Ebert
CNC-Technik GmbH
Rosenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
478.603,00 |
207.431,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
291.654,17 |
321.613,23 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
197.446,38 |
149.810,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.342,41 |
8.258,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
779.599,58 |
537.302,33 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
192.312,32 |
133.978,45 |
| B.
Rückstellungen |
10.852,00 |
57.401,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
547.656,86 |
307.565,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
90.208,93 |
104.608,67 |
| D.
Passive latente Steuern |
28.778,40 |
38.356,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
779.599,58 |
537.302,33 |
Anhang
zum 31. Dezember 2012
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet. Die
Firma Ebert CNC-Technik GmbH ist eine kleinst
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8
EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist
(eine Vollständigkeitserklärung der
Geschäftsführung ist diesem Bericht
beigefügt). Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software 3 Jahre unterstellt. Der
Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15
Jahren abgeschrieben. Der entsprechende Gegenwert wurde
bezahlt, weil sich der Aufbau einer entsprechenden
Organisation mit Produktionsverfahren und Vertriebsstruktur
frühestens in diesem Zeitraum amortisiert hätte.
Zudem richtet sich die Nutzungsdauer nach Lauf- und
Verfallzeiten wichtiger Wertreiber wie z.B. Technologie und
Mitarbeiter und der Einhaltung langfristiger Verträge.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die vorraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung wurde beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis € 410,00 wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten
angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung der
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbetrag lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
V.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Währungsforderungen und
Währungsverbindlichkeiten waren nicht gegeben.
C.
ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ
I.
ANGABEN ZUR PASSIVSEITE
1.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro.
D.
SONSTIGE ANGABEN
I.
ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFT
Zum Geschäftsführer war während des
gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Herr Joachim Ebert
Der Geschäftsführer ist befugt, die
Gesellschaft alleine zu vertreten. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der
Gesamtbezüge des Geschäftsführer.
Rosenberg, den 19.12.2013
gez. Joachim Ebert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2013 festgestellt.
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