Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 18495
Eingetragen
16.3.2009
Branche
Herstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenHerstellung von nicht elektrischen Haushaltsartikeln aus Metall
Gegenstand
Die Herstellung, die Entwicklung, der Vertrieb und der Im- und Export von Metallerzeugnissen und -elementen mit Zubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Siegmann
seit 27.8.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Oliver Siegmann
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Oliver Siegmann
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ALU Elements GmbH

Berga

(vormals: Sondershausen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 349.571,99 330.805,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 59.501,00 58.801,00
II. Sachanlagen 290.070,99 272.004,00
B. Umlaufvermögen 242.015,17 265.250,14
I. Vorräte 155.057,81 132.009,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 83.239,11 132.292,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.718,25 949,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.250,05 12.536,28
Bilanzsumme, Summe Aktiva 603.837,21 608.591,42

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 105.260,31 49.642,35
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 18.000,00 18.000,00
III. Bilanzgewinn 62.260,31 6.642,35
B. Rückstellungen 5.000,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 493.576,90 555.949,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 603.837,21 608.591,42

Anhang

für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Finanzanlagen

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 83 T€ 83 T€ 132 T€ 132 T€

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
5 Jahre
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
5 Jahre
Verbindlichkeiten 493 T€ 0,00 556 T€ 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Oliver Siegmann

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Im Geschäftsjahr 2011 wird ein Forderungsverzicht mit Besserungsabrede i. H. v. T€ 177 als außerordentlicher Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Berga, den 07.02.2013

gez. Oliver Siegmann (Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.2.2013.

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