Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 489
Vorher
W. Lübke, Fruchtmarkt Sauerland GmbHLübke Blumen Pflanzen GmbH
Eingetragen
29.7.1977
Branche
Großhandel mit GetränkenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenGroßhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens; Handel mit Lebensmitteln und Getränken

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lübke Blumen Pflanzen GmbH

(vormals: W. Lübke, Fruchtmarkt Sauerland GmbH)

Arnsberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

Lübke Blumen Pflanzen GmbH (vormals: W. Lübke, Fruchtmarkt Sauerland GmbH) in Arnsberg

AKTIVA:

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 211.869,00 265.468,89
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 394.746,43 325.465,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 403.790,08 657.870,60
III. Kassenbestand 5.750,00 5.750,00
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 28.784,83 39.168,50
Summe der AKTIVA: 1.044.941,34 1.293.724,91

PASSIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 367.516,64 356.220,25
III. Jahresüberschuss -257.758,75 11.296,39
135.322,48 393.081,23
B. RÜCKSTELLUNGEN 244.963,00 349.832,00
C. VERBINDLICHKEITEN 664.655,86 550.811,68
Summe der PASSIVA: 1.044.941,34 1.293.724,91

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

der Firma Lübke Blumen Pflanzen GmbH (vormals: W. Lübke, Fruchtmarkt Sauerland GmbH) Arnsberg

A. Allgemeine Angaben

1.

Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 17.05.2011 § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrags geändert. Die Firma wird geändert in "Lübke Blumen Pflanzen GmbH". Der Gegenstand des Unternehmens ist gemäß der Änderung § 2 des Gesellschaftsvertrags der Vertrieb von Blumen, Pflanzen, Gehölzen, Dekoration und Zubehör sowie der Erwerb und der Vertrieb von anderen und ähnlichen Erzeugnissen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 24.05.2011 (AG Arnsberg HRB 489).

2.

Der Jahresabschluss der Lübke Blumen Pflanzen GmbH (vormals Wolfgang Lübke Fruchtmarkt Sauerland GmbH) für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und GmbH-Gesetzes aufgestellt.

3.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 HGB. Prüfungspflicht besteht insoweit nicht (§ 316 Abs. 1 HGB). Die Aufstellung der Bilanz zum 31. Dezember 2010 erfolgte unter Inanspruchnahme des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB. Für die Aufstellung des Anhangs nimmt die Gesellschaft - soweit zutreffend - die größenabhängigen Erleichterungen nach den §§ 274a, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB sowie für die Offenlegung nach § 326 HGB in Anspruch. Sie hat außerdem gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB keinen Lagebericht aufgestellt.

4.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

2.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer degressiv mit Übergang zur linearen Abschreibung und linear abgeschrieben. Für die Anschaffungen in 2010 wurden die Abschreibungsbeträge linear bemessen. Darüber hinaus wurde bis 2005 von der Möglichkeit der Sonderabschreibung gem. § 7 g EStG Gebrauch gemacht. Geringwertige Anlagegüter, deren Netto-Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 betragen, werden gemäß den steuerlichen Vorschriften in einem Sammelposten erfasst und auf fünf Jahre linear abgeschrieben.

3.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag angesetzt. Die Ermittlung erfolgte nach der retrograden Methode.

4.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie liquiden Mittel erfolgte grundsätzlich zum Nennwert bzw. bei dem aktivierten Körperschaftsteuer-Guthaben mit einem abgezinsten Wert. Im Hinblick auf das latente Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung angesetzt.

5.

Auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern wurde gemäß Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet.

6.

Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Den Berechnungen lagen die neuen "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinsfuß von 5,15% und einem Rententrend p.a. von 2% zugrunde.

7.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

8.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

C. Erläuterungen zu den Bilanzposten

1.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind bis auf ein Körperschaftsteuerguthaben von TEUR 7 mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr fällig. Die ausgewiesenen Forderungen bestehen in Höhe von TEUR 105 gegen Gesellschafter.

2.

Gezeichnetes Kapital:

Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital der Gesellschaft beträgt DM 50.000,00.

3.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach der Projected Unit Credit Methode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafel 2005 G"

- Rechnungszins gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB von 5,15%

- Rententrend p.a. von 2%

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 40.105,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht, so dass dieser Betrag in voller Höhe der Pensionsrückstellung zugeführt wurde. Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist der Zeitwert aus einer Rückdeckungsversicherung in Höhe von EUR 182.107,00 mit den Pensionsrückstellungen verrechnet worden.

4.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind TEUR 7 durch Sicherungsübereignung von beweglichen Wirtschaftsgütern und TEUR 26 durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgesichert.

D. Sonstige Angaben

1.

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010 war Herr Wolfgang Lübke, 59759 Arnsberg.

2.

Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführerorgane unterbleiben gem. § 286 Abs. 4 HGB.

3.

Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB liegen nicht vor.

4.

Der in der Bilanz ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Arnsberg, im Dezember 2011

Lübke Blumen Pflanzen GmbH (vormals Wolfgang Lübke Fruchtmarkt Sauerland GmbH)

Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB (nicht Bestandteil des Anhangs)

Der Jahresabschluss wurde am 27. Februar 2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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