Haustechnik
Pfeil GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.700,00 |
66.369,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
124,00 |
332,00 |
| II.
Sachanlagen |
73.576,00 |
66.037,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
465.471,11 |
500.131,26 |
| I.
Vorräte |
23.632,91 |
39.229,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
79.712,15 |
219.090,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
362.126,05 |
241.811,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.090,03 |
1.194,83 |
| Aktiva |
540.261,14 |
567.695,09 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
489.614,34 |
492.214,31 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
467.214,31 |
467.887,72 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.599,97 |
673,41 |
| B.
Rückstellungen |
25.499,49 |
36.551,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.147,31 |
38.929,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
25.147,31 |
38.929,71 |
| Summe
Passiva |
540.261,14 |
567.695,09 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Haustechnik Pfeil GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach Angaben des § 267 Abs. 1 HGB ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz ist nach dem allgemeinen Gliederungsschema
des § 266 HGB aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
II. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
III. Angaben zu den Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden
Im vorliegenden Jahresabschluss wurden die
handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
unverändert zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Die Abschreibungen erfolgen linear gem. der
voraussichtlichen Nutzungsdauer und grundsätzlich
zeitanteilig. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Werteverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Für geringwertige Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurde die Sofort-abschreibung nach
§ 6 Abs. 2 EStG in die Handelsbilanz übernommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennbetrag angesetzt & unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1, S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als 1 Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2, S.
1 HGB. Für die Abzinsung wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze
verwendet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
zur Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
IV. Angaben über abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
V. Sonstige Angaben
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Andreas Pfeil, Sanitär - Meister, 56357
Obertiefenbach
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
nachfolgende Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
Betrag
Forderungen € 0,00
( Vorjahr: € 0,00)
Verbindlichkeiten € 0,00
( Vorjahr: € 0,00)
sonstige Berichtsbestandteile
Andreas Pfeil
Geschäftsführer / Gesellschafter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2025
festgestellt.
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