Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 746651
Vorher
LIS UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
24.10.2013
Branche
Reparatur und Instandhaltung von sonstigen zivilen Beförderungsmitteln a. n. g.Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: - die Vornahme von Reparatur- und Wartungsarbeiten an PKW, LKW und Landmaschinen aller Art; - der Handel mit PKW, LKW, Landmschinen, Ersatzteilen, Autozubehör und sonstigen Maschinen und Elektronikbauteilen; - die Erbringung von Logistik- und Transportdienstleistungen; sowie - Tätigkeiten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.

Historie

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Management

NameRolle
Leo Stoll
seit 29.4.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
80.00%
L**** S****
20.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Leo Stoll
Heilbronn
20.000 €
80.00%
L**** S****
5.000 €
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LIS UG (haftungsbeschränkt)

Heilbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 108.733,00 145.640,00
I. Sachanlagen 108.733,00 145.640,00
B. Umlaufvermögen 49.501,74 26.054,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.342,60 11.166,33
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.159,14 14.888,14
Summe Aktiva 158.234,74 171.694,47

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 20.711,04 12.850,68
I. gezeichnetes Kapital 350,00 350,00
II. Gewinnvortrag 12.500,68 15.146,34
III. Jahresüberschuss 7.860,36 -2.645,66
B. Rückstellungen 2.000,00 4.341,09
C. Verbindlichkeiten 135.523,70 154.502,70
Summe Passiva 158.234,74 171.694,47

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Gemäß Art. 67 (8) EGHGB sind die Grundsätze der Ausweisstetigkeit und Bewertungsstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 (2) S.2 HGB wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen, sowie für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gem. § 248 HGB nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

Sog. geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro/ 410,00 Euro wurden aus Vereinfachungsgründen sofort abgeschrieben.

In 2017 erworbene Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und analog der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben, da der Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

3. Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Beurteilung erfolgte durch den Auftraggeber. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt Euro 34.342,60,

davon betragen

die Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
5.021,54 Euro
die Forderungen mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
29321,06 Euro
die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Euro

die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Euro
die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
22.986,71 Euro

II. Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmänischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Beurteilung erfolgte durch den Auftraggeber. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verprflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilnazstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

III. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt Euro 135.523,70,

davon betragen

die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit voin bis zu einem Jahr
9.890,54 Euro
die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre
125.633,16 Euro
die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Euro


die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Euro
die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Euro

IV. Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Beruf Vertretungsbefugnis
Stoll Elisabeth Geschäftsführerin Einzelvertretungs
berechtigt

D. Sonstige Angaben

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 30.12.2018 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsleitung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Der Jahresüberschussin Höhe von Euro 7.860,36 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.12.2018.

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