Huber
Verwaltungs-GmbH
Oberkirch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
27.037,56 |
26.996,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.900,43 |
5.621,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.137,13 |
21.375,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.037,56 |
26.996,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.598,56 |
25.550,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
550,79 |
796,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
47,77 |
-245,93 |
| B.
Rückstellungen |
1.260,50 |
1.220,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
178,50 |
226,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.037,56 |
26.996,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (§§ 238 ff. HGB) und den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 265 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die
wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Der
Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten
angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht
erforderlich. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt. Das Stammkapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
2 HGB). Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Informationen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr betragen 0,00 Euro. Der Gesamtbetrag der
bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro. Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
beträgt 178,50 Euro. Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 Euro.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Adolf Huber, Architekt geführt. Außer dem
Geschäftsführer waren im abgelaufenen
Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt. In den
Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag mit 550,79 Euro
einbezogen. Von der Regelung nach § 325 Abs. 1, Satz 4
HGB wird Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gem. §
286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den
Erleichterungen der §§ 274a, 288 I HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Oberkirch, 23. Mai 2011
Der Geschäftsführer
Gez. Adolf Huber
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2011 festgestellt.
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