IKW Rüdersdorf GmbH
Selbe AdresseEnergetische Verwertung von Abfällen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Fritze seit 8.1.2026 | Prokura |
Markus Süßmann seit 3.11.2025 | Prokura |
Danilo Frahs seit 13.10.2025 | Prokura |
Florian Krause seit 14.10.2024 | Geschäftsführer |
Stefan Rempp seit 3.5.2024 | Prokura |
Nico Eike Blume seit 2.4.2024 | Prokura |
Michael Dr. Jakuttis seit 2.4.2024 | Prokura |
Sebastian Hentschel seit 29.11.2023 | Prokura |
Katrin Jäger seit 29.11.2023 | Prokura |
Veronika Weigang seit 27.10.2023 | Prokura |
Karsten Bernd Herbert Krieg seit 13.4.2023 | Geschäftsführer |
Steffen Becker seit 8.7.2021 | Prokura |
Enno Wiegand seit 17.12.2019 | Prokura |
Burkhard Vogel seit 25.3.2015 | Prokura |
Dietmar Dr. Rötsch seit 25.3.2015 | Prokura |
Manfred Dr. Ing. Schüle seit 24.7.2006 | Geschäftsführer |
Schmieder Sven seit 25.4.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Danpower GmbHPotsdamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Danpower GmbH, Potsdam1. Geschäftsmodell und Rahmenbedingungen 1.1 Konzernstruktur und rechtliche Grundlagen Die Danpower-Unternehmensgruppe ist ein mittelständisch strukturiertes Wärmeversorgungs- und Contractingunternehmen mit Hauptsitz in Potsdam. Als Contractor offeriert die Danpower-Gruppe ein ganzheitliches Dienstleistungskonzept und setzt dabei auf die Kombination aus effizienter und umweltschonender Energieerzeugung. Mit Biomasse(heiz)kraftwerken, Biogas- und Restabfallbehandlungsanlagen sowie mit zahlreichen Wärmeversorgungsanlagen operiert die Unternehmensgruppe in 12 von 16 Bundesländern in Deutschland und versorgt so überregional ca. 100.000 Wohnungen, öffentliche Einrichtungen sowie gewerbliche und industrielle Abnehmer in 150 Kommunen. Die Danpower GmbH agiert als Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe. Das Stammkapital der Danpower GmbH, Potsdam, (Danpower) in Höhe von 5,0 Mio. € wird von der enercity AG, Hannover, gehalten. Ein Gewinnabführungsvertrag mit der enercity AG besteht seit 01.01.2018. Als Tochterunternehmen der enercity AG, Hannover, (enercity) ist die Danpower ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im enercity-Konzern. Hieraus ergeben sich besondere Berichterstattungsverpflichtungen nach § 6b EnWG. Die Danpower führt als Erzeugungsgesellschaft ausschließlich andere Tätigkeiten im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG innerhalb des Elektrizitätssektors aus. Sven Schmieder, Karsten Krieg (bis 27.03.2023 Dr.-Ing. Hartmut Liebisch) und Dr.-Ing. Manfred Schüle sind Geschäftsführer der Danpower GmbH, der Muttergesellschaft der Danpower-Gruppe. Die installierte Leistung der Erzeugungsanlagen für Wärme, Kälte und Strom der Danpower GmbH belief sich per 31.12.2023 auf ca. 256 MW, davon ca. 46 MW elektrische und ca. 210 MW thermische Leistung. Danpower wird die Strategie, Schritt für Schritt den Einsatz fossiler Brennstoffe zu verringern, konsequent weiterverfolgen. Neben den mit Holz betriebenen Kraftwerken konnten über den Einsatz von Biomethan sowie von Biogasanlagen im KWK-Betrieb bereits in der Vergangenheit erhebliche Mengen CO 2 eingespart werden. Zudem haben wir mit der Pelletproduktionsanlage in Osterfeld, Sachsen-Anhalt, (in der hundertprozentigen Tochtergesellschaft Danpower Pelletproduktion GmbH) einen weiteren regenerativen Energieträger in unserem Brennstoffportfolio. Mit dem estnischen Tochterunternehmen Danpower Eesti AS ist die Danpower auch international tätig. 1.2 Entwicklung des Energiemarktes Nach dem es im Geschäftsjahr 2022 insbesondere bei den Börsenpreisen für Strom und Erdgas und in der Folge auch bei anderen Energieträgern wie Heizöl und Holzbrennstoffe bisher nicht gekannte Preissteigerungen gegeben hat, ist in 2023 eine Normalisierung auf hohem Niveau zu beobachten. Die Entwicklungen der aktuellen Energiepreise sowie die Forwards für den Zeitraum bis 2027 lassen kein Absinken der Preise auf Vorkrisenniveau erwarten. Die Kosten der Energieerzeugung aus fossilem Erdgas werden unabhängig von der CO 2 -Bepreisung nachhaltig hoch bleiben. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundenen Reduzierungen von Energielieferungen aus Russland in die EU sowie die erfolgten Abschaltungen von Kernkraft- und Kohlekraftwerken haben zu einer massiven Verringerung von verfügbarer Kraftwerkskapazität in der Grundlast geführt. Durch die gleichzeitige Verteuerung der Gasbezugskosten konnten die deshalb eingelasteten Gaskraftwerke nur zu weit höheren Kosten betrieben werden. Die Bundesregierung unternimmt große Anstrengungen, die ausgefallenen Lieferungen aus Russland durch Flüssiggasimporte zu ersetzen. Da dies auf Grund des damit verbundenen Aufwandes nur zu höheren Preisen als in der Vergangenheit erfolgen kann, ist auch deswegen mit einem im Vergleich zu den Preisen des Jahres 2021 dauerhaft höheren Preisniveau zu rechnen. Der vom Bundestag beschlossene Energiepreisdeckel ist verbunden mit einer Abschöpfung von sogenannten Übererlösen bei der Stromerzeugung. Dies betrifft für Danpower und ihre Tochterunternehmen verschiedene Anlagen über 1 MWel Bemessungsleistung in unterschiedlicher Höhe. Das Gesetz stellt nicht auf die tatsächlichen Stromerlöse ab, sondern vermutet unwiderlegbar eine Erlöshöhe. Für Danpower und ihre Tochterunternehmen kam diese Abschöpfung im laufenden Geschäftsjahr jedoch nicht zum Tragen, da die von Danpower betriebenen EEG-Anlagen nicht unter die Stromerlösabschöpfung fallen. Erneuerbare Energien Die Herausforderungen des Klimawandels bleiben eine der Aufgaben unserer Zeit, denen sich die Danpower-Gruppe verpflichtet sieht. Im Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Parteien vom 07. Dezember 2021 ist der Umbau der deutschen Wirtschaft auf erneuerbare Energie festgeschrieben. Dies steht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen, welche Deutschland und die EU im Zusammenhang mit der angestrebten Einhaltung des 1,5 Grad Zieles der Klimakonferenzen in Paris und Glasgow eingegangen sind. Dementsprechend ist der Ausbau der erneuerbaren Energien unumgänglich. Das Ziel ist es, im Jahr 2030 einen Anteil von 80% erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch zu erreichen.1 Die Danpower-Gruppe stellt sich als Spezialist für erneuerbare Energien und einer der größten Biomasseanlagenbetreiber in Deutschland in besonderem Maße dieser Verantwortung. Die Geschäftsführung rechnet damit, dass sich die politischen Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft weiter verbessern werden. Um das Ziel zu erreichen, die deutsche Wirtschaft bis 2045 CO 2 -frei zu gestalten, ist aus Sicht unseres Unternehmens die Vergütung für zumindest einen Teil unserer Anlagen über die derzeitige Laufzeit hinaus nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) weiterhin erforderlich. Die oben beschriebene Normalisierung der Energiemärkte hat dazu geführt, dass die EEG-Vergütungen der meisten Anlagen wieder über dem Börsenpreis liegen. Inwieweit die Entwicklung am Strommarkt eine subventionsfreie Erzeugung auch in der Zukunft ermöglichen wird, bleibt abzuwarten. Der wirtschaftliche Betrieb unserer EEG-Anlagen sollte unter gleichbleibenden energiepolitischen Rahmenbedingungen auf Dauer darstellbar sein. Nach den vorläufigen Zahlen des Bundesumweltamtes für das Jahr 2023 wurden 267 TWh (Vorjahr 251,8 TWh) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (49,7 TWh davon aus Biomasse), dies entspricht einem Anteil von 52 % am Bruttostromverbrauch. Damit ist der Anteil um 5 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen und liegt erstmals für ein Gesamtjahr über der Marke von 50 %.2 Im Jahr 2023 blieb der Anteil "grüner Wärme" etwa auf Vorjahresniveau von rund 212 TWh, wobei Biomasse mit ungefähr 82% den Großteil ausmacht. Holz bleibt mit einem Anteil von rund 66% der wichtigste Energieträger in diesem Bereich. CO 2 -Bepreisung Mit Einführung der nationalen CO 2 -Bepreisung (BEHG) für fossile Brenn- und Kraftstoffe wurden Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, verpflichtet CO 2 -Emissionsrechte zu bis zum Jahr 2025 festgelegten Preisen zu erwerben. Bund und Länder einigten auf einen anfänglichen CO 2 -Preis von zunächst 25 Euro pro Tonne für 2021. Danach soll der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025 ansteigen. Zur Entlastung der Verbraucher und Wirtschaftsunternehmen hat die Bundesregierung die im Jahr 2023 vorgesehene Steigerung ausgesetzt. Im Zuge der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Schuldenbremse eingeleiteten Maßnahmen ist dies jedoch wieder zurückgenommen worden. Für 2024 soll daher der ursprüngliche Pfad wiederaufgenommen und der Preis somit auf 45 €/t von derzeit 30 €/t erhöht werden. Ab 2024 erfolgt eine CO 2 -Bepreisung unserer bisher befreiten Einsatzstoffe Altholz und Ersatzbrennstoffe (beispielsweise aus Haus- und Gewerbemüll). Für unsere Unternehmensgruppe betrifft dies zuerst die at equity bilanzierte Beteiligung an der PD energy, die in Bitterfeld ein Ersatzbrennstoffheizkraftwerk betreibt. Außerdem sind unsere Altholzkraftwerke in Delitzsch und Elsterwerda sowie diverse kleinere Altholzkessel betroffen. Ab 2027 soll zudem für die CO 2 -Emissionen von Verkehr und Gebäudewärme ein europäisches Emissionshandelssystem eingeführt werden. Erdgasmarkt Nach den in 2022 in der erreichten Höhe bisher unbekannten Preisen hat sich der Markt in 2023 beruhigt. Das Preisniveau des THE day ahead Preises hat sich von Anfang des Jahres von ca. 55 €/MWh unter Schwankungen auf ca. 35 €/MWh reduziert. Dieses Preisniveau bildet sich auch in den Forwards für die nächsten Jahre ab. Auf mittlere Sicht geht die Geschäftsführung von Erdgaspreisen - bei einer hohen Schwankungsbreite - in einem Korridor von 30 €/MWh bis 50 €/MWh aus. Die Substitution von fossilen Rohstoffen durch erneuerbare Energieträger ist insbesondere im Wärmebereich ein langfristiger Prozess, der bis auf weiteres noch den Einsatz von Erdgas erforderlich machen wird. Eine Steigerung der Wärmebereitstellung aus Wärmepumpen könnte hier eine Entlastung auf der Erdgasbedarfsseite bringen. Biomethanmarkt Der Biomethanmarkt war auch in 2023 wegen der hohen Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen durch eine Angebotsknappheit geprägt. In den Vorjahren war teileweise ein Überangebot am Markt zu verzeichnen, welches den Preis in Regionen drückte, die den Betrieb von Anlagen zur reinen Biogasproduktion unrentabel machten. Die erhöhte Nachfrage und die gesetzlich vorgeschriebene Erfüllung von CO 2 -Minderungsquoten im Kraftstoffmarkt führte zur Umkehrung der Marktsituation. Die Preise für Biomethan stiegen von 5-6 Cent/kWh auf 10-11 Cent/kWh (aktuelles Preisniveau 8-9 Cent/kWh) und für Gas, welches aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zur Anrechenbarkeit im Kraftstoffmarkt geeignet ist, noch darüber. Die Unternehmensgruppe ist durch langfristige Bezugsverträge abgesichert und verfügt über ausreichend eigene Biomethanproduktionskapazitäten. Strommarkt Der Strommarkt wird auch in Zukunft von sinkenden Kapazitäten im Grundlastbereich und steigenden Kapazitäten im volatilen Bereich (insbesondere Windkraft- und Photovoltaikanlagen) gekennzeichnet sein. Die jetzt schon vorhandenen Tendenzen zu stark schwankenden Preisen, je nach Angebotslage von Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen, werden sich nach Auffassung der Geschäftsführung, also unabhängig vom Ukrainekrieg, weiter verstärken. Der verstärkte Netzausbau sollte mittelfristig dazu führen, dass das Überangebot an Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen zu den Verbrauchern in Süddeutschland geführt wird. Trotzdem wird, zumindest in den nächsten zwei Jahren, durch die Geschäftsführung ein insgesamt höheres Strompreisniveau als vor dem Ukrainekrieg mit starken Preisschwankungen erwartet. Holzmarkt Altholzmarkt Der Altholzmarkt stellte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 weiterhin als sehr komplexes und schnelllebiges Thema dar. Angetrieben von der Strompreisentwicklung wurde Anfang 2023 die rasante aufwärts gerichtete Preisentwicklung gestoppt und es setzte ein stetiger Abwärtstrend der Einkaufspreise für Altholz ein. Dieser Trend zur Reduzierung der Brennstoffpreise konnte nicht mit