Grütering GmbH
Heiden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
405.443,00 |
453.560,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.101,00 |
4.402,00 |
| II.
Sachanlagen |
404.342,00 |
449.158,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.025.806,57 |
3.823.015,75 |
| I.
Vorräte |
602.753,89 |
649.390,98 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
4.657.263,11 |
4.057.371,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.726.554,27 |
1.908.228,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.696.498,41 |
1.265.396,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.442,00 |
3.443,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
4.749,00 |
12.745,00 |
| Aktiva |
5.439.440,57 |
4.292.763,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.786.630,02 |
2.471.211,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.845.211,06 |
1.690.728,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
915.418,96 |
754.482,46 |
| B.
Rückstellungen |
1.473.386,85 |
987.377,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.179.423,70 |
834.175,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.179.423,70 |
834.175,58 |
| Passiva |
5.439.440,57 |
4.292.763,75 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Grütering GmbH, Heiden, (Amtsgericht
Coesfeld, HRB-Nr. 1979) ist als kleine Gesellschaft im
Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß
§ 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und
um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes konnte verzichtet werden.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.
Die Bilanz wurde gemäß den §§
265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände werden einzeln und
vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Entgeltlich erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In die
Herstellungskosten werden Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie ggf. Sondereinzelkosten der
Fertigung und darüber hinaus nur angemessene Teile der
notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der
Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die
Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
Unberücksichtigt bleiben Kosten der allgemeinen
Verwaltung sowie Aufwendungen für freiwillige
Arbeitgeberleistungen, Vertriebskosten und
Fremdkapitalzinsen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem
Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Der in der Bilanz gesondert ausgewiesene Posten
"Aktive latente Steuern" beruht auf den
verschiedenen Wertansätzen der
Pensionsrückstellung in der Handels- und Steuerbilanz.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Pensionsrückstellungen entsprechen dem
Erfüllungsbetrag, der auf der Grundlage der
biometrischen Rechnungsgrundlagen der "Richttafeln 2018G"
von Prof. Dr. Klaus Heubeck und dem
versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected-Unit-
Credit-Methode) ermittelt wurde. Zukünftig
erwartete Entgelte und Rentensteigerungen werden in den
versicherungsmathematischen Berechnungen mit 0 %
berücksichtigt. Der Abzinsungssatz für die
Verpflichtungen beläuft sich zum 01.01.2023 auf 1,82
%. Es handelt sich dabei um den von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der
Berechnung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten
zugrunde.
Der sich aus der Anwendung des § 253 Abs. 6 HGB
in Bezug auf die Abzinsung der Pensionsrückstellungen
mit der Verlängerung des
Durchschnittsbildungszeitraumes von sieben auf zehn Jahre
ergebende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag
beträgt zum 31.12.2023 € 364,00
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw.
drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten
Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem von der Deutschen Bundesbank nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Sofern der Jahresabschluss
auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen,
sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wird
ggf. das Niederstwertprinzip und das
Gewinnrealisierungsverbot beachtet.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die
historischen Werte angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie
Personalkostenabgrenzungen und übrige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
|
Gesamt
|
Restlaufzeit von
|
|
|
bis zu 1
|
1 bis 5
|
mehr als 5
|
|
|
Jahr
|
Jahre
|
Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
369
|
369
|
0
|
|
|
260
|
260
|
0
|
|
Sonstige
|
810
|
810
|
0
|
|
|
574
|
574
|
0
|
|
davon gegenüber
Gesellschaftern
|
0
|
|
|
|
|
0
|
|
|
|
|
1.179
|
1.179
|
0
|
0
|
|
834
|
834
|
0
|
0
|
(
kursive
Zahlen = Vorjahreszahlen)
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 67
Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden aus
Gewährleistungs-/Vertragserfüllungsbürgschaften
i. H. v. € 1.330.243,03
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat langfristig eine Immobilie
angepachtet. Hierfür ist jährlich ein Pachtzins
von T€ 61 zu entrichten.
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung sind bestellt:
Herr Michael Grütering
Herr Markus Gürtering
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Heiden, den 19. November
2024
gez.:
Michael Grütering, Geschäftsführer
gez.:
Markus Grütering, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2024
festgestellt.
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