträgt 53,00 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag wurde entsprechend dem BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2016 als nicht abführungsgesperrt behandelt. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach der Anwartschaftsbarwertmethode auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck gebildet. Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem zum 31. Dezember 2023 prognostizierten Rechnungszinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,76 % (der von der Deutschen Bundesbank am 31. Dezember 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre liegt bei 1,74 %; Vorjahr: prognostiziert 1,45 % und veröffentlicht 1,44 %). Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungspflichten der Gesellschaft. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,00 % zugrunde gelegt. Die in den Verpflichtungen aus Altersteilzeit enthaltenen Erfüllungsverpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Absicherung des Erfüllungsrückstands dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Rückstellungen für Jubiläumsleistungen und Sterbegeld werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem zum 31. Dezember 2023 prognostizierten Rechnungszinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,76 % (der von der Deutschen Bundesbank am 31. Dezember 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre liegt bei 1,74 %; Vorjahr: prognostiziert 1,45 % und veröffentlicht 1,44 %). Bei den Rückstellungen für Sterbegeld wurden unverändert jährliche Lohn- und Gehaltsteigerungen von 2,00 % zugrunde gelegt. Gleiches gilt für die Jubiläumsverpflichtungen aufgrund einer Betriebsvereinbarung. Für Verpflichtungen aus der Regulierung der Netzentgelte wurden in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrages Rückstellungen gebildet. Die Ermittlung wurde unter Anwendung der Regelungen des § 5 ARegV einschließlich der von der Regulierungsbehörde bekannt gegebenen Zinsen zum Entstehungszeitpunkt der Verpflichtung vorgenommen und entsprechend auf die Ausgleichsjahre verteilt. Ab der dritten Regulierungsperiode erfolgt die Verteilung über drei Jahre. Die Rückstellungen wurden für die "Jahresscheiben" gebildet, für die sich Mehrerlöse ergaben. Das betraf in der Elektrizitätsverteilung das Jahr 2024 und in der Gasverteilung die Jahre 2024 bis 2026. Aufgrund der Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden die Rückstellungen mit dem von der Deutschen Bundesbank am 31. Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, der der jeweiligen Restlaufzeit entspricht. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Zahlungen an die Zusatzversorgungskasse Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Magdeburg, in Höhe von 6,525 % (1,725 % Beitrag, 4,8 % Zusatzbeitrag) der Sozialversicherungsbeiträge für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt (2.035 TEUR) der Beschäftigten geleistet. Es kann zurzeit nicht eingeschätzt werden, inwieweit Versorgungsverpflichtungen durch die Zusatzversorgungskasse nicht gedeckt sind. Im Falle der Auflösung der Kasse erlöschen alle Versicherungen. Die bestehenden Versorgungslasten gehen auf die Mitglieder über. Die ASCANETZ GmbH macht vom Passivierungswahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch und verzichtet auf die Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die zugeflossenen Baukostenzuschüsse für Strom und Gas wurden im Berichtsjahr bei der Netzgesellschaft in einem passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und werden über die Dauer von 20 Jahren linear aufgelöst. Latente Steuern werden bei der ASCANETZ GmbH als Organgesellschaft nicht bilanziert, da die sich aus temporären Differenzen ergebenden latenten Steuern auf Ebene der Organträgerin erfasst werden. III. Erläuterungen zu BilanzpostenVon den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 126 TEUR (31. Dezember 2022: 40 TEUR), die vollständig auf die