MHS24
GmbH
Besigheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
356.181,00 |
| I.
Sachanlagen |
356.181,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
303.726,47 |
| I.
Vorräte |
210.109,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
82.271,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.530,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.345,10 |
| Aktiva |
659.907,47 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.643,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
38.643,06 |
| B.
Rückstellungen |
22.905,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
573.358,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
409.893,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
163.464,95 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
228.216,17 |
| Passiva |
659.907,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der MHS24
GmbH mit Sitz in Besigheim (Amtsgericht Stuttgart, HRB
786118) wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten nicht mehr als 800 € betragen,
wurden im Zugangsjahr unmittelbar als Aufwand verbucht.
Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme
des Wahlrechts gem. § 248 Abs. 2 S. 1 HGB. Selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden insoweit nicht aktiviert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt
und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Gesellschaft hat von ihrem Wahlrecht gem. §
274a Nr.4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu
verzichten, Gebrauch gemacht.
III. Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanziellen
Verpflichtungen gem. § 285 S. 1 Nr. 3a) HGB in
geschäftsüblichem Umfang.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Boris Herlein, Möckmühl, geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Besigheim, 12.02.2024
gez.
Boris Herlein
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.02.2024
festgestellt.
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