Lübke Blumen Pflanzen GmbH
(vormals:
W. Lübke, Fruchtmarkt Sauerland GmbH)
Arnsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz zum
31.12.2010
Lübke Blumen Pflanzen GmbH
(vormals: W. Lübke, Fruchtmarkt Sauerland GmbH) in
Arnsberg
AKTIVA:
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
ANLAGEVERMÖGEN |
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| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II. Sachanlagen |
211.869,00 |
265.468,89 |
| B.
UMLAUFVERMÖGEN |
|
|
| I. Vorräte |
394.746,43 |
325.465,92 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
403.790,08 |
657.870,60 |
| III. Kassenbestand |
5.750,00 |
5.750,00 |
| C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
28.784,83 |
39.168,50 |
| Summe der AKTIVA: |
1.044.941,34 |
1.293.724,91 |
|
PASSIVA
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A. EIGENKAPITAL |
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| I. Gezeichnetes
Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II. Gewinnvortrag |
367.516,64 |
356.220,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
-257.758,75 |
11.296,39 |
|
135.322,48 |
393.081,23 |
| B.
RÜCKSTELLUNGEN |
244.963,00 |
349.832,00 |
| C.
VERBINDLICHKEITEN |
664.655,86 |
550.811,68 |
| Summe der PASSIVA: |
1.044.941,34 |
1.293.724,91 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
der Firma Lübke Blumen Pflanzen
GmbH (vormals: W. Lübke, Fruchtmarkt Sauerland GmbH)
Arnsberg
A. Allgemeine Angaben
| 1. |
Die Gesellschafterversammlung
hat mit Beschluss vom 17.05.2011 § 1 (Firma) und
§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) des
Gesellschaftsvertrags geändert. Die Firma wird
geändert in "Lübke Blumen Pflanzen GmbH".
Der Gegenstand des Unternehmens ist gemäß
der Änderung § 2 des Gesellschaftsvertrags
der Vertrieb von Blumen, Pflanzen, Gehölzen,
Dekoration und Zubehör sowie der Erwerb und der
Vertrieb von anderen und ähnlichen Erzeugnissen.
Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am
24.05.2011 (AG Arnsberg HRB 489).
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| 2. |
Der Jahresabschluss der
Lübke Blumen Pflanzen GmbH (vormals Wolfgang
Lübke Fruchtmarkt Sauerland GmbH) für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
und GmbH-Gesetzes aufgestellt.
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| 3. |
Bei der Gesellschaft handelt es
sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. §
267 Abs. 1 HGB. Prüfungspflicht besteht insoweit
nicht (§ 316 Abs. 1 HGB). Die Aufstellung der
Bilanz zum 31. Dezember 2010 erfolgte unter
Inanspruchnahme des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB.
Für die Aufstellung des Anhangs nimmt die
Gesellschaft - soweit zutreffend - die
größenabhängigen Erleichterungen nach
den §§ 274a, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB
sowie für die Offenlegung nach § 326 HGB in
Anspruch. Sie hat außerdem gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB keinen Lagebericht
aufgestellt.
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| 4. |
Der Jahresabschluss wurde
erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
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B. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
| 1. |
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgt zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
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| 2. |
Die Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
bewertet und - soweit abnutzbar -
planmäßig entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer degressiv mit
Übergang zur linearen Abschreibung und linear
abgeschrieben. Für die Anschaffungen in 2010
wurden die Abschreibungsbeträge linear bemessen.
Darüber hinaus wurde bis 2005 von der
Möglichkeit der Sonderabschreibung gem. § 7
g EStG Gebrauch gemacht. Geringwertige
Anlagegüter, deren Netto-Anschaffungskosten
zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 betragen, werden
gemäß den steuerlichen Vorschriften in
einem Sammelposten erfasst und auf fünf Jahre
linear abgeschrieben.
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| 3. |
Die Vorräte wurden zu
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden
Wert unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit
am Bilanzstichtag angesetzt. Die Ermittlung erfolgte
nach der retrograden Methode.
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| 4. |
Die Bewertung der Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände sowie
liquiden Mittel erfolgte grundsätzlich zum
Nennwert bzw. bei dem aktivierten
Körperschaftsteuer-Guthaben mit einem
abgezinsten Wert. Im Hinblick auf das latente
Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen eine
Pauschalwertberichtigung angesetzt.
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| 5. |
Auf den Ansatz von aktiven
latenten Steuern wurde gemäß Wahlrecht
nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet.
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| 6. |
Die Rückstellungen für
Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie
werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15
Jahren entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2
HGB). Den Berechnungen lagen die neuen "Richttafeln
2005 G" von Dr. Klaus Heubeck mit einem
Rechnungszinsfuß von 5,15% und einem
Rententrend p.a. von 2% zugrunde.
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| 7. |
Die sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken
und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
|
| 8. |
Die Verbindlichkeiten werden mit
ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB).
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C. Erläuterungen zu den
Bilanzposten
| 1. |
Die ausgewiesenen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände sind bis
auf ein Körperschaftsteuerguthaben von TEUR 7
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr fällig.
Die ausgewiesenen Forderungen bestehen in Höhe
von TEUR 105 gegen Gesellschafter.
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| 2. |
Gezeichnetes Kapital:
Das im Handelsregister
eingetragene Stammkapital der Gesellschaft
beträgt DM 50.000,00.
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| 3. |
Die Pensionsrückstellungen
wurden nach der Projected Unit Credit Methode
gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die
Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24
HGB):
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafel
2005 G"
- Rechnungszins gemäß § 253 Abs. 2
Satz 2 HGB von 5,15%
- Rententrend p.a. von 2%
Durch die Umstellung der
Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG
ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger
Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR
40.105,00. Von der Übergangsregelung gem. Art.
67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht,
so dass dieser Betrag in voller Höhe der
Pensionsrückstellung zugeführt wurde. Gem.
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist der Zeitwert aus
einer Rückdeckungsversicherung in Höhe von
EUR 182.107,00 mit den Pensionsrückstellungen
verrechnet worden.
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| 4. |
Sämtliche Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von
dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind TEUR 7
durch Sicherungsübereignung von beweglichen
Wirtschaftsgütern und TEUR 26 durch eine
selbstschuldnerische Bürgschaft abgesichert.
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D. Sonstige Angaben
| 1. |
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2010 war Herr Wolfgang Lübke,
59759 Arnsberg.
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| 2. |
Angaben zu den
Gesamtbezügen der
Geschäftsführerorgane unterbleiben gem.
§ 286 Abs. 4 HGB.
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| 3. |
Haftungsverhältnisse i. S.
§ 251 HGB liegen nicht vor.
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| 4. |
Der in der Bilanz ausgewiesene
Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
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Arnsberg, im Dezember
2011
Lübke
Blumen Pflanzen GmbH (vormals Wolfgang Lübke
Fruchtmarkt Sauerland GmbH)
Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB (nicht
Bestandteil des Anhangs)
Der Jahresabschluss wurde am 27. Februar 2012 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
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