envia SERVICE GmbH
Thiemstraße 136, 03048 Cottbus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mark Blumberg seit 18.1.2024 | Prokura |
Jan Paul Becker seit 16.6.2023 | Prokura |
Heike, geb. Böhm Wernitz seit 17.1.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (5)
| Name | Anteil |
|---|---|
KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der enviaEigenbeteiligung | 0.00% |
KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der enviaEigenbeteiligung | 0.00% |
| 0.00% | |
Stadt Hettstedt | 0.00% |
| 0.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
envia SERVICE GmbHCottbusJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum 31. Dezember 2023WirtschaftsberichtGeschäftsentwicklung im Jahr 2023Die envia SERVICE GmbH (envia SERVICE) ist ein Servicedienstleister für die enviaM-Gruppe und erbrachte im Geschäftsjahr 2023 Kundenservice- und Abrechnungsdienstleistungen für 1,0 Mio. Privat- und Gewerbekunden der envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), 1,5 Mio. Kunden der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) sowie für 0,1 Mio. Kunden der Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (MITGAS) und 0,2 Mio. Kunden der Netzgesellschaft Gas mbH (MITNETZ GAS). Darüber hinaus erbringt envia SERVICE sowohl für externe Kunden als auch für die MITNETZ STROM Ingenieurdienstleistungen zur Planung, Errichtung und zum Ausbau von Energieverteilnetzen einschließlich der Erweiterung dieser Netze um intelligente Eigenschaften. Seit einigen Jahren hat sich envia SERVICE als IT-Dienstleister innerhalb der enviaM-Gruppe etabliert, insbesondere für den Betrieb eines intelligenten Kontaktmanagements und zur Unterstützung von Prozessautomatisierungen und -digitalisierungen. Alleinige Gesellschafterin des Unternehmens ist die enviaM, Chemnitz. Das Geschäftsjahr 2023 war für die Energiebranche sehr herausfordernd, insbesondere aufgrund der hohen Dynamik bei politischen Entscheidungen und der damit verbundenen Unsicherheiten zum verbindlichen Enddatum der Energiepreisbremse, der Erhöhung der Netzentgelte und der Unklarheit, zum reduzierten Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme. Der massive Ausbau der erneuerbaren Energien als zentrale Säule der Energiewende, der durch eine Reihe beschlossener Gesetzesänderungen weiter beschleunigt wurde, hat ebenfalls zu enormen Herausforderungen in der Energiebranche geführt. Der Energiesektor befindet sich durch die Dekarbonisierung der Volkswirtschaft in einer Phase grundlegender Veränderungen. Die Dynamik der Veränderungen hält unvermindert an. Die zunehmende Digitalisierung ist dabei von maßgeblicher Bedeutung und trägt zur Veränderung des Marktgeschehens und damit der Geschäftsprozesse bei. Damit verbundene Anforderungen unserer Auftraggeber und die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen führen zu einer zunehmenden Komplexität des Dienstleistungsspektrums und zu einem höheren Auftragsvolumen. Die Planbarkeit wird geringer und die Reaktionsfähigkeit ist entscheidend. Dies und der anhaltende Kostendruck sind weiterhin von zentraler Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der envia SERVICE. Im Rahmen des Projekts SPACE ( S ysteme schaffen; P rozesse optimieren; A gil werden; C loudifizieren und automatisieren; E in Team werden) sollte die bestehende Systemlandschaft bis Ende 2023 abgelöst und eine einheitliche Prozess- und IT Landschaft im Meter-to-Cash Umfeld für alle Netzgesellschaften im e.on-Konzern geschaffen werden. Die neue Systemlandschaft wird im ersten Halbjahr 2024 starten. Das führt weiter zu umfangreichen Mitwirkungs- und Unterstützungsaktivitäten bei envia SERVICE. Für Kundenbetreuungsdienstleistungen und die Zählwertbeschaffung der Marktrolle Verteilnetzbetreiber wurde die A/V/E GmbH durch die envia SERVICE beauftragt. Für die Leistungserbringung von Abrechnungsstandardprozessen wurden zum einen die persona service AG & Co. KG (persona service) und die cst energy services GmbH (cst) sowie temporär die StröerX GmbH für die Marktrolle Verteilnetzbetreiber und zum anderen die Gebäudemanagement Aktiengesellschaft (GEMAG) für die Marktrolle Lieferant und die Marktrolle Verteilnetzbetreiber beauftragt. Für die Bereitstellung der IV-Dienstleistungen und für die Durchführung der Aufgaben der allgemeinen Verwaltung wurde die enviaM vertraglich gebunden. Vermögenslage
