Gebr. Ecke
GmbH
Hettstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
1.248,64 |
18.134,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
724,78 |
17.632,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
11.347,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
523,86 |
502,42 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
12.030,04 |
13.931,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.278,68 |
32.066,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
587.985,66 |
587.985,66 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.734,96 |
10.734,96 |
| III.
Bilanzverlust |
610.750,66 |
612.652,16 |
| davon
Verlustvortrag |
612.652,16 |
618.645,21 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
12.030,04 |
13.931,54 |
| B.
Rückstellungen |
350,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.928,68 |
31.066,46 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.626,01 |
31.066,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.278,68 |
32.066,46 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gebr. Ecke GmbH per 31.12.2010
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Von
Größenabhängigen Erleichterungen wurde kein
Gebrauch gemacht. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art 67. Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des §§
266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung
nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die angewandten Bewertungsmethoden sind gegenüber
dem Vorjahr nicht verändert.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach
BilMoG (§253 Abs. 1 Satz 2) mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem
Erfüllungsbetrag.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt nach BilMoG
(§253 Abs. 1 Satz 2) mit dem Erfüllungsbetrag.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind teilweise durch den branchenüblichen
Eigentumsvorbehalt aus der Lieferung von Waren gesichert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgte wie in den Vorjahren zu den
durchschnittlichen Einkaufspreisen im Geschäftsjahr.
Sofern die Teilwerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Einzelangaben zur Bilanz
Zum 31.12.2010 bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten aus Wechselbürgschaften.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Beträge haben
Forderungscharakter.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
In den Abschreibungen sind Abschreibungen nach den
steuerlichen Sondervorschriften 0,00 Euro enthalten.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
wäre aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Jedoch ist ab
dem Jahr 2009 kein Anlagevermögen mehr vorhanden.
aperiodische Erträge und Aufwendungen
Im Rohergebnis sind aperiodische Erträge
über 1.000,00 € vorhanden.
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
aperiodische Aufwendungen enthalten in Höhe von 0,00
€ und 503,33 €.
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Person geführt:
Alexander Summa
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
| Sachverhalte |
Betrag |
| Ausleihungen |
0,00 Euro |
| Forderungen an
Gesellschafter |
0,00 Euro |
| Forderungen an
Gesellschafter |
0,00 Euro |
| Verbindlichkeiten gg.
Gesellschafter EKH Darlehen |
0,00 Euro |
| Verbindlichkeiten
gg. Gesellschafter |
1.302,67 Euro |
Über diese Beträge wurde bereits vorne
berichtet.
Über 19.493,59 € wurde 2004 ein
Forderungsverzicht mit Besserungsschein durch den
Gesellschafter Alexander Summa erteilt.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: 0
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren
während des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigt:
Arbeitnehmergruppen Zahl
Arbeiter 0
Angestellte 0
Geschäftsführer 1
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 1
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.302,67 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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