Stern Finanz- u. Vermögensverwaltungs GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hürrem Öztürk seit 5.11.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FM Management Verwaltungs GmbHFürth(vormals: Nürnberg)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010FM Management Verwaltungs GmbH Fürth (vormals: Nürnberg)AKTIVA
Anhang zum 31.12.2010A. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Personen- und Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Anhang bezieht sich auf die Offenlegungszwecke vereinfachte Bilanz des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bewertungs- und Gliederungsvorschriften wurden unverändert zu denen des Vorjahres angewandt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zum JahresabschlussAngaben zur Bilanz Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und der im Geschäftsjahr 2010 planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit - abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert, die nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern bemessen wurden. Bei den beweglichen Vermögensgegenständen wurde die lineare Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht. Bei den Zugängen wurden die Abschreibungsraten monatlich, pro rata temporis verrechnet. Geringwertige Anlagegüter wurden entsprechend dem Bewertungswahlrecht gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang berücksichtigt. Die Finanzanlagen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden unter kaufmännischen Gesichtspunkten bewertet und berücksichtigen die bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. C. Sonstige PflichtangabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäftsführung von
wahrgenommen.
Fürth, im Oktober 2013 gez. Hürrem Öztürk |
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