Die Eigenkapitalquote lag zum 31.12.2023 bei 15,7 % (Vorjahr 27,7 %). Auf Grund von geringeren Investitionen ist das Anlagevermögen im abgelaufenen Geschäftsjahr um 235 T€ gesunken. Das Umlaufvermögen sank insbesondere durch die Abnahme der Cashpool-Forderungen gegen verbundene Unternehmen (25.437 T€ (Vorjahr 27.910 T€)) um 1.574 T€. Gegenläufig wirkte die stichtagsbedingte Erhöhung der Steuerforderungen (692 T€ (Vorjahr 130 T€)). Die envia SERVICE ist in das Cash-Pooling-System der enviaM eingebunden. Dadurch war die Liquidität der Gesellschaft jederzeit gesichert. Auf der Passivseite erhöhten sich insbesondere die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 1.528 T€, was im Wesentlichen auf die Anpassungen in der gutachterlichen Bewertung in 2023 zurückzuführen ist. Die sonstigen Rückstellungen sanken um 66 T€, insbesondere aufgrund der Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten stiegen stichtagsbedingt um 135 T€. Des Weiteren stiegen die Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten im Verbund ebenfalls stichtagsbedingt, wodurch sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 36 T€ erhöhten. Die Zunahme der sonstigen Verbindlichkeiten um 507 T€ ergibt sich hauptsächlich aus gestiegenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten. FinanzlageKapitalflussrechnung
Die Finanzlage der envia SERVICE ist geordnet. Der Finanzmittelbestand, der den Kassenbestand repräsentiert, hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Der Kassenbestand beläuft sich zum Stichtag auf 1 T€. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich auf 1.478 T€ und ist im Vergleich zum Vorjahr (5.675 T€) um 4.197 T€ gesunken. Dies ist zum einen auf das geringere Jahresergebnis (588 T€; Vorjahr 5.177 T€) und zum anderen auf Veränderungen bei den sonstigen und Pensionsrückstellungen (1.462 T€; Vorjahr -824 T€) zurückzuführen. Der Investitions-Cashflow betrug 2.831 T€ (Vorjahr -4.485 T€) und hat sich insbesondere aufgrund der sinkenden Cashpool-Forderungen und der Zinserträge positiv verändert. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -4.309 T€ (Vorjahr -1.190 T€) hat sich hauptsächlich wegen der teilweisen Ausschüttung des Jahresergebnisses aus 2022 verringert. ErtragslageDie Erlöse wurden, wie im Vorjahr, überwiegend durch Dienstleistungsvereinbarungen mit Unternehmen der enviaM-Gruppe generiert. Die Umsatzerlöse liegen bei 46.290 T€ (Vorjahr 47.054 T€). Der Rückgang um 764 T€ resultiert insbesondere aus mengenbedingt geringeren Erlösen mit enviaM und MITGAS aufgrund der organisatorischen und prozessualen Neuausrichtung der Aktivitäten der envia SERVICE in der Marktrolle Lieferant. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich um 927 T€ auf 773 T€ (Vorjahr 1.700 T€), im Wesentlichen aufgrund der geringeren Auflösung von Rückstellungen im Personalbereich. Der Materialaufwand ist um 1.444 T€ auf 18.671 T€ (Vorjahr 17.227 T€) gestiegen. Dies ist insbesondere auf höhere Aufwendungen für Fremddienstleistungen und für Personalgestellung zurückzuführen. Die Personalaufwendungen stiegen um 3.803 T€ auf 23.878 T€ (Vorjahr 20.075 T€). Dies ist zum einen auf Neueinstellungen und Tarifsteigerungen und zum anderen auf Rückstellungszuführungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zurückzuführen. Des Weiteren erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 3.659 T€ um 113 T€ auf 3.772 T€, wofür insbesondere die gestiegenen Aufwendungen für Reisekosten ursächlich gewesen sind. Ferner hat sich das Zinsergebnis deutlich um 1.158 T€ auf 676 T€ erhöht, was einerseits auf die Zinserträge auf das Cashpool-Guthaben und andererseits auf geringere Diskontierungsaufwendungen für die Rückstellungsbewertung zurückzuführen ist. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der Ertragsteuern ein Jahresüberschuss von 588 T€ (Vorjahr 5.177 T€).