der Strompreisentwicklung (auf inzwischen teilweise unter EEG-Niveau) mithalten, was vor allem in der Trägheit des vorgelagerten Entsorgermarktes begründet liegt. Im Jahr 2023 war ein Einbruch des Mengenaufkommens, insbesondere bedingt durch Zusammenbruch der privaten Baukonjunktur, im Altholzmarkt von ca. 20% gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen. Darüber hinaus kam es im Dezember 2023 zu einem jahreszeitlich bzw. witterungsbedingtem Rückgang der Altholzmengen. Gleichzeitig sind nahezu alle Heizkraftwerke wieder zurück ans Netz gegangen, was zu einer erheblichen Nachfragesteigerung im Markt führte. Insgesamt kommt durch diese Entwicklungen die seit Beginn 2023 rückläufige Preisentwicklung im Altholzmarkt allmählich zum Erliegen. Eine Abschätzung der Mengenentwicklung stellt sich als schwierig dar. Die Unsicherheiten bei der Entwicklung der Wirtschaft, aber auch beim privaten Konsum werden durch restriktive politische Vorgaben, Steuererhöhungen und eine weiter voranschreitende Inflation weiter befeuert. Es besteht die Gefahr, dass durch diese neuen politischen und monetären Rahmenbedingungen, insbes. auch die Erweiterung des Geltungsbereichs des BEHG zum 01.01.2024, Abfallströme (auch Altholz) in den Export gehen, um die gestiegenen Entsorgungskosten zu vermeiden. Zudem gehen in den nächsten Jahren weitere Anlagen zur Wärmeerzeugung aus Altholz in Betrieb. Diese sollen die Fernwärmeversorgung in größeren Gebieten (z. Bsp. Berlin, Duisburg, Mannheim und weitere) ohne den Einsatz von fossilen Brennstoffen sicherstellen. Hiervon wird auch eine Sogwirkung auf den Altholzmarkt erwartet. Zu beachten ist, dass der Altholzmarkt, durch die geringe Energiedichte, stark regional geprägt ist und weite Transporte unwirtschaftlich sind. Das Altholzkraftwerke Elsterwerda ist ohne Vermarktung des Stromes über die EEG-Vergütung hinaus beim gegenwärtigen Altholzpreisniveau nicht wirtschaftlich zu betreiben. Die Restlaufzeit der Anlagen des EEG endet 2024.Das Kraftwerk Elsterwerda hat auf Grund von Fernwärmeverpflichtungen eine Restlaufzeit bis 2026. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation wurde im Jahresabschluss eine Teilwert-AfA für die technischen Anlagen und Maschinen auf den Restwert Null vorgenommen. Frischholz und NaWaRo-Holz Der Markt für Frischholz zeigte sich ungeachtet der vielen Herausforderungen im Energiemarkt vergleichsweise ruhig. Allerdings ist durch die gestiegenen Aufwendungen der Vorlieferanten das Marktpreisniveau insgesamt gestiegen. Der Frischholzmarkt trägt u.a. aufgrund der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Transportkosten überwiegend regionalen Charakter. Holzmengen, die aufgrund von Bruch oder Schäden durch Insektenbefall nicht mehr für konventionelle Zwecke geeignet sind, werden stattdessen zu Holzhackschnitzeln verarbeitet und in die Gesamtmenge des verfügbaren Holzmaterials integriert. Dies trägt positiv zur Versorgung bei. Substratmarkt Das Marktumfeld bei den Substraten für Biogasanlagen war im Jahr 2023 aufgrund der unterschiedlichen Witterungsverhältnisse heterogen. Danpower hat aus den Erfahrungen der Jahre 2018 - 2020, in denen Wetterextreme hinsichtlich Trockenheit und Hitze vorherrschten, auch an den ertragskritischen Standorten zusätzliche Lieferanten gewinnen können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Versorgung unserer Biogasanlagen mit Substraten, unter denen Maissilage die größte Rolle spielt, durch entsprechende Zukäufe gesichert. Unter Berücksichtigung unserer vertraglichen Beziehungen mit landwirtschaftlichen Unternehmen in den einzelnen Regionen und hohen Vorräten gehen wir davon aus, dass es auch 2024 nicht zu substratbedingten Einschränkungen im Anlagenbetrieb kommen wird. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Entwicklung der Danpower Zu den Umständen des Geschäftsjahres 2023 wurde bereits Stellung genommen, so dass an dieser Stelle auf eine weitere Stellungnahme hierzu verzichtet wird. Als wesentliche Einzelgeschäftsvorfälle sind aus Sicht der Geschäftsführung folgende zu benennen: - Die Beteiligung an der EKT wurde auf Grund des erhöhten Zinsniveaus bei der Bewertung sowie auf Grund des Auslaufens wichtiger Beschaffungs- und Absatzverträge um 20.249 T€ auf 6.216 T€ abgewertet - Die technischen Anlagen und Maschinen des Altholzkraftwerks Elsterwerda wurden außerplanmäßig in Höhe von 3.965 T€ auf den Restbuchwert von Null Euro abgeschrieben - Für drohende Verluste aus einer bestehenden Wärmelieferverpflichtung gegenüber der Stadt Elsterwerda wurde eine Rückstellung in Höhe von 7.273 T€ gebildet und erfolgswirksam verbucht - Umstellung der Abschreibungsart der BHKW von tatsächlicher Nutzung auf lineare Abschreibung. Durch diese Änderung erhöhen sich die Abschreibungen im Berichtsjahr um 113 TEUR Geschäftsverlauf der Danpower GmbH in 2023 Die Gesellschafterin der Danpower und die Geschäftsführung sehen den Leistungsindikator EBIT als entscheidende Kenngröße für die Geschäftsentwicklung an. Das Geschäftsjahr ist für die Danpower durch die außergewöhnlichen Entwicklungen nicht mit dem Plan vergleichbar, da dort von gänzlich anderen Prämissen ausgegangen wurde. Die krisenbedingt volatilen Absatz- und Bezugspreise haben alle vorherigen Planungen obsolet gemacht. Insgesamt hat die Danpower-Gruppe das geplante EBIT trotz der oben genannten wesentlichen Geschäftsvorfälle leicht überschreiten können. Aufgrund der volatilen Entwicklung sowie der außerordentlichen Geschäftsvorfälle kann das Ergebnis des Jahres 2023 nicht als Basis für Prognosen nachfolgender Geschäftsjahre dienen. Der Geschäftsbereich Kraftwerke hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 seine Plandaten wesentlich unterschritten. Dies resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Beschaffungskosten für Holz sowie den im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren erzielten Verkaufspreisen auf dem Strommarkt über Vermarkter. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Altholzpreisniveaus wurde für das Kraftwerk Elsterwerda im Kalenderjahr 2023 eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Wir verweisen auf die Ausführung unter 1.2 Entwicklung des Energiemarktes im Bereich Altholz. Die Substratversorgung der Biogasanlagen - siehe auch Ausführungen unter dem Punkt "Substratmarkt" - war im Jahr 2023 jederzeit gesichert. Für 2024 ist durch die hohen Substratbestände aus den Vorjahren keine Einschränkung der Versorgung zu erwarten. 2.2. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.2.1 Ertragslage Danpower erwirtschaftete in 2023:
