C.A.Lensing Entsorgung GmbHLiquidiert

47803 Krefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 10511
Eingetragen
27.1.2005
Branche
Energetische Verwertung von AbfällenSonstige Verwertung von AbfällenRückgewinnung sortierter Werkstoffe
Gegenstand
die Entsorgung, Behandlung, Sortierung, Verwertung und Vermarktung von Rohu.Recyclingstoffen, sowie Abfällen aller Art und hierzu gehörende Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Henrik Lefering
seit 12.10.2021
Prokura
Daniel Schwerin
seit 10.7.2020
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

C.A.Lensing Entsorgung GmbH

Krefeld

Verkürzter Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

  31.12.2020 31.12.2019
 
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.600,00 23.200,00
II. Sachanlagen 383.467,00 424.526,00
  395.067,00 447.726,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 195.866,39 137.331,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 628.298,35 387.193,70
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 43.526,99 127.854,51
  867.691,73 652.379,28
C. Aktive Latente Steuern 9.994,00 9.936,00
  1.272.752,73 1.110.041,28

Passiva

  31.12.2020 31.12.2019
 
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Kapitalrücklage 4.000,00 4.000,00
III. Bilanzgewinn 62.907,93 0,00
IV. Jahresüberschuss 225.106,51 62.907,93
  492.014,44 266.907,93
B. Rückstellungen 149.273,32 148.279,00
C. Verbindlichkeiten 631.464,97 694.854,35
(davon aus Steuern € 26.193,36; Vorjahr € 9.026,76)    
  1.272.752,73 1.110.041,28

Anhang
für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2020

C.A. Lensing Entsorgung GmbH, Krefeld
Registergericht: Amtsgericht Krefeld
Handelsregister-Nummer: HRB 10511

I. GRUNDLAGEN

Die C.A. Lensing Entsorgung GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften, etwaigen gesellschaftsindividuellen Vorgaben sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden in weiten Teilen in Anspruch genommen.

Die REMONDIS GmbH & Co. KG - Region West hat in 2015 50% der Geschäftsanteile der C.A. Lensing erworben. Gleichzeitig wurde eine Vereinbarung mit Put- und Call-Option mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 zur Übertragung der restlichen 50% der Geschäftsanteile eingeräumt. Die REMONDIS GmbH & Co. KG - Region West hat die Kaufoption mit Vertrag vom 17. Dezember 2019 ausgeübt. Die Abtretung der Geschäftsanteile erfolgte nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung und der Zahlung des Kaufpreises im Januar 2020. Mit dieser Anteilsaufstockung wird die C.A. Lensing nun in den Konzernverbund der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen einbezogen.

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses werden die bestehenden Vereinfachungen in Anspruch genommen.

II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN

Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert:

In der Bilanz:

gesonderter Ausweis von Kundenstämmen innerhalb der immateriellen Vermögensgegenstände

gesonderter Ausweis des Fuhrparks innerhalb der Sachanlagen

gesonderter Ausweis der Forderungen gegen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

In der Gewinn- und Verlustrechnung:

Eingefügte Zwischensummen: Gesamtleistung, Rohergebnis, Ergebnis vor Steuern

Wegfall des Ausweises der sonstigen Steuern.

Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben.

Aktiva:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.

Dabei werden Kundenstämme über fünf Jahre bzw. in Abhängigkeit der jeweiligen Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 1. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung vorgenommen.

Bei Anlagegütern, die nach dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.

Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:

- Maschinen, maschinelle Anlagen 2-12 Jahre
- Fahrzeuge des Entsorgungsbereichs 3-11 Jahre
- Andere Anlagen, Betriebs- und GeschäftsausstattunG 2-14 Jahre

Zugänge zuSachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.

Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht.

Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Ausnahme sind die Behälter bis 250 € (bis 2017: 150 €) zu nennen, die weiterhin aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschlägen Rechnung getragen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt.

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes . Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern.

Passiva:

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital:

Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 200.000,00 €.

Verbindlichkeiten:

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. ERGÄNZENDE ANGABEN

Arbeitnehmerzahlen:

Im Jahr 2020 waren durchschnittlich 21 (Vorjahr 23) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:

    Restlaufzeiten
  Gesamt ≤ 1 Jahr > 1 Jahr davon
    > 5 Jahre
 
aus Miet-, Pacht- und        
Leasingverträgen 138.438,07 138.438,07 0,00 0,00
davon mit verbundenen oder        
assoziierten Unternehmen 2.003,20 2.003,20 0,00 0,00
aus sonstigen Verträgen 60.000,00 60.000,00 0,00 0,00
davon mit verbundenen oder        
assoziierten Unternehmen 60.000,00 60.000,00 0,00 0,00
  198.438,07 198.438,07 0,00 0,00

V. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN

Mitgliedschaft im Konzern:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.

 

Krefeld, den 15.04.2021

C.A. Lensing GmbH

Johannes Peters
Daniel Schweri

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 6. September 2021 festgestellt.

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