Die Vermögens- und Finanzlage kann insgesamt als gut bewertet werden. Die Ertragslage soll sich in den Folgejahren weiterhin positiv entwickeln. Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenZur Steuerung der Unternehmensaktivitäten werden bei envia SERVICE die finanzbezogenen Kennzahlen Ergebnis vor Steuern sowie die Höhe der Investitionen als wesentliche Steuerungsgrößen verwendet. Aufgrund der gleichbleibend niedrigen Höhe der Investitionen und der damit verbundenen geringen Steuerung wird die Höhe der Investitionen ab 2023 durch die finanzielle Kennzahl Umsatzerlöse ersetzt. Das Ergebnis vor Steuern, das sich aus dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ergebnis nach Steuern und der Hinzurechnung der Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergibt, betrug im Geschäftsjahr 1.182 T€ und liegt damit unter dem für 2023 geplanten Wert von 4.415 T€. Gegenüber dem Vorjahr (7.065 T€) sank das Ergebnis vor Steuern um 5.883 T€. Dies ist im Wesentlichen auf höhere Materialaufwendungen und Personalaufwendungen zurückzuführen. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände betrugen im Geschäftsjahr 15 T€ und lagen damit über dem Niveau des Vorjahres (8 T€) aber unterhalb des Planwertes von 50 T€. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 2 T€ lagen auf dem Niveau des Vorjahres (2 T€) und unterhalb des Planansatzes (170 T€). Die Umsatzerlöse umfassen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung und Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 46.290 T€ (Vorjahr 47.054 T€) und liegen über dem geplanten Wert von 44.989 T€. Im nicht finanzbezogenen Bereich steuerte envia SERVICE im Jahr 2023, wie auch im Vorjahr, die unternehmerischen Aktivitäten mit Hilfe der Kennzahlen Kundenzufriedenheit und Abrechnungsquote. Die Kennzahl Kundenzufriedenheit (nicht finanzieller Leistungsindikator bis einschließlich 2022) wird aufgrund der geringen Beinflussbarkeit durch die Gesellschaft ab 2023 durch die Kennzahl Gesundheitsquote ersetzt. Die Kundenzufriedenheit wird dabei als positives Ergebnis eines Vergleichsprozesses zwischen den Erwartungen der Kunden (Soll) und der von ihnen tatsächlich wahrgenommenen Unternehmensleistung (Ist) definiert. Sie wird aus einer Kundenumfrage abgeleitet, die jährlich durchgeführt wird. Der Kundenzufriedenheitsindex für das Geschäftsjahr 2023 lag zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor. Es wird ein Wert von 80 erwartet, der dem angestrebten Wert entspricht. Damit befindet er sich auf einer Skala von 100 weiterhin im obersten Quartil. Die Abrechnungsquote ergibt sich aus dem Quotienten von abzurechnenden zu abgerechneten Kunden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die geplante Abrechnungsquote von 98,5 %Punkte mit 97,2 %Punkte nicht erreicht werden (Vorjahr 98,3 %Punkte). Ursache waren temporäre Einschränkungen in der Abrechenbarkeit der Kunden aufgrund der Implementierung der Strom- und Gaspreisbremsen. Die Gesundheitsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der tatsächlichen Arbeitszeit in h zur Sollarbeitszeit in h für den Zeitraum eines Geschäftsjahres. Nicht berücksichtigt sind Ausfallzeiten durch Krank ohne Krankenschein (KoK), Berufs-/Wegeunfall, Kur, Elternzeit, Erkrankungen des Kindes und sonstige Fehlzeiten (z.B. Hochzeit). Berechnung: (Sollarbeitszeit - Ausfallzeit durch Arbeitsunfähigkeit) / Sollarbeitszeit Sie betrug im Geschäftsjahr 93,7 % (Vorjahr 93,1 %) und liegt damit unter dem geplanten Wert von 94,0 %. MitarbeiterZum 31.12.2023 waren 294 Mitarbeiter bei envia SERVICE beschäftigt, 29 davon befristet. Die Zunahme um 11 Mitarbeiter ist im Wesentlichen auf die Einstellung neuer Mitarbeiter für das Geschäftsfeld Engineering und das Konzernprojekt SPACE zurückzuführen. Gleichzeitig reduzierte sich auch die Mitarbeiteranzahl aufgrund des sozialverträglichen Personalabbaus durch die Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung. Die personellen Ressourcen sind im Dienstleistungsumfeld in Zeiten sich ändernder Geschäftsmodelle und neuer Herausforderungen besonders wichtig, um den langfristigen Unternehmenserfolg sicherzustellen und den stetig steigenden Anforderungen mit zunehmender Komplexität auf dem Energiemarkt gerecht zu werden. Dafür setzt die Gesellschaft auf eine konsequente Qualifizierung und Weiterbildung ihrer Beschäftigten sowie eine kontinuierliche Ausbildung. Darüber hinaus kommt auch dem Change-Management zur Unterstützung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der gesamten Organisation bei der Bewältigung der neuen Anforderungen große Bedeutung zu. In diesem Jahr begannen sechs Jugendliche ihre Berufsausbildung