Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 1157
Eingetragen
8.8.1985
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Holz- und Kunststofferzeugnissen aller Art, sowie Planung und Ausführung von Innenausbauten und Handel mit allen branchenüblichen Erzeugnissen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch alle Geschäfte und Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar damit zusammenhängen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Yannick Fischer
seit 3.7.2023
Geschäftsführer
Stefan Fischer
seit 22.3.2004
Geschäftsführer
Alexander Fischer
seit 22.3.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Stefan Fischer
45.00%
Alexander Fischer
45.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Stefan Fischer
22.500 DM
45.00%
Alexander Fischer
22.500 DM
45.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

A. Fischer GmbH

Kronach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

5,00

5,00

II. Sachanlagen

215.054,58

112.092,75

III. Finanzanlagen

2.000,00

2.000,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

45.578,54

49.172,93

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

67.195,91

53.989,61

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

412.264,48

455.040,69

C. Rechnungsabgrenzungsposten

14.900,00

12.440,00

Summe Aktiva

756.998,51

684.740,98



PASSIVA

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag

493.736,62

465.977,20

III. Jahresüberschuss

80.701,72

27.759,42

B. Rückstellungen

47.678,00

49.014,00

C. Verbindlichkeiten

84.237,58

100.876,77

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 84.237,58 (VJ EUR 100.876,77)

D. Rechnungsabgrenzungsposten

13.820,00

15.549,00

E. Passive latente Steuern

11.260,00

0,00

Summe Passiva

756.998,51

684.740,98

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der A. Fischer GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind teilweise in der Bilanz und teilweise im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher nicht statt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Erstellung des Anhangs nach § 288 HGB teilweise in Anspruch genommen.

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite verrechnet. Aufwendungen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften des § 7 Abs. 4 EStG linear vorgenommen.

Die Abschreibungen im Jahr des Zugangs erfolgten zeitanteilig (pro rata temporis).

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden im Geschäftsjahr nicht angeschafft.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet.

Die unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen sind je nach Fertigungsgrad mit den aus der betrieblichen Kostenrechnung bekannten Herstellungskosten oder dem niedrigeren gemeinen Wert am Abschlussstichtag angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Für Ausgaben bis zum Bilanzstichtag, die Aufwand für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungen gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem Erfüllungsbetrag, ggf. abgezinst, bewertet.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), ggf. abgezinst, angesetzt.

Für Einnahmen, die Ertrag für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden passive Rechnungsabgrenzungen gebildet.

Die passiven latenten Steuern wurden im Berichtsjahr mit 30% des Unterschieds zwischen handels- und steuerrechtlichem Wertansatz des Anlagevermögens gebildet. Da im Vorjahr die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern überstiegen haben, wurde im Vorjahr aufgrund des Wahlrechts von § 274 HGB auf den Ausweis von passiven latenten Steuern verzichtet.

4. Angaben zur Identifika tion der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: A. Fischer GmbH

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Coburg

Register-Nr.: HRB 1157

II. Angaben zur Bilanz

1. Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Der in der Position Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesene Betrag in Höhe von EUR 40.837,71 (VJ EUR 7.645,75) stellt Forderungen gegenüber Gesellschaftern dar.

2. Latente Steuern

Die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz, die in Vorjahren zur Bildung des Postens "Passive latente Steuern" geführt haben, resultieren aus Sonderabschreibungen auf Anlagevermögen und aus der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen jeweils nach § 7g EStG. Da im Vorjahr die aktiven latenten Steuern überwogen haben, wurde aufgrund des Wahlrechts von § 274 HGB damals auf den Ansatz dieser Position verzichtet. Im Berichtsjahr überwiegen jedoch die passiven latenten Steuern, so dass die Bildung erfolgen musste.

III. Sonstige Angaben

1. Angabe über Mitglieder der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgte durch die Herren Alexander Fischer, Stefan Fischer und Yannick Fischer. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

2. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 6 Arbeitnehmer, davon fünf Lohnempfänger und ein Gehaltsempfänger, beschäftigt. Zusätzlich war ein Auszubildender beschäftigt.

 

Kronach, den 23. April 2025

gez. Alexander Fischer, Stefan Fischer, Yannick Fischer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. April 2025

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