Fahrschule
Reuter GmbH
Weißenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
360.187,46 |
399.459,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
116.989,00 |
133.331,00 |
| II.
Sachanlagen |
243.198,46 |
266.128,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
538.789,29 |
582.270,76 |
| I.
Vorräte |
319.084,01 |
413.767,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
212.972,90 |
153.570,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.732,38 |
14.932,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.340,59 |
5.813,65 |
| Aktiva |
902.317,34 |
987.543,95 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
177.567,11 |
150.403,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
80.647,71 |
80.647,71 |
| III.
Gewinnvortrag |
43.755,74 |
32.061,23 |
| IV.
Jahresüberschuss |
27.163,66 |
11.694,51 |
| B.
Rückstellungen |
50.940,69 |
50.795,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
656.748,09 |
762.894,00 |
| D.
Passive latente Steuern |
17.061,45 |
23.450,77 |
| Summe
Passiva |
902.317,34 |
987.543,95 |
Anhang
Fahrschule Reuter GmbH
Weißenburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Fahrschule Reuter GmbH mit Sitz in
Weißenburg ist im Handelsregister des Amtsgericht
Ansbach unter der Handelsregiternummer HRB 7404
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Anwendung
der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, §
266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2HGB) gegliedert.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer bewertet.
Die Bilanzierung der Sachanlagevermögen erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibung
angesetzt. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes (§253 Abs. 1 S.
1, Abs. 3 HGB). Bei sämtlichen
Vermögensgegenständen des Anlagenvermögens
erfolgt die Abschreibung linear. Teilweise wurden
Sonderabschreibungen i.S.d. § 7 g
EStG für die steuerliche
Ergebnisermittlung in Anspruch
genommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 wurden als
Zugang zum Anlagevermögen erfasst und im
Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit
Einzelanschaffungskosten von jeweils bis zu EUR 250,00
wurden weiterhin im jeweiligen
Zugangsjahr direkt als Aufwand verrechnet.
Die in Arbeit befindlichen
Aufträge werden unter
Berücksichtigung des
Fertigstellungsgrades retrograd
aus den gestellten
Abschlagsrechnungen bilanziert.
Soweit Anzahlungen auf Leistungen vereinnahmt wurden,
sind diese Beträge als Verbindlichkeiten
bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt
(§253 Abs. 1 HGB)
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
Auszahlungen, die wirtschaftlich das folgende
Geschäftsjahr betreffen, zu Nominalwerten
abgegrenzt.
Die Posten des Eigenkapitals wurden ebenfallst zu
Nennwerten bilanziert.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Eine entsprechende Rückstellung für latente
Steuern wurde gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 Abs. 1 S. 2
HGB).
III.
Angaben zur Bilanz
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 118.375,67 (i. Vj EUR 101.562,10) enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 12.468,31 (i.Vj EUR 12.362,00) enthalten.
Von den Verbindlichkeiten betreffen aus Steuern in
Höhe von EUR 19.824,53 (i.Vj. EUR 21.579,76).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sind nicht vorhanden.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden nicht.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung lagen im Geschäftsjahr nicht vor.
V.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich 21
Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführer
und Auszubildende wurden dabei nicht
berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch die
hauptberuflich tätigen Geschäftsführer
Herrn Jochen Reuter und Herrn Matthias Reuter,
Weißenburg.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäft vorzunehmen.
Weißenburg, den 09. Juli 2025
Fahrschule Reuter GmbH
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Jochen Reuter Matthias Reuter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2025
festgestellt.
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