SiDyS
GmbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.315,00 |
10.950,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.314,00 |
10.949,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.467,13 |
72.960,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.942,11 |
34.144,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.525,02 |
38.816,42 |
| Aktiva |
61.782,13 |
83.910,61 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
50.908,74 |
54.141,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.141,13 |
27.836,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.232,39 |
-1.304,79 |
| B.
Rückstellungen |
1.900,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.973,39 |
27.769,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
8.914,23 |
27.710,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
59,16 |
59,16 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
59,16 |
59,16 |
| Passiva |
61.782,13 |
83.910,61 |
Anhang
Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der SiDyS
GmbH mit Sitz in 38126 Braunschweig (Amtsgericht
Braunschweig,
9115) wurde nach den Vorschriften des dritten Buches
des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie der Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
1. Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 3 HGB bewertet. Die Abschreibungen werden
linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen.
2. Die Gesellschaft verzichtet auf die
Inanspruchnahme des Wahlrechts gem. § 248 Abs. 2 Satz
1 HGB. Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
(Firmenwert) werden insoweit nicht aktiviert.
3. Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der
Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG auch im
handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch gemacht.
Umlaufvermögen
4. Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den
durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch die Bildung von
Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
6. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
7. Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Rückstellungen
8. Steuerrückstellungen und Sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Verbindlichkeiten
9. Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
10. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 8.914,23
EUR (Vorjahr 27.710,32 EUR).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit mit mehr als einem bis maximal fünf
Jahren beträgt 59,16 EUR (Vorjahr 59,16 EUR).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr 0,00 EUR).
11. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten nach
§ 285 Satz 1 Nr. 1b HGB der durch Pfandrechte und
ähnliche Rechte gesichert ist beträgt 0,00 Euro.
Latente Steuern
12. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gem.
§ 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern
zu verzichten, Gebrauch gemacht.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
13. Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem
Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Sonstige Angaben
In dem auftragsgemäß erstellten
Jahresabschluss nebst Anlagen sind sämtliche
vorhandenen Vermögenswerte/Einnahmen und Ausgaben
sowie eingegangenen Verpflichtungen und Wagnisse des
Unternehmens enthalten.
Es sind sämtliche Geschäftsvorfälle -
insbesondere Wareneingänge und Geldeingänge - in
der zugrundeliegenden Buchführung
ordnungsgemäß und vollständig erfasst und
gebucht. Weitere für den Jahresabschluss bedeutsame
Vorgänge (auch nach Ende des Wirtschaftsjahres) sind
vollständig mitgeteilt worden und haben
Berücksichtigung gefunden.
Die Wertansätze des Vermögens, der
Rückstellungen und der Verbindlichkeiten -
insbesondere des Vorratsvermögens - sind nach den
gesetzlichen Vorschriften vorgenommen worden.
Es bestehen Gewährleistungsverpflichtungen im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB
Es bestehen keine Verbindlichkeiten im Sinne des §
251 HGB aus
- Bürgschaften und Übertragungen von
Wechseln
- Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
- Gewährleistungsverträgen
- Bestellungen von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten
Sonstige Pflichtangaben
§ 285 Nr. 7 HGB
Im Jahresdurchschnitt beschäftigt die
Gesellschaft 1 Arbeitnehmer (Vorjahr: 1).
§ 42 Abs. 3 GmbHG:
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von 59,16 Euro (Konto 740).
§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB
Vorschüsse und Kredite wurden den
Geschäftsführungsorganen nicht gewährt.
sonstige Berichtsbestandteile
Isenbüttel, den 18.11.2021
gez. Dr. Ketterl-Ostermeyer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2021 festgestellt.
|