Elektrizitätsverteilung entfallen, eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter ergeben sich aus der Verrechnung der Forderungen aus Cash-Pool mit dem Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen aus der Verlustübernahme. Sie setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Erstattungsansprüche aus noch nicht abziehbarer Vorsteuer in Höhe von 97 TEUR (31. Dezember 2022: 99 TEUR) enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Davon entfallen 87 TEUR (31. Dezember 2022: 78 TEUR) auf die Elektrizitätsverteilung, 4 TEUR (31. Dezember 2022: 16 TEUR) auf die Gasverteilung und 5 TEUR (31. Dezember 2022: 5 TEUR) auf den Messstellenbetrieb. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Regulierungskonten für Gas (188 TEUR; 31. Dezember 2022: 220 TEUR) und Strom (2 TEUR; 31. Dezember 2022: 2 TEUR), Nachzahlungsverpflichtungen bezüglich der Offshore-Netzumlage (16 TEUR; 31. Dezember 2022: 55 TEUR), KWK-Umlage (4 TEUR; 31. Dezember 2022: 50 TEUR) sowie vermiedenen Netznutzung aus der EEG-Abrechnung (5 TEUR; 31. Dezember 2022: 42 TEUR), Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen (48 TEUR; 31. Dezember 2022: 45 TEUR), für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 inklusive der Erstellung von EEG-, KWKG- und NEV-Testaten (26 TEUR; 31. Dezember 2022: 26 TEUR) sowie interne Jahresabschlusskosten (22 TEUR; 31. Dezember 2022: 23 TEUR). Altersteilzeitverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 186 TEUR (31. Dezember 2022: 102 TEUR). Diese wurden mit Deckungsvermögen (109 TEUR; 31. Dezember 2022: 21 TEUR) aus der Insolvenzsicherung des Erfüllungsrückstandes verrechnet. Es wurde in 2022 ein Gruppenvertrag "Zeitkontenrückdeckung Vertrag" mit der Allianz Lebensversicherungs-AG abgeschlossen, wobei die einzelnen Mitarbeiter dazu angemeldet sind. Ergänzend wurde seitens des Arbeitgebers mit jedem betroffenen Mitarbeiter eine Verpfändungsvereinbarung abgeschlossen und jeweils ein Versicherungsschein, ein Insolvenznachweis und eine Verpfändungsbestätigung übergeben. Auf Grundlage der monatlichen Lohnabrechnung und des ATZ-Gutachtens zum 31. Dezember 2023 wurden abschließend Einzahlungen vorgenommen. Der Aktivwert der Versicherungen beträgt zum 31. Dezember 2023: 109.426,92 EUR (31. Dezember 2022: 20.745,72 EUR). Nach Verrechnung mit dem Erfüllungsrückstand und der Abfindungsverpflichtung besteht ein Passivüberhang (ohne Aufstockungsbeträge) von 666,08 EUR (31. Dezember 2022: 126,28 EUR). Der Einlösebetrag inkl. Beitragskosten (= Anschaffungskosten) betrug im Geschäftsjahr 91.897,63 EUR (Vorjahr: 21.498,16 EUR). Die darin enthaltenen Beitragskosten (3.216,43 EUR; Vorjahr: 752,44 EUR) werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Eine Abführungssperre besteht nicht, da der Zeitwert des Deckungsvermögens nicht über den Anschaffungskosten liegt und zudem frei verfügbare Rücklagen bestehen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gehen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel hervor:
Die zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betrafen ausschließlich die Elektrizitätsverteilung. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält vereinnahmte Baukostenzuschüsse für Strom und Gas, die jeweils über einen Zeitraum von 20 Jahren umsatzwirksam verteilt werden, sowie nicht rückzahlbare Zuschüsse für elektrisch betriebene Neufahrzeuge, die über den Leasingzeitraum aufgelöst werden. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
