Fotobox GmbHLiquidiert
44787 Bochum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timo Conze seit 7.2.2024 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fotobox GmbHBochumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang1. allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Fotobox GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses liegen nicht vor. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätzen. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das nicht abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten bewertet. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Anlageverzeichnis als Zu- und Abgänge sowie gleichzeitig in dem Betrag der Abschreibungen des Geschäftsjahres erfasst. Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 sind von untergeordneter Bedeutung und wurden im Anlageverzeichnis in den sog. Sammelposten eingestellt und planmäßig abgeschrieben. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag, die Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden nicht gebildet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden in der Höhe des Betrages ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. Wechselobligo und Bürgschaften bestehen nicht. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. 3. Bestandsnachweise Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden. 1. Das Anlagevermögen wird kontinuierlich geführt. 2. Das Vorratsvermögen ist einzeln aufgeführt. 3. Die Bestände an Forderungen sind durch Offene-Posten-Listen sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen. 4. Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch ersichtlich. 5. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet. 6. Die Schulden sind durch Offene-Posten-Listen sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen. 4. Bewertungsverfahren Die Bewertungsverfahren entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Dabei sind folgende allgemeinen Bewertungsgrundsätze beachtet worden: 7. Bilanzklarheit 8. Bilanzwahrheit 9. Bilanzvollständigkeit 10. Bilanzidentität 11. Bilanzkontinuität 12. Prinzip der Vorsicht 13. Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip) 14. Einzelbewertung 15. Periodenabgrenzung 5. Gliederung des Jahresabschlusses Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. 6. weitere Angaben zur Bilanz Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer als einem Jahr, der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen 58.430,81 Euro (Vorjahr 66.619,26 Euro) und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind gemäß dem ausgeübten Wahlrecht in der Bilanz ausgewiesen. Die bilanzierten Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Pensionsrückstellungen wurden nicht gebildet. Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden wurde nicht vorgenommen. Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet. Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB liegt nicht vor. 7. weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert wurden nicht vorgenommen, da kein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert wurde. 8. sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht zu machen. Konzernbeziehungen bestehen nicht. Die Gesellschaft ist nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter anderer Unternehmen. Das Unternehmen hält weder mehr als 10 % der Anteile oder Anlageaktien eines inländischen Investmentvermögens i.S. des § 1 InvG, noch werden mehr als 10 % der Anteile oder Anlageaktien ausländische Investmentanteile i.S. des § 2 Abs. 9 InvG gehalten. Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Während des abgelaufenden Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Timo Conze, Kaufmann Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2015 - 31.12.2015Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 71.001,94 EUR. 1.1.2014 - 31.12.2014Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 71.554,08 EUR. sonstige Berichtsbestandteile
Bochum, 12.12.2016 gez. Timo Conze Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2016 festgestellt. |
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