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SUN EXPERT GmbH & Co. KGBad StaffelsteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ zum 31. Dezember 2012AKTIVA
Anhang zum handelsrechtlichen Jahresabschluss per 31. Dezember 2012der Firma SUN EXPERT GmbH & Co. KGAllgemeinesDer Jahresabschluß o.g. Firma wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB genannten Größenmerkmalen handelt es sich um eine kleine Gesellschaft. Angaben zur BilanzAngaben zur Bilanzierung und Bewertung Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Wirtschaftsgüter aus, die dafür bestimmt sind, dauernd dem Betriebszweck zu dienen. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem der Bilanz beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Ergänzend hierzu werden folgende Angaben gemacht: Sachanlagevermögen: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um die planmäßige Abschreibung, angesetzt. Die Abschreibung der Zugänge erfolgte linear bzw. geometrisch-degressiv auf die voraussichtliche Nutzungsdauer. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Nettowert von 150,00 € wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ausgewiesen wurde lediglich der Erinnerungswert von 0,50 €. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens die im Jahr 2009 mit einem Nettowert von 150,00 € bis 1.000,00 € angeschafft wurden, sind im Sammelposten für Geringwertige Wirtschaftsgüter weitergeführt worden und werden über insgesamt fünf Jahre abgeschrieben. Umlaufvermögen Erzeugnisse, Vorräte Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden einzeln zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese übernommen (strenges Niederstwertprinzip). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Dem allgemeinen Risiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung der Forderungen in Höhe von 2 % auf die Nettoforderungen Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen aufgrund von Forderungsverlusten waren nicht erforderlich. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten, insbesondere für Gewährleistungen sowie für Abschlußkosten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren lagen nicht vor. Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln bestanden nicht. Es lagen keine Verbindlichkeiten für Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften vor. Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestand nicht. Sonstige PflichtangabenDas Unternehmen wird in gemieteten Räumen betrieben. Geschäftsführer: Im Berichtsjahr war alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin und Komplementärin der Gesellschaft:
Die GmbH hat ein gezeichnetes Stammkapital von € 25.000,00. Sie ist nicht am Vermögen, Gewinn und an den stillen Reserven der GmbH & Co. KG beteiligt. Jahresergebnis und Ergebnisverwendung:Nachdem natürliche Personen Gesellschafter sind, wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet (§ 325 Abs. 1 S. 4 HGB).
Bad Staffelstein, 30.06.2013 Ingrid Langhojer |
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