In der Netznutzung Strom sind periodenfremde Posten in Höhe von -202 TEUR (Vorjahr: -43 TEUR) enthalten. Die sonstigen Erlöse betreffen die EEG-Einspeisung (1.784 TEUR; Vorjahr: 1.230 TEUR), KWK-Vergütung nach § 28 Abs. 1 KWKG (34 TEUR; Vorjahr: 465 TEUR), Erlöse aus Betriebsführung und sonstigen Dienstleistungen (646 TEUR; Vorjahr: 607 TEUR) sowie die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens für vereinnahmte Baukostenzuschüsse (246 TEUR; Vorjahr: 236 TEUR). Darüber hinaus werden hier auch sonstige Leistungen und Weiterberechnungen (465 TEUR; Vorjahr: 273 TEUR) ausgewiesen. Von den sonstigen Erlösen sind -63 TEUR (Vorjahr: 124 TEUR) periodenfremd. Von den sonstigen betrieblichen Erträge betreffen < 1 TEUR periodenfremde Erträge (Vorjahr: 3 TEUR). Vom Materialaufwand sind -39 TEUR (Vorjahr: -1 TEUR) periodenfremd. Die Abschlussprüferhonorare (26 TEUR)betreffen Abschlussprüfungsleistungen (17 TEUR) und andere Bestätigungsleistungen (9 TEUR). V. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWGGeschäfte größeren Umfangs mit der Stadtwerke Aschersleben GmbH, Aschersleben, (Mutterunternehmen) resultieren aus der Zurverfügungstellung von Dienstleistungen in Höhe von 627 TEUR (Vorjahr: 588 TEUR) und aus der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Höhe von 431 TEUR (Vorjahr: 299 TEUR). Die an das Mutterunternehmen gezahlten Pachtentgelte betrugen für das Stromnetz 1.437 TEUR (Vorjahr: 1.418 TEUR) und für das Gasnetz 763 TEUR (Vorjahr: 752 TEUR). Darüber hinaus wurden noch Mieten und Pachten in Höhe von 171 TEUR (Vorjahr: 167 TEUR) gezahlt. Des Weiteren besteht mit dem Mutterunternehmen ein Cash-Pool-Vertrag. Zinserträge aus diesem Vertrag fielen nicht an. VI. Zuordnungsregelungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG1. Allgemein Die ASCANETZ GmbH ist als vertikal integriertes Unternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG verpflichtet, getrennte Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG zu führen. Alle Aufwendungen und Erträge werden auf separate Konten bzw. Kostenstellen gebucht und die Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen sowie auf die Kostenträger verteilt. Darüber hinaus sind nach § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Diese Tätigkeitsabschlüsse werden aus den getrennten Konten im Navision Unbundling Modul entwickelt. Auch für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen wird ein Tätigkeitsabschluss erstellt. 2. Zuordnungsregeln Die Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Aufwendungen und Erträge zu den getrennten Konten erfolgt überwiegend direkt. Ist eine direkte Zuordnung nicht möglich, erfolgt eine sachgerechte Schlüsselung. So werden nicht direkt verteilbare Forderungen aus Cashpool sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit dem Umsatzschlüssel und sonstige Personalrückstellungen mit dem Personalschlüssel verteilt. 3. Stetigkeit Die Zuordnungsregeln wurden beibehalten. VII. Sonstiges1. Geschäftsführung und Arbeitnehmer Bis zum 30. Juni 2023 war Herr Dipl.-Ing. (FH) Hjalmar Lindner, Aschersleben, im Hauptberuf als alleiniger Geschäftsführer der ASCANETZ GmbH bestellt. Seit dem 1. Juli 2023 ist Herr Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Christian Huth, Magdeburg, im Hauptberuf alleiniger Geschäftsführer. Angaben über die Geschäftsführerbezüge erfolgen gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht. Die durchschnittliche Zahl, der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 36 (13 gewerbliche Arbeitnehmer und 23 Angestellte); im Vorjahr waren es 14 gewerbliche Arbeitnehmer und 23 Angestellte (ingesamt 37 Mitarbeiter). 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus diversen Verträgen mit der Stadtwerke Aschersleben GmbH sowie aus Pacht- und Leasingverträgen mit Dritten ergeben sich zum Bilanzstichtag folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen für die Jahre 2024 und 2025:
3. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung haben nach Ende des Geschäftsjahres nicht stattgefunden. 4. Ergebnisverwendung Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 19. Januar 2007 mit der Stadtwerke Aschersleben GmbH. Im Geschäftsjahr wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -231 TEUR erwirtschaftet. Gemäß § 2 des Ergebnisabführungsvertrages ist die Stadtwerke Aschersleben GmbH zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages verpflichtet.
