CapInCon
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
11.779,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.944,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.835,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
19.477,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.362,01 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.115,28 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
470,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
44.227,14 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.024,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
509,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.534,28 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.202,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
44.227,14 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
CapInCon GmbH
Hamburg
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
I.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals,
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
II.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nur mit
unverhältnismäßigen Kosten oder
Verzögerungen hätten festgestellt werden
können, wurden gemäß, Art. 24 Abs. 6 EGHGB
die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als
ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
übernommen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen |
EUR |
7.202,66 |
davon entfallen auf: |
a) |
Steuern |
EUR |
2.180,68 |
|
b) |
gegen Gesellschafter |
EUR |
750,00 |
|
c) |
Sonstige |
EUR |
4.271,98 |
|
Am Abschlusstag bestehende Haftungsverhältnisse i.
S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlusstag
nicht.
Ergänzende Angaben
Angaben der Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführer
Bartels, Christian
Gesellschafter/Geschäftsführer
Einzelvertretung
Ergebnisverwendung
| Verlustvortrag |
-509,80 EUR |
| Jahresüberschuss |
11.534,28 EUR |
| Bilanzgewinn |
11.504,48 EUR |
Hamburg, März 2012
gez. Bartels
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde festgestellt
am 29.01.2013.
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