Sefunda VG 5 GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julia Sahlandt seit 9.2.2023 | Prokura |
Christoph Schierig seit 7.1.2021 | Prokura |
Anja Beil seit 5.8.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
InHoGa gGmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGInHoGa gGmbH, Augsburg
Anhang 1. Allgemeine Angaben Die InHoGa gGmbH hat ihren Sitz in Augsburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg unter der Nummer HRB 24331. Sie wurde am 26.06.2009 gegründet. Die InHoGa gGmbH ist eine Integrationsfirma mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte und benachteiligte Menschen und diese dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Alleingesellschafter der InHoGa gGmbH ist der Verein "Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V." mit dem Sitz in Augsburg. Sie ist wegen Verfolgung von gemeinnützigen Zwecken von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die InHoGa gGmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen. Gemäß der Neufassung der Satzung vom 30. November 2022 wurde im Gegensatz zum Vorjahr auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten, ebenso wurden bestehende mögliche Ausweis-wahlrechte mit den im Folgenden dargestellten Ausnahmen in Übereinstimmung zum Vorjahr vorgenommen. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt bei Annahme der Fortführung der Geschäftstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) unter Beachtung des Reali-sations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) sind eingehalten. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßigen fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die Abschreibungsdauer liegt zwischen 3 und 50 Jahren. Geringwertige Anlagegüter im Wert von mehr als 250,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR netto werden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten in analoger Anwendung von § 6 Abs. 2a EStG eingestellt, der über fünf Jahre gleichbleibend aufgelöst wird. Die Vorräte betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB bewertet. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 4. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögen ist dem dieser Anlage beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Es bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 161 TEUR (Vorjahr 87 TEUR). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 21 TEUR (Vorjahr 16 TEUR). Die Rückstellungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Die Gesellschaft weist einen Verlustvortrag von 3.201 TEUR auf, welcher um den Jahresfehlbetrag vom Vorjahr angestiegen ist. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung belaufen sich auf 129 TEUR (Vorjahr 81 TEUR). Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 5. Sonstige Angaben 5.1 Konzernzugehörigkeit Der Gesellschafter, der Verein Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V., ist wegen seiner Rechtsform und gemeinnützigen Tätigkeit nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der Jahresabschluss der InHoGa gGmbH wird in den freiwillig aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 des Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V., Augsburg, einbezogen. Der Konzernabschluss wird nicht offengelegt. Bei engerer Auslegung des § 271 Abs. 2 HGB ist die InHoGa gGmbH deshalb kein "ver-bundenes Unternehmen" des Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. Sie wird jedoch freiwillig wie ein verbundenes Unternehmen behandelt. 5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von 2.621 TEUR. Diese betreffen die Zinsen für ein Erbbaurecht über 89 Jahre. 5.3 Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 54,75 Mitarbeiter beschäftigt. 5.4 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschluss des Geschäftsjahres Es existieren keine besonderen Vorgänge nach Abschlussstichtag. Augsburg, 12. Juli 2024 Geschäftsführerin
Augsburg, den 12. Juli 2024 gez. Frau Anja Beil Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. Juli 2024 |
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