zum Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement bzw. zum Fachinformatiker bei der envia SERVICE. Insgesamt befinden sich 16 Jugendliche in der Ausbildung. Drei Jugendliche, die ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben, erhielten in diesem Jahr einen Arbeitsvertrag. envia SERVICE übernimmt damit ihre gesellschaftliche Verantwortung für die Region. Die envia SERVICE ist Mitglied im Arbeitgeberverband Energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V. (AVEU). Damit gelten für alle Mitarbeiter die Regelungen des Mantel- und des Vergütungstarifvertrages. Rechnungsmäßiges UnbundlingFür die envia SERVICE gelten die Bestimmungen des Rechnungsmäßigen Unbundling gemäß § 6b EnWG vom 07. Juli 2005, da sie zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehört und energiespezifische Dienstleistungen erbringt. Die Gesellschaft übte im Geschäftsjahr 2023 Tätigkeiten im Sinne des EnWG § 6b Absatz 3 Satz 1 Ziffer 1 bis 6 und Satz 2 aus. Im Rahmen der durchzuführenden Kontentrennung wurden die energiespezifischen Dienstleistungen des Unternehmens im Berichtsjahr den Bereichen der anderen Tätigkeiten innerhalb des Stromsektors und der anderen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors sowie des Messstellenbetriebs zugeordnet. Die Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahres- und Tätigkeitsabschluss ergeben sich aus den Beschlüssen BK8-19/00006-A und BK9-19/613-1 der Bundesnetzagentur vom 25. November 2019. Im Lagebericht zum 31. Dezember 2023 der envia Service und in den Tätigkeitsberichten "Elektrizitätsverteilung" sowie "Gasverteilung" werden alle Geschäftsvorfälle erfasst, welche mit energiespezifischen Dienstleistungen im Zusammenhang stehen. Den Tätigkeitsabschlüssen liegt der Jahresabschluss der envia SERVICE zum 31. Dezember 2023 unmittelbar zu Grunde. Die auf Ebene des Gesamtunternehmens angewandten und im Anhang der envia SERVICE erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden kommen deshalb durchgängig auch für die Tätigkeitsabschlüsse zur Anwendung. Auf Basis der Kostenrechnung der envia SERVICE wurden wesentliche Aufwendungen und Erträge direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich war oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, erfolgte die Zuordnung unter Anwendung sachgerechter Schlüssel. In der Bilanz erfolgte ebenfalls vorrangig eine direkte Zuordnung wesentlicher Aktiv- und Passivposten. In den Fällen, in denen dies nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, erfolgte auch hier die Zuordnung unter Anwendung sachgerechter Schlüssel. Im Tätigkeitsbereich "Elektrizitätsverteilung" wurden ausschließlich Umsätze aus energiespezifischen Dienstleistungen von 28.714 T€, sowie die korrespondierenden Aufwendungen erfasst, welche beim Empfänger der energiespezifischen Dienstleistungen dem Tätigkeitsbereich "Elektrizitätsverteilung" zugeordnet werden, wodurch sich ein Jahresergebnis in Höhe von 242 T€ ergibt. Im Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" wurden ausschließlich Umsätze von 2.677 T€ aus energiespezifischen Dienstleistungen, sowie die korrespondierenden Aufwendungen erfasst, welche beim Empfänger der energiespezifischen Dienstleistungen dem Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" zugeordnet werden, wodurch sich ein Jahresergebnis in Höhe von 207 T€ ergibt. Der Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen zur Entwicklung von envia SERVICE. Diese Aussagen sind ausschließlich Erwartungen, die auf heutigen Annahmen und Einschätzungen beruhen. Auch wenn die Geschäftsführung davon überzeugt ist, dass die getroffenen Annahmen und Planungen zutreffend sind, können die tatsächliche Entwicklung und die tatsächlichen Ergebnisse in der Zukunft aufgrund einer Vielzahl von internen und externen Faktoren hiervon abweichen. Chancen- und RisikomanagementJedes unternehmerische Handeln birgt neben Chancen auch Risiken. Unser Ziel ist es, Chancen erfolgsorientiert zu nutzen und möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die daraus resultierenden Auswirkungen zu gewinnen, um mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern. Das Risikomanagement der envia SERVICE ist in den Strategie-, Planungs- und Controllingprozess der enviaM-Gruppe integriert. Die potenziellen Risiken werden regelmäßig hinsichtlich ihrer möglichen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und Risikokategorien zugeordnet. Über ein standardisiertes vierteljährliches Reporting ist die envia SERVICE in das Risikomanagementsystem der enviaM eingebunden. Dieser Prozess ist in den konzernweiten Risikomanagementprozess der E.ON SE integriert. envia SERVICE unterliegt den allgemeinen Umfeldrisiken