Wochenblatt Bamberg GmbHLiquidiert

96103 Hallstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 932
Vorher
HIB Anzeigen-Wochenblatt GmbH
Eingetragen
13.8.1981
Branche
Verlegen von ZeitungenVerlegen von ZeitschriftenVerlegen von Büchern
Gegenstand
Die Herausgabe eines Anzeigenblatts unter dem Titel "Anzeigen-Wochenblatt" sowie der Betrieb einer Werbeagentur.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Sixta
seit 23.7.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wochenblatt Bamberg GmbH

Hallstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Sämtliche durch das BilMoG geänderten Vorschriften wurden angewendet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz gibt es keine Abweichungen, sodass eine Pflichtrückstellung zur Steuerabgrenzung (latente Steuern) entfällt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Allgemeine Angaben

Die Firma Wochenblatt Bamberg GmbH wurde mit Notarvertrag vom 27. Juli 1981 errichtet und am 13. August 1981 in das Handelsregister, Abt. B unter der Nr. B932 beim Amtsgericht Bamberg eingetragen.

Mehrheitsgesellschafter und Treuhänder aller Gesellschaftsanteile ist die Firma "Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe GmbH & Co. KG".

Gegenstand und Sitz der Gesellschaft

Gegenstand der Gesellschaft ist die Herausgabe eines Anzeigenblatts sowie der Betrieb einer Werbeagentur.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 96103 Bamberg-Hallstadt, Biegenhofstr. 15.

Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

Bilanzielle Überschuldung

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 mit 63.167,27 EUR bilanziell überschuldet. Zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung hat der Gesellschafter Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe GmbH & Co. KG mit Datum vom 30. Dezember 2022 einen Rangrücktritt zu Forderungen gegenüber der Gesellschaft in Höhe von 65.265,51 EUR erklärt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Wochenblatt Bamberg GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hallstadt
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Bamberg
Register-Nr.: HRB 932

Geschäftsführung/Gesellschafterbeschlüsse/Gewinnverwendung

Zur Geschäftsführung der Gesellschaft ist Herr Thomas Sixta bestellt.

Die Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Über die Gewinnverteilung wird in der Gesellschafterversammlung per Beschluss entschieden.

Steuerliche Verhältnisse

Die Gesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Das Unternehmen hat steuerpflichtige Umsätze und unterliegt der Regelbesteuerung mit dem allgemeinen Steuersatz gem. § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.

Nach dem Betriebsprüfungsbericht vom 20. Dezember 2017 Anlage 6 liegt zwischen der Firma "Wochenblatt Bamberg GmbH" und der Firma "Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe GmbH & Co. KG" eine umsatzsteuerliche Organschaft vor. Organträger ist die Firma "Mayer & Söhne Druck - und Mediengruppe GmbH & Co. KG".

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Bamberg unter der St. Nr. 207/115/40041 veranlagt.

Die letzte steuerliche Außenprüfung wurde mit Datum vom 8. November 2017 bei der Gesellschaft beendet. Die Außenprüfung erstreckte sich über den Zeitraum 2010 bis einschließlich 2013.

Die Gesellschaft ist bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2021 steuerlich veranlagt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Ausleihungen zum Nennwert

unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern:

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnetes Kapital von 38.346,89 EUR ist vollständig einbezahlt und wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 18.167,00 EUR).

Angaben zu sonstigen Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen zum 31. Dezember 2022 gliedern sich wie folgt:

Urlaubsrückstellungen 3.000,00 EUR
Rückstellung für Jahresabschluss 2022 5.000,00 EUR
Rückstellung für ausstehende Rechnungen 0,00 EUR
Rückstellung für Berufsgenossenschaftsbeitrag 24.070,35 EUR
32.070,35 EUR

Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten

Nachfolgende Aufstellung gliedert die am Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2022 vorhandenen Verbindlichkeiten:

Sonstige Verbindlichkeiten - Umsatzsteuer 2022 48.635,63 EUR
Sonstige Verbindlichkeiten - Lohn & Gehalt 42.301,21 EUR
Verbindlichkeiten Lohn- & Kirchensteuer 1.753,14 EUR
Sonstige Verbindlichkeiten 6.716,57 EUR
99.406,87 EUR

Angaben zu Restlaufzeiten - Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 178.733,06 EUR (Vorjahr: 95.596,09 EUR) und setzen sich wie folgt zusammen:

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 79.326,19 EUR

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 79.326,19 EUR

 

Sonstige Verbindlichkeiten 99.406,87 EUR

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 99.406,87 EUR

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 Verbindlichkeiten nach § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von 71.982,08 EUR (Vorjahr: 877,68 EUR).

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigen Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 185 (davon Aushilfen: 176).

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Ort, 08.05.23

Unterschrift

Bilanz zum 31.12.2022

AKTIVA

GJ 2022 VJ 2021
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände: -95,50 -1.200,00
II. Sachanlagen: -23.801,00 -27.463,50
B. Umlaufvermögen:
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände -61.779,07 -82.849,88
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben -61.960,57 -42.811,97
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 63.167,27
SUMME AKTIVA -210.803,41 -154.325,35

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital; 38.346,89 38.346,89
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag; -14.717,63 -33.161,38
III. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag. -86.796,53 18.443,75
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 63.167,27
B. Rückstellungen: 32.070,35 35.100,00
C. Verbindlichkeiten: 178.733,06 95.596,09
SUMME PASSIVA 210.803,41 154.325,35

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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