Aschersleben, den 26. April 2024 Christian
Huth
Bilanz "Elektrizitätsverteilung" zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn-
und Verlustrechnung "Elektrizitätsverteilung"
|
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| 2023 | 2022 | |
| EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 12.027.240,51 | 10.806.067,77 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 20.252,37 | 15.697,53 |
| 12.047.492,88 | 10.821.765,30 | |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 4.318.683,99 | 3.434.029,25 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 6.519.271,13 | 5.625.216,23 |
| 10.837.955,12 | 9.059.245,48 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 1.098.892,29 | 1.052.243,02 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 251.851,82 | 275.481,75 |
| (davon für
Altersversorgung EUR 41.809,12;
Vorjahr EUR 40.186,54) |
||
| 1.350.744,11 | 1.327.724,77 | |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 244.089,94 | 205.846,19 |
| 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 316,57 | 0,00 |
| (davon aus Abzinsung EUR 253,81; Vorjahr EUR 0,00) | ||
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 859,45 | 351,72 |
| (davon aus Aufzinsung EUR 859,45; Vorjahr EUR 351,72) | ||
| 8. Ergebnis nach Steuern | -385.839,17 | 228.597,14 |
| 9. Sonstige Steuern | 1.831,20 | 1.677,41 |
| 10. Erträge aus Verlustübernahme | 387.670,37 | 0,00 |
| 11. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn | 0,00 | 226.919,73 |
| 12. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| A. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 91.757,75 | 65.840,49 |
| 2. Forderungen gegen Gesellschafter | 956.141,77 | 1.088.766,38 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 31.583,86 | 38.856,13 |
| 1.079.483,38 | 1.193.463,00 | |
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 12.761,30 | 13.387,36 |
| 1.092.244,68 | 1.206.850,36 | |
| B. Rechnungsabgrenzungsposten | 30.844,68 | 55.364,52 |
| 1.123.089,36 | 1.262.214,88 |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| A. Zugeordnetes Eigenkapital | 39.989,00 | 39.989,00 |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.939,48 | 2.014,69 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 271.898,15 | 287.892,10 |
| 273.837,63 | 289.906,79 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 25.436,94 | 86.888,93 |
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten | 51.967,96 | 69.494,16 |
| (davon aus Steuern EUR
6.783,99;
31.12.2022: EUR 5.312,76) |
||
| (davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit EUR 6.525,41;
31.12.2022: EUR 6.020,11) |
||
| 77.404,90 | 156.383,09 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 731.857,83 | 775.936,00 |
| 1.123.089,36 | 1.262.214,88 |
| 2023 | 2022 | |
| EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 2.599.389,52 | 2.913.505,50 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 2.920,48 | 986,45 |
| 2.602.310,00 | 2.914.491,95 | |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 11.426,87 | 9.730,47 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.793.818,99 | 1.542.402,76 |
| 1.805.245,86 | 1.552.133,23 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 530.225,39 | 462.640,97 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 138.362,41 | 122.936,88 |
| (davon für
Altersversorgung EUR 21.199,72;
Vorjahr EUR 18.346,86) |
||
| 668.587,80 | 585.577,85 | |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 109.325,58 | 97.211,19 |
| 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 680,78 | 0,00 |
| (davon aus Abzinsung EUR 525,09; Vorjahr EUR 0,00) | ||
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.165,66 | 178,62 |
| (davon aus Aufzinsung EUR 1.165,66; Vorjahr EUR 178,62) | ||
| 8. Ergebnis nach Steuern | 18.665,88 | 679.391,06 |
| 9. Sonstige Steuern | 623,54 | 657,08 |
| 10. Erträge aus Verlustübernahme | 0,00 | 0,00 |
| 11. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn | 18.042,34 | 678.733,98 |
| 12. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| A. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 9.556,73 | 4.583,58 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 5.353,12 | 7.337,75 |
| 14.909,85 | 11.921,33 | |
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 6,21 | 19,41 |
| 14.916,06 | 11.940,74 | |
| B. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 4.933,00 |
| 14.916,06 | 16.873,74 |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| A. Zugeordnetes Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 338,87 | 0,00 |
| 338,87 | 0,00 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.803,27 | 1.879,59 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | 12.647,88 | 14.994,15 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 126,04 | 0,00 |
| (davon aus Steuern EUR
359,85;
31.12.2022: EUR 0,00) |
||
| 14.577,19 | 16.873,74 | |
| 14.916,06 | 16.873,74 |
| 2023 | 2022 | |
| EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 76.218,57 | 66.009,32 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 0,00 | 3,00 |
| 76.218,57 | 66.012,32 | |
| 3. Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 33.107,36 | 31.151,50 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 29.035,93 | 30.716,82 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 6.790,98 | 7.454,82 |
| (davon für Altersversorgung EUR 1.177,08; Vorjahr EUR 1.270,23) | ||
| 35.826,91 | 38.171,64 | |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.513,55 | 1.014,10 |
| 6. Ergebnis nach Steuern | 4.770,75 | -4.324,92 |
| 7. Erträge aus der Verlustübernahme | 0,00 | 4.324,92 |
| 8. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn | 4.770,75 | 0,00 |
| 9. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 28.10.2024 festgestellt.
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