FMC Real
Estate GmbH
Hemer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
322.789,95 |
318.935,70 |
| I.
Sachanlagen |
679,00 |
1.430,00 |
| II.
Finanzanlagen |
322.110,95 |
317.505,70 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
322.110,95 |
317.505,70 |
| B.
Umlaufvermögen |
448.005,27 |
461.417,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
138.762,57 |
23.256,70 |
| davon
gegen Gesellschafter |
111.770,89 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
309.242,70 |
438.161,16 |
| Aktiva |
770.795,22 |
780.353,56 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
765.092,61 |
766.703,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100.000,00 |
100.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
641.703,75 |
645.552,27 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.611,14 |
3.848,52 |
| B.
Rückstellungen |
4.300,00 |
6.150,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.402,61 |
7.499,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.402,61 |
7.499,81 |
| Passiva |
770.795,22 |
780.353,56 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten
der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "Finanzanlagen" bzw. " Verbindlichkeiten".
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nicht gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S. des § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB angegeben.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig bewertet.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde nur die lineare Abschreibungsmethode in Anspruch
genommen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter
Euro 800,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig
im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Es wurden weder Einzelwertberichtigungen noch
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
abgelaufenen Geschäftsjahr die Brüder Carsten und
Gunter Krippendorf.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2023
festgestellt.
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