aus den anhaltenden Veränderungen im energiepolitischen, rechtlichen und regulatorischen Umfeld sowie den allgemeinen Betriebsrisiken. Im Folgenden werden die Risiken in absteigender Bedeutung erläutert: Die Betriebsrisiken bzw. operative Risiken umfassen negative Effekte aus der spezifischen inhaltlichen und prozessualen Geschäftstätigkeit, insbesondere ungeplante Betriebsunterbrechungen durch den Ausfall zentraler IT-Anwendungen oder Datenverluste im IT- oder administrativen Bereich. Diesem Risiko wird mit dem Einsatz von Überwachungssystemen, der Verpflichtung des Dienstleisters zu zusätzlichen baulichen Absicherungen sowie zum Vorhalten von Reservesystemen und dem Betreiben redundanter Systeme begegnet. Aufgrund der zunehmenden Komplexität von Geschäftsmodellen, der bestehenden Unsicherheiten durch nur schwer vorhersehbare externe Effekte und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung führt die allgemeine Arbeitsmarktlage auch bei envia SERVICE zu einer schwierigeren Beschaffung von Ersatz- sowie Neupersonal. Umfeldrisiken können sich aus den Veränderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf das Unternehmen ergeben. Insbesondere ist die energiepolitische Entwicklung mit möglichen Auswirkungen auf die Gesetzgebung hervorzuheben. Zur Reduzierung der Risiken beobachtet die Gesellschaft kontinuierlich die laufende Rechtsprechung und analysiert mögliche Auswirkungen auf die Dienstleistungserbringung, um mögliche Gegenmaßnahmen zu initiieren. Finanzrisiken aus Zahlungsstromschwankungen und damit verbundene Liquiditätsrisiken kompensieren sich durch die Einbindung in das Cash-Pooling-System der enviaM. Insgesamt ist die Risikolage der envia SERVICE im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Mögliche Risiken fließen bereits in den Planungsprozess ein, so dass diese keinen wesentlichen Einfluss auf den Wirtschaftsplan und die Mittelfristplanung haben. Insgesamt bestehen derzeit keine Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden und nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind solche auch nicht für die nächsten Jahre erkennbar. Chancen können sich aus der Erweiterung der Leistungen für die Auftraggeber ergeben, z.B. mit der Übernahme weiterer IT-Leistungen für Digitalisierung und Automatisierung und dem Ausbau des Geschäftsfelds Engineering. Die Geschäftsführung sieht insbesondere im Ausbau des Geschäftsfelds Engineering die große Chance, sich stärker im Markt zu etablieren und weitere Dienstleistungen für Konzernunternehmen und externe Unternehmen zu generieren. Darüber hinaus können Prozess- und Kostenoptimierungen zur Steigerung der Effizienz und somit zum Ergebniswachstum beitragen. PrognoseberichtDie Branche wird weiterhin zu Veränderungen getrieben und fordert eine Anpassung an deren Entwicklungsdynamik. Hieraus können sich neue Handlungsfelder und damit neue Chancen und Risiken ergeben. Die envia SERVICE steht auch in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. In Zukunft wird entscheidend sein, mit welcher Geschwindigkeit wir in der Lage sind, neue Herausforderungen zu meistern. Zum einen geht es um Prozesse, die optimiert und automatisiert werden müssen, um insbesondere die Kosten für Dienstleistungen zu reduzieren, um ein wettbewerbsfähiges Kostenniveau zu sichern. Zum anderen geht es um die Gestaltung des Transformationsprozesses unter anderem durch angepasste Strukturen und neue agile Arbeitsweisen. Die fortschreitende Digitalisierung wird das Marktgeschehen und damit Geschäftsprozesse und -modelle verändern. Auch durch Entwicklungen im Konzernumfeld werden sich Veränderungen ergeben. Insbesondere das Konzernprojekt SPACE wird für die Schaffung einer einheitlichen Prozess- und IT Landschaft im Meter-to-Cash Umfeld weitere Mitwirkungs- und Unterstützungsaktivitäten der envia SERVICE erfordern. Wegen der Unsicherheit der weiteren wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen lassen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen derzeit schwer abschätzen. Chancen bestehen in der Erschließung neuer Geschäftsfelder und Kooperationen. Das Unternehmen prognostiziert aufgrund der erwarteten Kostenentwicklung für 2024 ein Ergebnis vor Steuern von 1.614 T€. Damit liegt es über dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres (1.182 T€). Für das Geschäftsjahr 2024 werden Umsatzerlöse von 51.651 T€ (Vorjahr 46.290 T€) erwartet. Die Umsatzsteigerung resultiert im Wesentlichen aus der Erbringung zusätzlicher Leistungen. Im kommenden Geschäftsjahr soll die Abrechnungsquote wieder erhöht werden. Sie soll einen Wert von 98,0 %Punkte erreichen. Die Gesundheitsquote soll einen Wert von 94 % (Vorjahr 93,7%) erreichen.
