FPO Holding GmbHLiquidiert

20249 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 112534
Vorher
FPO Holding UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
30.1.2010
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

510 €
51.00%
490 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FPO Holding GmbH (vormals: FPO Holding UG (haftungsbeschränkt))

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 102.235,00
I. Sachanlagen 3,00 235,00
II. Finanzanlagen 0,00 102.000,00
B. Umlaufvermögen 97.248,18 141.004,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.237,25 11.582,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 83.010,93 129.421,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.084,97 11.087,77
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 27.439,66 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 128.775,81 254.326,82

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 118.993,40
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 93.993,40 56.830,43
III. Jahresfehlbetrag 146.433,06 -37.162,97
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 27.439,66 0,00
B. Rückstellungen 4.180,00 4.250,00
C. Verbindlichkeiten 124.595,81 131.083,42
Bilanzsumme, Summe Passiva 128.775,81 254.326,82

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Betriebes (Going-Concern-Prinzip). Die Bilanz zum 31. Dezember 2014 weist eine Überschuldung der Gesellschaft in Höhe von € 27.439,66 aus. Die Annahme der Fortführung des Betriebes konnte trotz der bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft aufrechterhalten werden. Zur Vermeidung der Überschuldung wurde eine Rangrücktrittsvereinbarung veranlasst. Ein verbundenes Unternehmen mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht tritt mit seiner Forderungen aus den sonstigen Verbindlichkeiten zur Verhinderung einer Überschuldung der FPO-Holding GmbH mindestens mit dem Betrag der sich ergebenden bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft, jedoch höchstens mit der bestehenden Restvaluta des der FPO Holding GmbH gewährten Darlehens, hinter sämtlichen Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger der FPO Holding GmbH im Rang hinter die Forderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Finanzanlagen

Aufgrund anhaltender Wertminderungen wurden die Beteiligungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen die Kosten der Jahresabschlusserstellung, Erstellung der Finanzbuchhaltung und der Erfüllung der Aufbewahrungspflichten.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € 102.000,00 enthalten.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 9.914,18 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Prof. Olev, Pjotr Universitätsprofessor
Olev, Fjodr Schauspieler

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Hamburg, den 14.10.2015

Prof. Pjotr Olev

Fjodr Olev

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.10.2015.

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