Im laufenden Geschäftsjahr wurden alle Planzahlen sowohl im Umsatz als auch im EBIT übertroffen. Dies ist vor allem der hohen Verfügbarkeit unserer Anlagen sowie dem hohen Anteil an erneuerbaren Anlagen zu verdanken, sodass die Preisschwankungen bei konventionellen Energieträger ausgeglichen werden konnten. Aufgrund einer langfristig ausgerichteten Commodity-Einkaufstrategie sowie Substratmanagement konnte im laufenden Geschäftsjahr die Rohmarge deutlich gesteigert werden. Auf Grund der der milderen Witterungsverhältnisse sowie des hohen Energiepreisniveaus war die Entwicklung des Geschäftsbereich Contracting im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Es konnte jedoch weiterhin ein positives Ergebnis erzielt werden. Beteiligungen Die Ertragslage der Danpower war durch folgende Entwicklungen der Beteiligungsunternehmen beeinflusst: Für das aktuelle Geschäftsjahr hat die Danpower über die abgeschlossenen Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge Ausschüttungen in Höhe von 346 T€ (Vorjahr: 2.401 T€) von der EKT, 24.913 T€ (Vorjahr: 8.039 T€) von der vigoris, 1.721 T€ (Vorjahr: 1.424 T€) von der PME, 2.893 T€ (Vorjahr: 2.150 T€) von der Danpower Biomasse GmbH sowie 6.711 T€ von der DES erhalten. Ausschüttungen erfolgten durch die SWE (63 T€), die IEW 234 T€ sowie die Fiba 277 T€ an die Danpower geleistet. Weiterhin hat 2023 die 50 %-ige Tochtergesellschaft PD energy eine Ausschüttung in Höhe von 3.500 T€ (Vorjahr: 2.000 T€) für das erfolgreiche Geschäftsjahr 2022 vorgenommen. 2.2.2 Finanz- und Vermögenslage Die Danpower hat im Geschäftsjahr 2023 einen operativen Cashflow von 27.494 T€ erzielt. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf 29.120 T€. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug 47.375 T€. Insgesamt wurden 22.360 T€ gegenüber Kreditinstituten getilgt. Für die Darlehen der enercity von insgesamt 43,5 Mio.€ wurde ein Rangrücktritt erklärt, so dass die Konzernfinanzierung zum großen Teil eigenkapitalähnlich erfolgt. Resultierend aus der Teilthesaurierung in 2023 sowie durch die Einzahlung der Muttergesellschaft in die Kapitalrücklage in Höhe von 25.000 T€ hat sich das Eigenkapital der Danpower GmbH zum Bilanzstichtag auf 87.659 T€ (Vorjahr: 56.523 T€) erhöht. Die Ergebnisabführung für das Geschäftsjahr 2022 von 28.071 T€ wurde in 2023 durchgeführt. Die Finanzierung der Danpower war im abgelaufenen Geschäftsjahr stabil. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gesichert Im Berichtszeitraum wurden bei Danpower Investitionen ins Anlagevermögen in Höhe von 3.746 T€ (Vorjahr 14.557 T€) getätigt. Des Weiteren wurde ein wesentlicher Teil von ca. 17 Mio.€ von den Finanzforderungen in das Finanzanlagevermögen umgegliedert. Die restlichen Investitionen betreffen Erweiterungs- und Ersatzmaßnahmen in den bestehenden Biogasanlagen, Fernwärme-Netzen und Heizzentralen, insbesondere die Neuerrichtung eines innovativen Kraft-Wärme-Kopplungs-Projektes am Standort Wanzleben sowie Neuanschlüsse in dem Ort Tanna. Die Gesellschaft verfügte per 31.12.2023 über zugesagte und nicht ausgeschöpfte Kreditlinien in Höhe von 91.000 T€. An der Aktivseite der Bilanz hat das Anlagevermögen einen Anteil von 50 %. Das Anlagevermögen in Höhe von insgesamt 132.317 T€ (Vorjahr: 148.550 T€) ist fast vollständig durch Eigenkapital und mittel- und langfristige Verbindlichkeiten gedeckt. Die Finanz- und Vermögenslage ist geordnet. 2.3 Forschung und Entwicklung Die Danpower betreibt auf den Gebieten der Wärme- und Stromerzeugung keine eigenen Forschungen. Sie nutzt jedoch das vorhandene ingenieurtechnische Know-how, um gemeinsam mit Kunden innovative Lösungen zur effizienten Energienutzung zu entwickeln. 3. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht Für die Danpower-Gruppe bieten sich aufgrund der deutschlandweiten Tätigkeit und der Beteiligungsstruktur sowie aufgrund der Zugehörigkeit zur enercity AG Wachstums- und Gewinnpotenziale. Das Identifizieren, Bewerten und Nutzen von Chancen ist Voraussetzung, mittel- und langfristig Umsatzwachstum zu erzielen, die Kostenstruktur zu optimieren und nachhaltige Gewinne auszuweisen. Gleichzeitig ist Danpower den für jeden Geschäftsbetrieb bestehenden Risiken unterschiedlicher Art ausgesetzt. Die Identifizierung und der verantwortungsvolle Umgang mit diesen ist die Basis für ein erfolgreiches Risikomanagement- und Kontrollsystem. 3.1. Chancenbericht Die Nachfrage nach fortschrittlichen und effizienten sowie dezentralen und individuellen Energieversorgungslösungen wird durch die dringend nötige Energiewende zukünftig noch verstärkt werden. Zur rechtzeitigen Erkennung und Steuerung von Chancen und Risiken entwickelt die Unternehmensgruppe ihr Management- und Kontrollsystem ständig weiter. Die Geschäftsführung trägt diesem Umstand durch ein unternehmensübergreifendes Controllingsystem Rechnung, welches permanent weiterentwickelt wird. Die Geschäftsführung sieht auf Grund der herausragenden Expertise in den Unternehmen der Danpower-Gruppe im Bereich der erneuerbaren Energie hohe Marktchancen. Die sukzessive Verteuerung des Einsatzes von fossilen Energieträgern mit CO 2 -Emissionspreisen wird aus Sicht der Geschäftsführung dazu führen, dass die vorhandenen Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien wettbewerbsfähiger werden und die Errichtung neuer Anlagen wirtschaftlich werden könnte. Insbesondere der Einsatz von Biomasse wird in der Zukunft eine verstärkte Rolle spielen; hier verfügt die Danpower-Gruppe über langjährige Erfahrung und eine hohe Expertise sowohl im Betrieb als auch im Bau von Biomasseanlagen. Weiterhin ist es für kleinere Marktteilnehmer zunehmend schwieriger