Erhard
GmbH
Münnerstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
205.652,50 |
265.675,00 |
| I.
Sachanlagen |
205.652,50 |
265.675,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.164.720,89 |
945.512,71 |
| I.
Vorräte |
104.300,00 |
89.900,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
432.275,13 |
266.017,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
628.145,76 |
589.595,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.753,73 |
10.768,94 |
| Aktiva |
1.381.127,12 |
1.221.956,65 |
Passiva
|
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31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.138.154,43 |
964.730,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
939.165,62 |
816.897,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
173.424,22 |
122.268,37 |
| B.
Rückstellungen |
73.977,83 |
89.897,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
168.994,86 |
167.329,41 |
| Passiva |
1.381.127,12 |
1.221.956,65 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Auf den Jahresabschluss fanden sowohl die generellen
Ansatzvorschriften §§ 246-251 HGB als auch
die besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 268-274, 276-278 HGB,
Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§
252-256 a HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
1. Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens werden planmäßig
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Roh‑, Hilfs‑ und Betriebsstoffe werden
mit den Anschaffungskosten bewertet.
Die
unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253
Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen
geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.
Die
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des
allgemeinen Zins- und Kreditrisikos
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Erhaltene Anzahlungen werden mit den empfangenen
Nettobeträgen angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
B. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro
22.825,63 (VJ: Euro 0) enthalten.
2. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Abgesehen von branchenüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die ausgewiesenen
Verbindlichkeiten nicht weiter besichert.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in
Höhe von Euro 67.543,42 (VJ: Euro 148.319,19)
enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 0 (Vj.:
Euro 0) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von Euro 987,53 (Vj.: Euro 928,81)
enthalten.
C. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach § 251 und §
268 Abs. 7 HGB sind nicht zu vermerken.
2. Geschäftsführung
Herr Kurt Erhard, Reichenbach
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB werden die
Gesamtbezüge des Geschäftsführers nicht
angegeben.
3. Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 11
Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Reichenbach, 10.12.2024
gez.
Kurt Erhard
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024
festgestellt.
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