COMPAS - Glas- und Metallbau GmbH
Lübtheen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
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|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
73.743,00 |
21.673,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.424,00 |
1,00 |
| II. Sachanlagen |
72.319,00 |
21.672,00 |
| B. Umlaufvermögen |
528.280,86 |
900.439,02 |
| I. Vorräte |
89.820,00 |
351.855,62 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
305.535,97 |
252.525,73 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
132.924,89 |
296.057,67 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
1.713,10 |
1.433,00 |
| Aktiva |
603.736,96
|
923.545,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
390.828,55 |
373.553,62 |
| I. eingefordertes Kapital |
12.750,00 |
12.750,00 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| 2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.750,00 |
-12.750,00 |
| II. Bilanzgewinn |
378.078,55 |
360.803,62 |
| davon Gewinnvortrag |
360.803,62 |
338.107,14 |
| B. Rückstellungen |
50.755,15 |
115.237,52 |
| C. Verbindlichkeiten |
162.153,26 |
434.753,88 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
162.153,26 |
434.753,88 |
| Summe Passiva |
603.736,96 |
923.545,02 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Compas Glas- und Metallbau GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs.1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2,
266 ff. HGB).
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen
war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Jahresabschluss der Gesellschaft dargestellt.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens – unverändert
– geführt durch
Herrn Kaufmann Dirk Compas, Wittenburg Herrn Kaufmann Bert Compas, Lübtheen und Herrn Kaufmann Torsten Compas, Lübtheen
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Lübtheen, 4. Juni 2025
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2025 festgestellt.
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