R-H-S
GmbH
Hückelhoven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.566,00 |
10.912,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
500,00 |
833,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.066,00 |
10.079,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
86.027,53 |
22.059,57 |
| I.
Vorräte |
37.712,64 |
8.854,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.221,31 |
12.165,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.093,58 |
1.039,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.740,20 |
500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
101.333,73 |
33.471,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.474,72 |
4.665,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
20.334,44 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.809,16 |
-20.334,44 |
| B.
Rückstellungen |
3.570,00 |
750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
80.289,01 |
28.056,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
80.289,01 |
28.056,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
101.333,73 |
33.471,57 |
Anhang
A.
Bilanzierung und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar
planmäßig abgeschrieben.
Bei der Bemessung der Abschreibung wird auf die
voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände im Unternehmen abgestellt.
Bei der Verteilung der Anschaffungskosten auf die
Nutzungsdauer kommen nur die lineare (§ 7 Abs. 1 EStG)
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die zu einer selbstständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten € 150,00 übersteigen aber
€ 1.000,00 nicht übersteigen wurde ein
Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG
gebildet und im Jahr der Anschaffung und den folgenden 4
Wirtschaftsjahren gleichmäßig abgeschrieben
(Kalenderjahre 2009). Selbstständig nutzbare
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten € 410,00 (€
150,00) nicht übersteigen, werden gemäß
§ 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs in vollem Umfang
abgeschrieben (2009). Die Vorräte wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Dem
Fertigstellungsgrad zum Bewertungsstichtag wurde Rechnung
getragen.In den Fällen, in denen der Marktpreis am
Bilanzstichtag niedriger war, kam dieser Wert zum Ansatz.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich zum Nennwert. Für eventuell
auftretende Risiken wurde Vorsorge getroffen und
entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Der gesamte
Forderungsbestand ist innerhalb eines Jahres zur Zahlung
fällig. Forderungen gegenüber
Geschäftsführer bzw. Gesellschafter wurden im
Kalenderjahr 2010 wegen Geringfügigkeit nicht
verzinst.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle am Bilanzstichtag noch nicht
konkretisierten Verbindlichkeiten und Risiken.
Die gebildeten Rückstellungen sind notwendig und
ausreichend.
Verbindlichkeiten wurden mit dem entsprechenden
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
B.
Erläuterung zur Bilanz
Dem Anlagespiegel gem. § 268 Abs. 2 HGB wurden
die historischen Anschaffungskosten zugrunde gelegt.
Die Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB betragen zum 31. Dezember 2010 insgesamt €
0,00 (€ 0,00).
C.
Sonstige Angaben
Die Berichtfirma hatte im Berichtszeitraum 1
Geschäftsführer, der von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit ist. Geschäftsführer
ist Frau Dorota Peters.
Hückelhoven, 27. September 2011
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