Meyer Isoliertechnik GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claus-Michael Meyer seit 19.2.2004 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Meyer Isoliertechnik GmbHSteinhagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Meyer Isoliertechnik GmbH wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Berücksichtigung entsprechender Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Das bewegliche Anlagevermögen wurde nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden je nach Höhe der Anschaffungskosten im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert und das Gebot der Wertaufholung wurden grundsätzlich vorgenommen bzw. beachtet; im Berichtsjahr lagen derartige Fälle nicht vor. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Als Anschaffungskosten gelten die letzten durchschnittlichen Einstandspreise. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die angemessenen Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten mit einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Soweit erforderlich werden für veraltete oder schwer verwertbare Vorräte niedrigere beizulegende Werte angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Solche waren im Berichtsjahr nicht geboten. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Vorauszahlungen für das Folgejahr ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen gemäß §§ 249, 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige Angaben zur Bilanz Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde über 15 Jahre abgeschrieben, da dies der von der Geschäftsführung angenommenen betrieblichen Nutzungsdauer entspricht . Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 725.000,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Gemäß § 274a Nr. 4 in Verbindung mit § 274 HGB wurde auf den Ansatz der latenten Steuern in der Bilanz verzichtet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem Anwartschaftsbarwert nach dem Projekt Unit Credit-Verfahren angesetzt. Bewertet wurden hierbei die am Bilanzstichtag erdienten Leistungen. Als Berechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Heubeckmit einem Rechnungszins von 1,82 % . Der Rententrend wurde mit0 %berücksichtigt. Der Anwartschaftstrend und die Fluktuation sind mit 0 %bewertet worden. Von dem Wahlrecht der ratierlichen Ansammlung gemäß Artikel 67 Abs. 1 EGHGB bis zum 31.12.2024 wurde Gebrauch gemacht. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung beträgt Euro 194.738,18. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro 7.981,00, für den eine Ausschüttungssperre gilt. Es wurde Planvermögen in Höhe von Euro 337.533,82 mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt Euro 532.317,00. Hinsichtlich der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergibt sich folgende Gliederung:
Steinhagen, den 11.07.2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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