Solemio
Service GmbH
Vogtsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.987,00 |
19.451,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9,00 |
9,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.978,00 |
19.442,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
593.577,28 |
428.641,86 |
| I.
Vorräte |
442.126,99 |
302.465,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
148.384,17 |
120.247,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.066,12 |
5.928,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
566,52 |
568,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
623.130,80 |
448.660,86 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.158,14 |
43.839,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.179,25 |
4.179,25 |
| III.
Bilanzgewinn |
24.414,30 |
14.095,28 |
| davon
Gewinnvortrag |
14.095,28 |
-1.225,63 |
| B.
Rückstellungen |
33.773,69 |
24.503,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
535.198,97 |
380.318,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
534.118,97 |
379.238,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.080,00 |
1.080,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
623.130,80 |
448.660,86 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Solemio Service GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
1.1
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Solemio Service GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Vogtsburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Freiburg
Register-Nr.: 290318
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen noch
EUR 45.013,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
3.1
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR
12.902,00.
Zur Ermittlung der Verpflichtung wurden die
Sterbetafeln der Heubeck AG ( Richttafel 2018 G ) zugrunde
gelegt.
3.2
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
45.013,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
24.836,46
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
24.836,46
|
verrechnete Aufwendungen
|
8.294,00
|
verrechnete Erträge
|
560,95
|
3.3
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 534.118,97
(Vorjahr: EUR 379.238,25).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
1.080,00 (Vorjahr: EUR 1.080,00).
4.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB
|
Betrag
|
|
EUR
|
aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln
|
0,00
|
aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften
|
0,00
|
aus
Gewährleistungsverträgen
|
12.833,64
|
aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Summe
|
12.833,64
|
4.1
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 21.096,00
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte: Mietverhältnis
4.2
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2019 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2019 gebilligt.
Vogtsburg, 13. Mai 2019
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gez. Werner Huber
|
Ort, Datum
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Unterschrift
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2019 festgestellt.
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