geworden den komplexen Anforderungen sowohl von gesetzlicher Seite als auch von Kundenseite gerecht zu werden. Die zunehmende Attraktivität der Fernwärme sorgt bereits heute für einen starken Zuwachs an Neuanschlüssen. In verschiedenen Szenarien der Bundesregierung wird der Ausbau, die Verdichtung und die Dekarbonisierung der Fernwärme als ein Schlüssel der Wärmewende gesehen und mit Maßnahmen wie z.B. dem BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) vorangetrieben. Der letzte Bericht der Bundesnetzagentur von Februar 2023 zum Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität zeigt einen dringenden Bedarf an zusätzlicher gesicherter Leistung von bis zu 21 GW (Erdgas) und 7 GW (Biomasse) bis 2031 für das Stromsystem auf. Wir sehen erhebliche Chancen in diesem Bereich mit unseren Konzepten der hochflexiblen Biomethan-Speicherkraftwerke und der innovativen KWK-Anlagen weiteren Wachstum zu generieren. 3.2. Risikobericht Die nachfolgendenden Risiken werden alle als gering eingeschätzt. Politische Risiken Die Gemengelage aus Auswirkungen des russisch-ukrainischen Krieges einerseits und den Anforderungen des Klimaschutzes zur Absenkung von CO 2 -Emissionen andererseits führen nur schwer vorhersehbaren des Gesetzgebers. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Strom- und Wärmeerzeugungsunternehmen weiterhin neue Belastungen auferlegt werden. Ebenso wird den Versorgern mit der Ausgestaltung der Strom- und Wärmepreisbremsen gemäß den einschlägigen Gesetzen ein enormer bürokratischer Aufwand aufgebürdet, der im Geschäftsjahr 2023 zu erheblichen Mehraufwendungen geführt hat und bis zur Schlussabrechnung in 2024 auch noch führen wird. Darüber hinaus gibt es Ambitionen das aktuelle Strommarktdesign (Merit-Order-Prinzip) in der EU grundsätzlich zu überarbeiten. Eine Änderung ist hier aber erst im mittel- bis langfristigen Horizont zu erwarten. Die Geschäftsführung sieht sich außerstande, bei der gegenwärtigen Dynamik bei der Gesetzgebung im energiewirtschaftlichen Umfeld darüber hinaus politische Risiken für das Geschäft darzustellen. Risiken CO 2 -Bepreisung und EEG Das in 2021 eingeführte Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) kann durch die Bundesregierung auf dem Verordnungsweg so angepasst werden, dass bisher noch nicht dem Emissionshandel unterliegende Brennstoffe mit einem CO 2 -Zertifikatepreis belegt werden. Dies trifft im Danpower-Konzern insbesondere die Ersatzbrennstoffanlage der PD energy in Bitterfeld, deren Einsatzstoffe ab 2024 CO 2 -Zertifikatepflichtig werden. Der nichtbiogene Anteil der Ersatzbrennstoffe sowie von Altholz ist dem Emissionshandel unterworfen worden und wird über unsere Lieferanten (als Inverkehrbringer) in Rechnung gestellt. Soweit vertraglich vereinbart, wird diese Belastung an die Kunden über den Wärmepreis weiter belastet. Bei der Stromerzeugung ist die Mehrbelastung auf Grund der festen EEG-Vergütung und der Börsenpreise nicht unmittelbar weiterbelastbar. Im Übrigen wird auf unsere Ausführungen zur CO 2 -Bepreisung unter den Ausführungen 1.2. zum Energiemarkt verwiesen. Die Danpower erzielt im Stromgeschäft fast ausschließlich Strompreisvergütungen, welche durch das EEG und ergänzende Verordnungen abgesichert sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es jedoch gelungen, teilweise am Markt höhere Erlöse als die im EEG festgelegten Vergütungen zu erzielen. Die vorliegenden Forwards an EEX Strompreisbörse lassen mittelfristig keine über der EEG-Vergütung liegenden Strompreise für Erzeuger erwarten. Risiko aus Betriebsunterbrechung Die Danpower-Gruppe verfügt über ausreichend hochqualifiziertes Personal, um die in ihrem Eigentum stehenden Energieversorgungseinrichtungen ordnungsgemäß zu warten und betriebszuführen. Das Risiko aus Betriebsunterbrechungen wird als überschaubar eingeschätzt. Zur Mitigation dieser Risiken sind Betriebsunterbrechungsversicherungen für größere Energieerzeugungsanlagen abgeschlossen worden. Zahlungsausfallrisiko Bei den von der Danpower belieferten Endkunden ist für das aktuelle Geschäftsjahr eine gute Zahlungsdisziplin zu vermerken. Die Zahlungen aus den Stromerlösen der Biogasanlagen, Biomethan-BHKWs sowie Holzkraftwerken sind durch das EEG garantiert. Das Zahlungsausfallrisiko wird daher als marginal eingeschätzt. Für das nächste Geschäftsjahr ist keine Verschlechterung der Bonität der Kunden zu erwarten. Im Einzelfall werden größere Risiken durch Forderungsversicherungen abgedeckt. Auch wenn die gestiegenen Energiekosten sowie der Wegfall der Wärmepreisbremse auf einige unserer Wärmekunden negative Auswirkungen haben, rechnen wir insgesamt nicht mit nennenswert erhöhten Zahlungsausfallrisiken. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten Zum Bilanzstichtag gab es keine Rechtsstreitigkeiten, welchen nicht durch ausreichende Risikovorsorge Rechnung getragen worden ist, so dass die Geschäftsführung hier keine besonderen Risiken sieht. Risiko aus Beschaffung von Biomasse Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen zum Beschaffungsmarkt für Biomasse, Altholz und Frischholz. Marktrisiko Überschaubare Marktrisiken bestehen für die Danpower im Bereich der Contractinglösungen. So haben in der Vergangenheit einige örtliche Gasversorger (gestützt auf die früher zeitweise sehr günstigen Gasbezugskosten) Versuche unternommen, in den Contractingmarkt vorzudringen. Diese Bestrebungen sind inzwischen bedingt durch die hohen Gaspreise einerseits, die zunehmende Belastung von Erdgas mit einem CO 2 - Preis andererseits stark reduziert worden. Danpower kann sich durch die weitgehende Erzeugung der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung bzw. regenerativer Energie sowohl preislich als auch insbesondere qualitativ gegenüber dieser Entwicklung behaupten. Mit der starken Erhöhung des Gaspreises und dem Bemühen, sich von CO 2 - basierten Lösungen zu trennen, sind verstärkte Anzeichen bei den Kunden zu erkennen, neue Lösungen für die Wärmeversorgung mit Danpower zu suchen. Es bestehen derzeit keine wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken mit Bestandsgefährdungspotenzial. Insgesamt ist die Risikolage als günstig einzuschätzen. 