Ehle Grundstücksgesellschaft mbH

Dorfstraße 9, 39291 Möckern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 3253
Eingetragen
14.9.1999
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Vermittlung, Vermarktung, Verwaltung von Grundstücken, Immobilien und Grundstücksrechten aller Art, Durchführung von Hochbauarbeiten aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Möckern OT Büden
38.000 €
98.71%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ehle Grundstücksgesellschaft mbH

Biederitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 8.487,00 12.262,00
I. Sachanlagen 8.487,00 12.262,00
B. Umlaufvermögen 286.864,33 241.264,20
I. Vorräte 254.347,31 154.441,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.476,63 78.618,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 18.457,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.040,39 8.204,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.914,70 1.154,89
Bilanzsumme, Summe Aktiva 298.266,03 254.681,09

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 66.686,24 73.826,81
I. gezeichnetes Kapital 37.500,00 37.500,00
II. Gewinnvortrag 36.326,81 28.814,44
III. Jahresfehlbetrag 7.140,57 -7.512,37
B. Rückstellungen 86.674,86 26.845,29
C. Verbindlichkeiten 144.904,93 154.008,99
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 144.904,93 154.008,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 298.266,03 254.681,09

Anhang



ZUM JAHRESABSCHLUSS 2014

  
1. ALLGEMEINES

  
1. Größenklasse (§ 267 HGB)


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie die dort genannten Größenmerkmale nicht übertrifft.

  
2. Anwendung von Erleichterung- und Gliederungsvorschriften


Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts und der Erstellung eines Anlagegitters befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 4 und 274 a Nr. 1 HGB).

Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§ 274 a Nr. 2 bis 5 und 288 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

  
2. BILANZIERUNGS- UND  BEWERTUNGSMETHODEN


Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren­zungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit diese bei Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Die Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Der Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz.

Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben.

Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 410,00 ("GWG") wurden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichti­gung gebotener Wertberichtigungen angesetzt.

Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.


Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

  
3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS


3.1 Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst.


Bei den Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (1.) handelt es sich um Finanzierungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die gleichzeitig als Sicherheit für die jeweiligen Verbindlichkeiten dienen (§ 285 Nr. 1.b HGB).
  

 
 
 
 
Restlaufzeit
Restlaufzeit
 
 
 
 
 
bis zu 1 Jahr
von 1 bis
von mehr als
 
 
 
 
 
5 Jahren
5 Jahren
 
 
 
 
(§ 268 Abs. 5)
(§ 268 Abs. 5)
(§ 268 Abs. 5)
 
 
 
 



1.
Verbindlichkeiten gegenüber
 
 
 
 
Kreditinstituten
 
5.195,99
43.632,41
0,00
2.
Verbindlichkeiten aus
 
 
 
 
 
Lieferungen und Leistungen
 
1.018,25
0,00
0,00
3.
Sonstige Verbindlichkeiten
 
95.058,28
0,00
0,00
 
 
 
 
101.272,52
43.632,41
0,00




4. SONSTIGE ANGABEN

Herr Gerald Windisch ist als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.


Magdeburg, den 25.06.2015


(Gerald Windisch)


BESCHEINIGUNG

Wir haben auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der

Ehle Grundstücksgesellschaft mbH

für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014

unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.

Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte.

Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberater­kammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt.

Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.

Magdeburg, den 25.06.2015
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2015 festgestellt.

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