Cottbus, 19.01.2024 Geschäftsführung Heike Wernitz Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeinesDie wirtschaftliche Tätigkeit der envia SERVICE GmbH mit Sitz in Cottbus (im Folgenden auch kurz "envia SERVICE" genannt) erstreckt sich im Wesentlichen auf IT Dienstleistungen, sowie Abrechnungs- und Kundenbetreuungsdienstleistungen. Das Dienstleistungsspektrum umfasst Servicedienstleistungen zur Betreuung, Akquise und Abrechnung von Kunden im Energiebereich, die Erbringung und Vermarktung von Dienstleistungen und Produkten auf den Gebieten der Elektromobilität und Informationsverarbeitung sowie die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen zur Planung, Errichtung und zum Ausbau von Energieverteilnetzen einschließlich der Erweiterung dieser Netze um intelligente Eigenschaften. Die envia SERVICE GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB und im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter der Nummer 6960 eingetragen. Die envia SERVICE ist eine 100-%ige Tochter der envia Mitteldeutsche Energie AG (im Folgenden auch kurz "enviaM" genannt), Chemnitz. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften - unter Beachtung der Regelungen des GmbHG und des Energiewirtschaftsgesetzes - angewendet. Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorgenommen werden können, erfolgen diese Angaben überwiegend in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. envia SERVICE wird analog des Vorjahres in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird gleichzeitig für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis aufgestellt. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) zum 1. August 2022 werden Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2021 im Unternehmensregister veröffentlicht (www.unternehmensregister.de). Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktivaenvia SERVICE macht von dem Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren. Sie werden zu Herstellungskosten aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die der Entwicklung direkt zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern, die Inanspruchnahme von Diensten und den Einsatz von Personal sowie angemessene Teile der Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB. Selbst geschaffene und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer - im Zu- und Abgangsjahr zeitanteilig - linear abgeschrieben. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst. Zugänge zu den Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten für Material und Personal, den auf die Herstellung entfallenden Werteverzehr des Anlagevermögens sowie angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB. Die Abschreibungen erfolgen auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden den planmäßigen Abschreibungen folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250,00 € und nicht mehr als 800,00 € betragen, werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang gezeigt. Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 250,00 € werden im Jahr der Anschaffung grundsätzlich aufwandswirksam erfasst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Sofern es sich bei den sonstigen Vermögensgegenständen um Deckungsvermögen zur Absicherung von Pensionsverpflichtungen handelt, erfolgt gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Saldierung mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Bestehende Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Bilanzansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen werden, führen sowohl zu aktiven als auch zu passiven latenten Steuern, die saldiert werden. Eine Nutzung des Wahlrechtes gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgt nicht, so dass nach Saldierung keine Aktivierung von latenten Steuern vorgenommen wird. PassivaDas Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die sonstigen Rückstellungen für Vorruhestand, Jubiläen und Sterbegeld wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G, die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) bewertet. Der Rückstellung für Vorruhestand liegt der Personalentwicklungsplan der Gesellschaft bis 2028 zugrunde. Soweit das Austrittsdatum noch nicht feststeht, wurde ein durchschnittliches Austrittsdatum angenommen. Soweit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwertes der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwertes des Deckungsvermögens. Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des verrechneten Deckungsvermögens. Ergebnisauswirkungen aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden nach Verrechnung in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen bzw. Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abgezinst. Zwischen dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz zum 31. Dezember 2023 1,82 % (im Vorjahr: 1,78 %), und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz zum 31. Dezember 2023 1,74 % (im Vorjahr: 1,44 %) ergibt sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 180.531,67 € (im Vorjahr: 837.800,49 €) der grundsätzlich ausschüttungsgesperrt ist. Die für die Pensionsrückstellungen zugrunde gelegten Lohn- und Gehaltssteigerungen lagen zwischen 0,00 % und 2,95 %. Für Renten wurden Steigerungsraten zwischen 0,00 % und 2,20 % angenommen. Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde nicht in Anspruch genommen. Alle mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurden in Höhe ihrer Unterdeckung bilanziert. Dabei wurde das Kassenvermögen vom Verpflichtungswert abgesetzt. Die mittel- und langfristigen sonstigen Rückstellungen werden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem von der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Zur Anwendung kamen Zinssätze zwischen 0,99 % und 1,25 % (im Vorjahr: 0,43 % und 0,84 %). Erwartete künftige Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Ergebnisse aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder aus einer geänderten Restlaufzeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDas Anlagevermögen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt: Buchwerte
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
