Fangmann
GmbH
Emstek
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
24.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.292,88 |
4.854,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.292,88 |
4.854,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.292,88 |
28.854,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.066,06 |
28.854,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.854,90 |
2.763,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.211,16 |
1.091,54 |
| B.
Rückstellungen |
226,82 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.292,88 |
28.854,90 |
Anhang
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
1. Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechend dem
Vorjahr angewandt. Abweichungen hiervon ergeben sich aus
der erstmaligen Anwendung des Gesetzes zur Modernisierung
des Bilanzrechts (BilMoG). Danach sind für das
Geschäftsjahr der erstmaligen Anwendung des BilMoG
gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB die Vorschriften zur
Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) und zur
Ausweisstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB), aber auch die
Erläuterungspflichten zur Stetigkeitsdurchbrechung
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) nicht anzuwenden.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen. Die beweglichen Wirtschaftsgüter
werden - soweit günstiger - überwiegend degressiv
abgeschrieben. Von der Möglichkeit der vollen
Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter im Jahr
der Anschaffung wird Gebrauch gemacht.
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Waren sind
zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip ist
beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit den
Nennbeträgen abzüglich ausreichender Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen bewertet.
Die Wertpapiere sind mit den niedrigen
Anschaffungskosten bewertet.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 Halbsatz 1 EGHGB wird im
Jahr der erstmaligen Anwendung des BilMoG das Wahlrecht
ausgeübt, auf die Anpassung der Vorjahreszahlen zu
verzichten.
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
27.260,53.
3. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn bernhard Fangmann geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Die Fangmann GmbH ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter der BFS Bernhard Fangmann GmbH & Co. KG.
Sie ist am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt.
Garthe, den 30.06.2011
Der Geschäftsführer
Gezeichnet: Bernhard Fangmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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