Optotechnik-Handel GmbH Orla
Orlamünde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2023 EUR |
31.8.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
29.338,50 |
48.113,50 |
| I. Sachanlagen |
29.338,50 |
48.113,50 |
| B. Umlaufvermögen |
1.032.091,90 |
928.358,12 |
| I. Vorräte |
322.014,05 |
269.546,51 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
519.811,54 |
510.495,84 |
| davon gegen Gesellschafter |
0,00 |
6.391,14 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
190.266,31 |
148.315,77 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
4.852,81 |
9.012,25 |
| Aktiva |
1.066.283,21
|
985.483,87 |
Passiva
|
|
31.8.2023 EUR |
31.8.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
538.642,57 |
409.959,58 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II. Gewinnvortrag |
304.394,99 |
216.056,58 |
| III. Jahresüberschuss |
208.682,99 |
168.338,41 |
| B. Rückstellungen |
83.235,52 |
79.239,92 |
| C. Verbindlichkeiten |
444.405,12 |
496.284,37 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
439.173,81 |
496.255,81 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.231,31 |
28,56 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
24.840,51 |
19.600,56 |
| Summe Passiva |
1.066.283,21 |
985.483,87 |
Anhang
Das Unternehmen ist buchführungspflichtig nach § 238 HGB. Die Geschäftsvorfälle wurden
nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgezeichnet. Mein Büro hat die
anfallenden Geschäftsvorfälle mit Hilfe der Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV
eG ausgewertet. Das Anlagevermögen wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG
bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis
über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen,
insbesondere die Abschreibungen geführt.
Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Saldenvorträge zum 1.9.2022
entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.8.2022. Die auf den 31.8.2023 durchgeführte Inventur habe ich nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Durchführungsanweisungen habe ich ebenfalls nicht vorgenommen. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB, insbesondere
den §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt. Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag
erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der
Erfassung der Vorräte habe ich nicht mitgewirkt.
Das Unternehmen bilanziert - soweit zulässig - nach steuerlichen Ansatzvorschriften.
Die Bilanzierungsmethode hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Steuerbilanz
wurde unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften erstellt. Die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
wurden beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Das Unternehmen nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt
diese "soweit zulässig" in seine Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das abnutzbare Anlagevermögen
wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht
abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend
den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem
Wert von Euro 150,00 - 1.000,00 wurden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten aktiviert
und über fünf Jahre abgeschrieben. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen enthalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss ist vom Geschäftsführer unterschrieben.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Gunter Koch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.09.2025 festgestellt.
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