Die in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthaltenen Finanzforderungen resultieren aus der Cash-Management-Vereinbarung mit enviaM. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen insgesamt über 25.437.472,78 € (im Vorjahr: 27.973.883,50 €). Alle gleichartigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen, bei denen Gläubiger und Schuldner identisch sind und die gleiche Fristigkeit aufweisen, werden saldiert ausgewiesen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen enthalten, die rechtlich erst nach dem Stichtag entstehen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen analog des Vorjahres nicht. EigenkapitalDie Anteile am Stammkapital der envia Service GmbH werden zu 100 % von enviaM gehalten. Der Jahresüberschuss von 5.176.575,15 € für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wurde in Höhe von 867.135,17 € auf neue Rechnung vortragen und in Höhe von 4.309.439,98 € an die Gesellschafterin am 16.03.2023 ausgeschüttet. RückstellungenNachstehend aufgeführte Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, wurden gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit diesen Schulden verrechnet; entsprechend wurde mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen verfahren:
Die Anschaffungskosten und die beizulegenden Zeitwerte wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Ferner wurden Zinserträge in Höhe von 102,32 € (im Vorjahr: 98,78 €) mit Zinsaufwendungen in Höhe von 102,32 € (im Vorjahr: 98,78 €) verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen eingegangene Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern im Zusammenhang mit den Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit, zu Jubiläen und zum Vorruhestand sowie für Tantiemen und für nicht genommenen Urlaub, für ausstehende Eingangsrechnungen sowie andere ungewisse Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betragen 32.999,25 € (im Vorjahr: 0,00 €). Latente SteuernBei der Ermittlung der latenten Steuern wurde analog des Vorjahres ein unternehmensindividueller Steuersatz von 31 % zu Grunde gelegt. Insgesamt übersteigen die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern, wodurch sich eine zukünftige Steuerentlastung ergibt, die nicht bilanziert wird. Die aktiven latenten Steuern resultieren hauptsächlich aus Ansatz- bzw. Bewertungsunterschieden bei den Rückstellungen. Ferner resultieren passive latente Steuern insbesondere aus der Aktivierung der selbstgeschaffenen, immateriellen Vermögensgegenstände. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte gemäß § 251 bzw. § 285 Nr. 3 und Nr. 3a HGBDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse wurden vollständig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erzielt. Die Umsatzerlöse enthalten in Höhe von -6.597,67 € periodenfremde Erlöse. Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Struktur- und Anpassungsmaßnahmen, Aufwendungen für kaufmännische Betriebsführung und Mietaufwendungen enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeIn den Zinserträgen von verbundenen Unternehmen sind mit 866.929,87 € (im Vorjahr 19.971,22 €, davon 102.953,13 € Zinserträge und 82.981,91 € Negativzinsen) Zinsen aus Cash-Pool-Forderungen enthalten. Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten mit 190.946,97 € (im Vorjahr: 516.938,40 €) die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Aufwendungen für Vorauszahlungen des Berichtsjahres für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag in Höhe von 585.053,08 € (im Vorjahr: 1.857.119,98 €) und periodenfremde Steuererträge in Höhe von 9.319,70 € (periodenfremde Steueraufwendungen im Vorjahr: 13.379,61 €). Sonstige AnhangangabenGeschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt wurden (§ 6b Abs. 2 EnWG)Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen und assoziierten Unternehmen wie folgt getätigt:
Es besteht eine Cash-Management-Vereinbarung, welche keine Begrenzung der Dispositionsrichtlinie vorsieht. Ausschüttungsgesperrter BetragDie zum 31. Dezember 2023 gemäß § 253 Abs. 6 und § 268 Abs. 8 HGB gegen Ausschüttung gesperrten Beträge belaufen sich insgesamt auf 199.808,75 € (im Vorjahr: 867.135,17 €). Der Betrag entfällt in Höhe von 180.531,67 € (im Vorjahr: 837.800,49 €) auf den Unterschied zwischen 7-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs. 6 HGB) und in Höhe von 19.277,08 € (im Vorjahr: 29.334,68 €) auf die in der Bilanz ausgewiesenen selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 8 HGB), wobei die passiven latenten Steuern abgesetzt wurden. Sonstige AngabenBei envia SERVICE waren im Jahresdurchschnitt die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiteräquivalente (MÄ) beschäftigt:
Als Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 bestellt: Frau Heike Wernitz, Diplom-Betriebswirtin (FH) Es erfolgen keine Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführer. Von der Freistellung gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Es erfolgen keine Angaben über das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, da diese Angaben im Konzernanhang der E.ON SE enthalten sind. Nach Schluss des Berichtszeitraumes sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der envia Service GmbH eingetreten. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von 588.328,97 € für das Geschäftsjahr 2023 in voller Höhe an die Gesellschafterin auszuschütten.