3.3. Prognosebericht Die Gesellschaft plant aus dem operativen Bestandsgeschäft für das nächste Jahr ein EBIT von ca. 17,5 Mio. €. Zusätzlich sollen ca. 12 Mio. € in Neugeschäft und Optimierung der Anlagen investiert werden. Aus zusätzlichen Investitionen ergeben sich im Planungshorizont bis 2027 jährlich weitere geplante Ergebniszuwächse im EBIT über die für 2024 prognostizierten Werte hinaus. Die Geschäftsführung sieht ein erhebliches Potenzial, einen Großteil der EEG-Anlagen der Danpower über den Zeitraum der jetzigen Förderungen hinaus weiter zu betreiben. Die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens sind aus unserer Sicht nur zu erreichen, wenn die bisher aufgebauten Kapazitäten auch über den Zeitpunkt der ursprünglichen Förderungen hinaus erhalten bleiben. Auch die Umstellung der Wärmeversorgung über Fernwärmenetze auf erneuerbare Energien gewährleistet aus unserer Sicht gute Geschäftsaussichten für die Danpower. Der Einsatz von eigenproduziertem Biomethan in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Pelletkessel vor Ort oder die Verbindung von Wärmeproduktion und Ladestationen für Elektroautos bieten vielfältige Geschäftschancen, in denen unser Knowhow wirksam eingesetzt werden kann. Dies wird u.a. dadurch dokumentiert, dass die Danpower-Gruppe eine Vielzahl von Ausschreibungen zur innovativen KWK-Nutzung zu auskömmlichen Vergütungen gewonnen hat. Zudem entwickeln wir Projekte, bei denen wir überschüssige Wärmeenergie unserer Kraftwerke einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen wollen. Aufgrund der vorhandenen Marktchancen gehen wir davon aus, dass die oben genannten Ziele bei Einhaltung unserer Kernkennziffern erreicht werden können. 1 Vgl. Koalitionsvertrag 2022-2025 zwischen der SPD, Die Grünen und der FPD 2 Vgl. BDEW: Pressemitteilung vom 18.12.2023. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Danpower GmbH, PotsdamI. Allgemeine Angaben Die Danpower GmbH (Danpower) ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB mit Sitz in Potsdam. Die Gesellschaft ist beim Registergericht Potsdam unter der Handelsregisternummer HRB 19365 P gemeldet. Die Gesellschaft ist ein 100%iges Tochterunternehmen der enercity AG Hannover. Ein Gewinnabführungsvertrag besteht seit 01.01.2018. Der Jahresabschluss der Danpower wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit auftreten. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 20 Jahren linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Die unter dem Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesenen entgeltlich erworbenen Kundenstämme werden entsprechend ihrer geschätzten Nutzungsdauer über 10 Jahre abgeschrieben. Diese Nutzungsdauer korrespondiert mit den Nutzungsdauern der in diesem Zusammenhang übernommenen Vermögensgegenstände Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag bilanziert. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Zugänge werden unter Berücksichtigung ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und 20 Jahren grundsätzlich linear abgeschrieben. Entgegen der Abschreibungsregelung der Vorjahre, wo die Abschreibung der BHKW nach der tatsächlichen Nutzung (unterstellte Gesamtnutzungsdauer von 90.000h) abgeschrieben wurde, wurde im Kalenderjahr die Abschreibungsart auf lineare Abschreibung geändert und eine Nutzungsdauer von 15 Jahre unterstellt. Damit wird ein realistischeres Bild der Abnutzung dargestellt. Durch diese Änderung erhöhen sich die Abschreibungen im Berichtsjahr um 113 TEUR. Das Kraftwerk Elsterwerda hat auf Grund von Fernwärmeverpflichtungen eine Restlaufzeit bis 2026. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation wurde im Jahresabschluss eine Teilwert-AfA für die technischen Anlagen und Maschinen auf den Restwert Null vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Anlagegüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Anlagegütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800 € nicht übersteigen. Anlagegüter mit einem Wert unter 250 € werden als Materialaufwand erfasst. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Bei dauerhaften Wertminderungen werden die Finanzanlagen wertberichtigt, um sie mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag anzusetzen. Im Abschluss der Danpower GmbH wurde die Beteiligung an der EKT um ca. 20 Mio. € wertberichtigt. Dies entspricht in etwa den bereits in den Konzernabschlüssen seit 2007 erfassten Abschreibungen auf den erworbenen Firmenwert. Wesentliche Gründe für Abschreibung sind das erhöhte Zinsniveau bei Bewertung der Beteiligung und das Auslaufen wichtiger Beschaffungs- und Absatzverträge. Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Ausgenommen hiervon sind Vorräte an Silage, sofern diese, bevor sie in den Biogasanlagen verwertet werden können, einen Umwandlungsprozess durchlaufen. In diesem Fall werden diese entsprechend der Grundsätze des § 253 Absatz 2 HGB iVm. R 6.3 Abs. 1 EStR mit den Herstellungskosten bewertet. Hierbei findet das strenge Niederstwertprinzip Anwendung, d.h. wenn die Bestände am Markt günstiger zu beschaffen sind, wird der niedrigere beizulegende Wert dem Bilanzansatz zugrunde gelegt. Wie auch in den letzten Jahresabschlüssen wurden die Beschaffungskosten für das Rohmaterial als der niedrigere beizulegenden Wert angesetzt. Da die Silage zu vergleichbaren Kosten beschaffbar gewesen wäre. Im Jahresabschluss erfolgte eine Umstellung unter Berücksichtigung der sogenannten Silierverluste. In der Vergangenheit wurde der Flüssigkeitsverlust der Frischmasse bei der Silierung mit 8,5% bei der Entnahme als erhöhter Verbrauch erfasst. Nunmehr werden die Bestände zum 31.12.2023 körperlich mittels Schätzung aufgenommen, wobei der Flüssigkeitsverlust der aufgenommenen Menge entsprechend reduziert. Der Mengenverlust ist also mit der Inventur erfasst und wurde in Periode 2023 im Materialaufwand dargestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Sie werden wertberichtigt, wenn ihr Ausgleich am Abschlussstichtag ungewiss oder gefährdet ist. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausreichend Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen vor dem Abschlussstichtag gebuchte Ausgaben und Einnahmen, die ein späteres Geschäftsjahr betreffen. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabebetrag und höheren Rückzahlungsbeträgen von Krediten werden als Disagio unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und planmäßig über die Laufzeit der Kredite aufgelöst. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Empfangene Ertragszuschüsse werden passivisch ausgewiesen und über die Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie dienen der Deckung von Verbindlichkeiten, die ihrer Eigenart nach genau bestimmt und am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. Sie werden mit ihrem Erfüllungsbetrag in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Rückstellungen für Jubiläen und Sterbegeldverpflichtungen wurden versicherungsmathematische Gutachten erstellt, welche die Grundsätze des § 253 Abs. 2 HGB hinsichtlich Abzinsung und Laufzeit berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennbetrag passiviert. Latente Steuern werden auf Bewertungsdifferenzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zwischen Handels- und Steuerbilanz gebildet, sofern sich diese zukünftig voraussichtlich abbauen werden. Aufgrund der mit der Gesellschafterin enercity AG, Potsdam, seit 2018 bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft, erfolgt die Bildung auf Ebene des Organträgers. Zum Bilanzstichtag wurden keine latenten Steuern abgegrenzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Die in den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Anteilsbesitz) - - setzen sich wie folgt zusammen:
* vor Ergebnisabführung 1) Beteiligungsquote der PD energy GmbH Die Vorräte haben sich im laufenden Geschäftsjahr um 6.484 T€ auf 9.356 T€ reduziert. Dies ist auf die Veräußerung der für enercity errichten Kesselanlage zurückzuführen, die im Vorjahr als Unfertige Leistung bilanziert wurde. Die Forderungen gegen verbundene und assoziierte Unternehmen setzten sich zusammen aus:
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Es bestehen Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 39.314 T€ (Vorjahr: 8.610 T€). Die weiteren Bilanzpositionen ergeben sich aus:
Der Anstieg bei den sonstigen Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus der Bildung einer Rückstellung in Höhe von 7.273 T€ für drohende Verluste aus einer bestehenden Wärmelieferverpflichtung bis zum 30. September 2027 gegenüber Kunden in der Stadt Elsterwerda, vermittelt durch die Stadtwerk Elsterwerda GmbH. Die Rückstellung wurde mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der Aufwand für zugesagte zukünftige Sonderzahlungen wurde unter den Rückstellungen für Personalverpflichtungen verbucht. Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt unverändert 5.000 T€. Zur besseren finanziellen Ausstattung der Gesellschaft wurde eine Einzahlung in die Kapitalrücklage durch die Muttergesellschaft in Höhe von 25.000 T€ geleistet. Zum Bilanzstichtag beträgt die Kapitalrücklage 41.060 T€ erhöht (Vorjahr 16.060 T€). Die Zusammensetzung der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten sowie der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Zur Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus projektbezogenen Finanzierungen von 37.867 T€ wurden Grundschulden, Sicherungsübereignungen und Forderungsabtretungen eingeräumt. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind kreditorische Debitoren in Höhe von 536 T€ (Vorjahr 248 T€), Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 171 T€ (Vorjahr: 190T€) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von 21 T€ (Vorjahr: 16 T€) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse stellen sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt dar:
Aufgrund des erhöhten Energiepreisniveaus ist sowohl eine Steigerung in den Umsatzerlösen als auch in den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu verzeichnen. Für den Zuwachs von Umsatz und Kosten war daneben die Akquisition neuer Kunden ursächlich. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten:
Die weiteren Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich im Wesentlichen aus:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die Zuführung zur gebildeten Rückstellung aus drohenden Verlusten. Des Weiteren resultiert der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr aus den allgemeinen Preissteigerungen sowie zusätzlichen Aufwendungen für IT-Dienstleistungen zur Erfüllung der Vorgaben aus den neu eingeführten Gesetzen und Verordnungen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen enthalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 3.965 T€. Diese resultieren aus einer 100%igen außerordentlichen Abschreibung auf die technischen Anlagen und Maschinen des Altholzkraftwerks Elsterwerda unter dieser Position verbucht. Beim gegenwärtigen Altholzpreisniveaus sowie auf Grund des Auslaufens aus der EEG Vergütung ist ein wirtschaftliches Betreiben nicht möglich Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 20.249 T€ auf die Beteiligung an der EKT. Wesentliche Gründe für Abschreibung sind das erhöhte Zinsniveau bei Bewertung der Beteiligung und das Auslaufen wichtiger Beschaffungs- und Absatzverträge. Die Erträge und Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen ergeben sich aus:
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Erträge aus der Aufzinsung von Rückstellungen aus Jubiläumsverpflichtungen und Sterbegeld in Höhe von 7 T€ (Vorjahr Aufwand 1 T€). In den sonstigen Steuern sind 0 T€ Steuern für Vorjahre (Vorjahr: 0 T€) enthalten. V. Sonstige Angaben Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen Die Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der DP GmbH haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt ausgewirkt: Verbundene Unternehmen: • Vereinbarungen über die Liquiditätsversorgung mit der enercity AG (Gesellschafterdarlehen 43.500 T€, Forderungen aus Cashpool 35.000 T€, Gewinnabführung 6.135 T€) • Vereinbarung über die Liquiditätsversorgung mit Tochterunternehmen (Forderungen aus Darlehen & Ausleihungen 32.315 T€, Forderungen aus Cashpool 21.846 T€, Verbindlichkeiten aus Cashpool 61.507 T€) Assoziierte Unternehmen: • Vereinbarung über die Gewährung von Darlehen an PD energy GmbH (7.000 T€ Forderungen aus Darlehen) und KSR Klärschlammrecycling GmbH (5.000 T€ Forderungen aus Darlehen) Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen Die Danpower steht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit auch mit nahestehenden Unternehmen im Liefer- und Leistungsaustausch. Die getätigten Transaktionen haben sich wie folgt ausgewirkt:
