HEPower Vertriebs GmbHLiquidiert

45276 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 25083
Vorher
Streetlights GmbH
Eingetragen
23.2.2010
Branche
Einzelhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenEinzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Der Online- und Einzelhandel sowie Onlinedienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Johannes Heger
seit 11.12.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Streetlights GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

27.335,00

32.576,00

II. Sachanlagen

113.153,00

67.311,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

492.534,64

357.363,78

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

175.783,08

121.418,74

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5.375,41

27.994,72

C. Rechnungsabgrenzungsposten

13.901,46

2.350,01

Summe Aktiva

828.082,59

609.014,25



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

95.771,92

66.066,31

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-52.958,59

29.705,61

B. Rückstellungen

39.502,89

43.969,49

C. Verbindlichkeiten

720.766,37

444.272,84

Summe Passiva

828.082,59

609.014,25

ANHANG

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 150,00 € werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,01 € und 1.000,00 € wird gem. der steuergesetzlichen Vorgabe eine Poolabschreibung über fünf Jahre vorgenommen.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie Kosten für Urlaub, Gewährleistung und Aufbewahrungspflichten.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

den Herren Jan Uwe Poth und Stephan Johannes Heger.

Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 52.958,59 und wird dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von EUR 95.771,92 zugerechnet, so dass ein Gewinnvortrag in Höhe von

EUR 42.813,33 entsteht, welcher auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Essen, den

..........................................................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.11.2015

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