Cottbus, 19.01.2024 Geschäftsführung Heike Wernitz Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG zum 31. Dezember 2023AllgemeinesAllgemeinesAls Erbringer energiespezifischer Dienstleistungen führt die envia SERVICE GmbH, Cottbus (nachfolgend envia SERVICE) auf Grundlage des § 6b Abs. 3 des EnWG, getrennte Konten in den Tätigkeitsbereichen "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung". Weiterhin wurden die mit den Beschlüssen BK8-19/00002-A sowie BK9-19/613-1 der Bundesnetzagentur vom 25. November 2019 erfolgten Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahres- und Tätigkeitsabschlüssen umgesetzt. Darüber hinaus werden in den genannten Beschlüssen zusätzliche Prüfungsschwerpunkte im Sinne des § 6b Abs. 6 EnWG festgelegt. Die Aufstellung und Prüfung der ergänzenden Angaben erfolgt in Einklang mit Tenorziffer 4 der Festlegungen in Verbindung mit IDW PS 611 "Gesonderte Prüfung aufgrund der Festlegungen der BNetzA nach § 6b Abs. 6 i. V. m. § 29 EnWG" gesondert von der Jahresabschlussprüfung. ElektrizitätsverteilungIm Tätigkeitsbereich "Elektrizitätsverteilung" werden Umsätze aus energiespezifischen Dienstleistungen, sowie die korrespondierenden Aufwendungen erfasst, welche beim Empfänger der energiespezifischen Dienstleistungen dem Tätigkeitsbereich "Elektrizitätsverteilung" zugeordnet werden. GasverteilungIm Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" werden Umsätze aus energiespezifischen Dienstleistungen, sowie die korrespondierenden Aufwendungen erfasst, welche beim Empfänger der energiespezifischen Dienstleistungen dem Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" zugeordnet werden. Zuordnungsgrundsätze der Aktiva und Passiva sowie der Aufwendungen und Erträge zu den TätigkeitsbereichenDen Tätigkeitsabschlüssen liegt der Jahresabschluss der envia SERVICE GmbH zum 31. Dezember 2023 unmittelbar zu Grunde. Die auf Ebene des Gesamtunternehmens angewandten und im Anhang der envia SERVICE erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden kommen deshalb durchgängig auch für die Tätigkeitsabschlüsse zur Anwendung. Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft werden auf Grundlage der bestehenden Verträge und der angefallenen Kosten abgebildet. Auf Basis der Kostenrechnung der envia SERVICE wurden wesentliche Aufwendungen und Erträge direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich war oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, erfolgte die Zuordnung unter Anwendung sachgerechter Schlüssel. Als sachgerechte Schlüssel kamen je nach Hintergrund Personalschlüssel, Umsatzschlüssel und Materialschlüssel zur Anwendung. In der Bilanz erfolgte ebenfalls vorrangig eine direkte Zuordnung wesentlicher Aktiv- und Passivposten. In den Fällen, in denen dies nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, erfolgte auch hier die Zuordnung unter Anwendung sachgerechter Schlüssel. Der sich aus der Zuordnung der einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende Saldo in dem Tätigkeitsbereich wird in dem Tätigkeitsabschluss unter dem Bilanzposten "Forderungen", Unterposten "Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen" ausgeglichen. Das Eigenkapital wird aufgrund des Ergebnisses der Gewinn- und Verlustrechnung jährlich fortentwickelt. Tätigkeitsabschluss ElektrizitätsverteilungBilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklung des AnlagevermögensBuchwerte
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Sonstige Angaben nach §§ 268, 277 und 285 HGBForderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr auch - in dem Tätigkeitsbereich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren 12.962.297,83 € aus Finanzen und 375.343,28 aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegenüber der Gesellschafterin betragen im Tätigkeitsbereich 12.962.297,83 € (Vorjahr 12.898.232,83 €). VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr auch - in dem Tätigkeitsbereich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen 389.889,02 € und resultieren ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betragen 20.459,54 € (Vorjahr 0,00 €). Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen langfristige Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen in Höhe von 2.823.278,71 €. Insgesamt entfallen davon auf verbundene Unternehmen 20.491,92 €. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeIn den Zinserträgen von verbundenen Unternehmen sind keine Negativzinsen aus Cash-Pool-Forderungen enthalten. Periodenfremde Zinserträge sind nicht erfasst. Zinsen und ähnliche AufwendungenDie ausgewiesenen Zinsaufwendungen enthalten mit 92.212,26 € (Vorjahr 244.250,79 €) den Zinsanteil der Zuführung zu den langfristigen Rückstellungen. Tätigkeitsabschluss GasverteilungBilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklung des AnlagevermögensBuchwerte
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Sonstige Angaben nach §§ 268, 277 und 285 HGBForderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr auch - in dem Tätigkeitsbereich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren 1.522.496,89 € aus Finanzen und 36.323,54 € aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegenüber der Gesellschafterin betragen im Tätigkeitsbereich 1.522.496,89 € (Vorjahr 1.421.632,94 €). VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr auch - in dem Tätigkeitsbereich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen 37.731,20 € und resultieren ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betragen 1.979,96 € (Vorjahr 0,00 €). Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen langfristige Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen in Höhe von 344.549,95 €. Insgesamt entfallen davon auf verbundene Unternehmen 1.717,20 €. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeIn den Zinserträgen von verbundenen Unternehmen sind keine Negativzinsen aus Cash-Pool-Forderungen enthalten. Periodenfremde Zinserträge sind nicht erfasst. Zinsen und ähnliche AufwendungenDie ausgewiesenen Zinsaufwendungen enthalten mit 10.286,10 € (Vorjahr 27.597,19 €) den Zinsanteil der Zuführung zu den langfristigen Rückstellungen.
Cottbus, 19.01.2024 Geschäftsführung Heike Wernitz Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die envia SERVICE GmbH, Cottbus Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der envia SERVICE GmbH, Cottbus, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der envia SERVICE GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise aus reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Leipzig, den 16. Februar 2024 KPMG
AG
gez. Strom, Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Becker, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungGemäß dem Beschlussvorschlag der Geschäftsführung der envia SERVICE wurde über die Verwendung des Jahresergebnisses 2023 am 21. Februar 2024 folgender Gesellschafterbeschluss gefasst "Der Jahresüberschuss von 588.328,97 € für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird in voller Höhe an die Gesellschafterin am 20.03.2024 ausgeschüttet.
21.02.2024 Die Geschäftsführung |
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