MH-Wassertechnik GmbHLiquidiert

Ringstraße 22, 01468 Moritzburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 25632
Eingetragen
6.6.2007
Branche
Wassergewinnung mit Fremdbezug zur VerteilungBetrieb von KläranlagenWassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung
Gegenstand
Planung, Fertigung und Lieferung von Wasseraufbereitungsanlagen in kommunalen, industriellen und privaten Bereichen.

Historie

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Management

NameRolle
Enrico Horn
seit 28.6.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
90.00%
10.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Enrico Horn
01445 Radebeul, Barthübelstraße 12
22.500 €
90.00%
N****** K*******
2.500 €
10.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MH-Wassertechnik GmbH

Moritzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 3.744,00 4.861,00
I. Sachanlagen 3.744,00 4.861,00
B. Umlaufvermögen 66.559,46 179.340,14
I. Vorräte 0,00 110.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.816,46 37.328,42
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 38.743,00 32.011,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 70.303,46 184.201,14

Passiva

   
  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 27.399,23 25.519,54
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 519,54 0,00
III. Jahresüberschuss 1.879,69 519,54
B. Rückstellungen 8.177,11 2.744,76
C. Verbindlichkeiten 34.727,12 155.936,84
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 34.727,12 155.936,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 70.303,46 184.201,14

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft wurde mit notariellen Vertrag vom 08.05.2007 mit einem Stammkapital von 25.000,00 EUR gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 09.06.2007. Mit Gesellschafterbeschluss vom 05.03.2009 erfolgte die Sitzverlegung der Gesellschaft nach Moritzburg, Ortsteil Boxdorf.

Der Abschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die Gliederung erfolgte entsprechend den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB.

B. BILANZZERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Abschluss wurde unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie unter Berücksichtigung der Bewertungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften, §§ 279-283, 286 HGB, erstellt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

I. Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen erfolgen ausschließlich nach der linearen Methode.

Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 2 EStG werden sofort abgeschrieben.

II. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bewertet. Falls erforderlich, werden zur Risikovorsorge Wertberichtigungen vorgenommen.

Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

III. Rechnungsabgrenzungsposten

Auszahlungen, die Aufwand für folgende Geschäftsjahre darstellen werden aktiv, Einzahlungen, die Erlöse für das folgenden Geschäftsjahr darstellen werden passiv abgegrenzt. Der Ansatz erfolgt zu Nominalwerten der geleisteten bzw. erhaltenen Zahlungen.

IV. Eigenkapital

Die Gliederung des Eigenkapitals erfolgt nach der Vorschrift des § 266 Abs. 3 HGB. Sofern bei Abschlusserstellung die Verwendung des Eigenkapitals feststeht, erfolgt die Fortentwicklung zum Posten Bilanzverlust bzw. Bilanzgewinn.

V. Sonderposten mit Rücklagenanteil

Sofern Sonderposten aufgrund steuerlicher Regelungen gebildet werden, erfolgt dies nach den Vorschriften der §§ 273, 281 HGB. Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse werden im Sinne des § 255 HGB ausgewiesen.

VI. Rückstellungen

Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle ungewissen Risiken und Verpflichtungen Rechnung tragen.

VII. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen bilanziert.

VIII. Fremdwährungsumrechnung

Fremdwährungsumrechnungen waren im Geschäftsjahr nicht vorzunehmen.

C. ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ

(1) Die Aufgliederung des Anlagevermögens geht aus dem Anlagenspiegel hervor.

(2) Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

  Gesamt
EUR
davon mit einer bis 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit über 1 Jahr
EUR
Sonstige Vermögensgegenstände 3.780,38 3.780,38 0,00
  3.780,38 3.780,38 0,00
davon gegenüber Gesellschaftern 57,96    

(3) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Zusammensetzung und die Restlaufzeiten ergeben sich wie folgt:

Verbindlichkeiten gegenüber Gesamt
EUR
bis 1 Jahr
EUR
davon mit einer 1-5 Jahre
EUR
Restlaufzeit von über 5 Jahre
EUR
Lieferanten 28.494,21 28.494,21 0,00 0,00
Sonstige 6.232,91 6.232,91 0,00 0,00
  34.727,12 34.727,12 0,00 0,00
davon aus Steuern: EUR 0,00        
davon im Rahmen sozialer Sicherheit EUR 0,00        
davon durch Pfandrechte gesichert: EUR 0,00        
davon gegenüber verbundenen Unternehmen: EUR 0,00        
davon gegenüber Gesellschaftern: EUR 0,00        

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

(1) Im Geschäftsjahr gab es keine Auflösungen von Sonderposten mit Rücklagenanteil.

(2) Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von dauerhaften Wertminderungen im Anlagevermögen, Abschreibungen aufgrund steuerlicher Vorschriften und Abschreibungen auf den nahen Zukunftswert im Umlaufvermögen waren nicht vorzunehmen.

(3) Die in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene außerordentliche Aufwendungen betreffen das Aufleben bedingt erlassener Verbindlichkeiten. Periodenfremde Posten waren von untergeordnetem Wert und wirkten sich nicht wesentlich auf die Ertragslage aus.

(4) Bezüglich der weiteren Angaben, insbesondere zum Personalaufwandes verweisen wir auf die Darstellungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz.

E. SONSTIGE ANGABEN

I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Die Geschäftsführung erfolgt durch Herrn Enrico Horn. Er ist einzelvertretungsberechtigt und befugt mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Auf die Angabe der Gesamtbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

II. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen

Weitere nicht aus der Bilanz ersichtliche Haftungsrisiken und sonstige finanzielle Verpflichtungen existieren nicht.

 

Dresden, den 13.06.2009

Enrico Horn, Geschäftsführer

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