Fischer
& Sohn GmbH
Trippstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.377,50 |
15.574,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.377,00 |
15.574,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
228.312,43 |
230.164,80 |
| I.
Vorräte |
183.692,76 |
188.515,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.598,59 |
41.224,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21,08 |
425,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.884,00 |
1.536,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
241.573,93 |
247.275,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
83.488,48 |
77.426,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
51.861,76 |
38.711,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.062,13 |
13.149,93 |
| B.
Rückstellungen |
5.820,00 |
10.528,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
152.265,45 |
159.319,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
241.573,93 |
247.275,30 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Fischer & Sohn GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maß-
nahmen
1. B
ilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die erworbenen
immateriellen Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung der Software
erfolgte über 3 Jahre.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagenvermögen nach der degressiven bzw.
nach der linearen Methode vorgenommen; die Nutzungsdauer
beträgt bei Maschinen 5 bis 8 Jahre, bei Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten in Höhe von
€ 150,00 bis € 1.000,00 wurden beginnend im
Jahr 2009 im Jahr des Zugangs als Sammelposten eingestellt
und über einen Zeitraum von 5 Jahren linear
abgeschrieben. Handelsrechtlich konnte diese steuerliche
Bewertungsvorschrift übernommen werden.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips.
Der Ansatz der
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt
zum Nominalwert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte in Höhe des zukünftigen
Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit den
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen
sieben Jahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
I
II.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Erläuterungen zur Bilanz
Restlaufzeitvermerk der Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände
In den ausgewiesenen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, wie
im Vorjahr, keine Beträge mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr enthalten.
Die
Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
in Höhe von € 1.182,73 (Vorjahr:
€ 1.321,08).
Restlaufzeitvermerk der Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten
bis zu einem Jahr in Höhe von € 150.429,32
(Vorjahr: € 148.070,09).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
€ 1.836,13 (Vorjahr: € 11.249,90).
IV.
Sonstige Angaben
§ 251 HGB, Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag lagen keine vermerkpflichtigen
Haftungsverhältnisse vor.
Beziehungen der Unternehmensorgane
Angaben der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Die Gesellschaft wird durch ihren
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer, Herr Dieter Fischer,
Trippstadt, Elektrotechniker und Kaufmann, vertreten.
Forderungen gegen Gesellschafter
Gegen den Gesellschafter bestehen Forderungen in
Höhe von € 17.896,63 (Vorjahr:
€ 17.708,90). Die Forderungen wurden verzinst.
Trippstadt, den 15.12.2011
Geschäftsführung
Fischer und Sohn GmbH
Dieter Fischer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
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