Haftungsverhältnisse, Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Die DP haftet für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Muttergesellschaft (Nominalbetrag 13.021 T€) gesamtschuldnerisch (Mitbürgschaft). Zum Bilanzstichtag sind hiervon von der Muttergesellschaft 3.516 T€ in Anspruch genommen. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit und der geplanten Entwicklung der Danpower-Gruppe ist nicht mit einer Inanspruchnahme der DP zu rechnen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen unter Anderem aus Miet- und Pachtverträgen (3.415 T€, davon 1.655 T€ länger als ein Jahr, von diesen 238 T€ länger als fünf Jahre). Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen für Dienstleistungen in Höhe von 8.573 T€ (davon 5.403 T€ länger als ein Jahr) und für Gestattungsabgaben in Höhe von 355 T€ (davon 310 T€ länger als ein Jahr, von diesen 197 T€ länger als fünf Jahre). Eine sonstige finanzielle Verpflichtung gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen besteht nicht. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt wurden 174 (Vorjahr: 160) Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt:
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Die Gesellschaft hat für Darlehen verbundener Unternehmen in Höhe von 10.618 T€ (Vorjahr: 14.664 T€) gegenüber Banken selbstschuldnerische Bürgschaften übernommen. Für weitere Darlehen verbundener Unternehmen in Höhe von 28.508 T€ (Vorjahr: 29.996 T€) bestehen gesamtschuldnerische Mithaftungen. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit und der geplanten Entwicklung der Danpower-Gruppe ist mit einer Inanspruchnahme dieser Haftungen nicht zu rechnen. Zusammen mit dem gemeinsamen Gesellschafter Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH wurde für die Enkelgesellschaft KSR Klärschlammrecycling GmbH eine Patronatserklärung für ein Darlehen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 60.000 T€ zur Finanzierung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage abgegeben. Eine vergleichbare Erklärung wurde für das zum Bilanzstichtag in Höhe von 145.000 T€ valutierende Bankdarlehen der BEH Bioenergie Hannover GmbH, sowie für das zum Bilanzstichtag in Höhe von 15.900 T€ valutierende Bankdarlehen der SKW Speicherkraftwerk GmbH ausgestellt. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als sehr gering eingeschätzt, da ein Rückgriff auf die Danpower GmbH als Bürgen bei Aufstellung des Jahresabschlusses nicht erkennbar war. Grundlage für diese Einschätzung sind die in der Mittelfristplanung der Gesellschaft vorgesehenen Cashflows, welche auf Basis des bisherigen Geschäftsverlaufs bzw. der Rahmenbedingungen für das laufende Geschäft der genannten Unternehmen als realistisch eingeschätzt werden können. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Alleingesellschafterin ist die enercity Aktiengesellschaft, Hannover. Die Danpower wird als Muttergesellschaft über den freiwillig erstellten Konzernabschluss der Danpower GmbH, Potsdam, in den übergeordneten Konzernabschluss der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH, Hannover, (Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen) einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH werden nach § 325 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.bundesanzeiger.de zugänglich. Abschlussprüferhonorar Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr beträgt 54 T€. und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Gewinnabführungsvertrag Von dem Gewinn in Höhe von 12.270 T€ vor Ergebnisabführung werden 6.135 T€ gemäß dem mit der enercity AG abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag an die Muttergesellschaft abgeführt, sowie 6.135 T€ den Rücklagen zugeführt. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 waren: • Herr Sven Schmieder, Werder (Havel), Kaufmann, Vorsitzender der Geschäftsführung • Dr.-Ing. Hartmut Liebisch, Potsdam, Ingenieur, technischer Geschäftsführer (bis 27.03.2023) • Karsten Krieg, Stahnsdorf, FH Ing. für Verfahrenstechnik (ab 27.03.2023) • Dr.-Ing. Manfred Schüle, Hannover, Ingenieur, Geschäftsführer enercity Contracting GmbH Die Angaben zur Höhe der Gesamtvergütung der Geschäftsführung unterbleiben nach § 286 Absatz 4 HGB. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf oder die Lage der Gesellschaft haben.
sonstige Berichtsbestandteile
Potsdam, 13. Februar 2024 Danpower GmbH, Potsdam Geschäftsführung gez. Sven Schmieder gez. Karsten Krieg gez. Dr.-Ing. Manfred Schüle Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Danpower GmbH, Potsdam Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Danpower GmbH, Potsdam, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Danpower GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Geschäftsführung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Dresden, den 14. März 2024 KPMG
AG
gez. Rößler, Wirtschaftsprüfer gez. Adler, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
17 nahegelegene Organisationen
Energetische Verwertung von Abfällen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Energetische Verwertung von Abfällen
Beteiligungsgesellschaften
Energetische Verwertung von Abfällen
Wärme- und Kältehandel
Energetische Verwertung von Abfällen
Wärme- und Kältehandel
Wärme- und Kältehandel
Wärme- und Kältehandel
Wärme- und Kältehandel
Wärme- und Kältehandel
Herstellung von Paletten und anderen Ladungsträgern aus Holz
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen