SPH-Advisory GmbH
Dreieich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
458,00 |
3.101,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
789.752,54 |
62.259,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
790.210,54 |
65.360,34 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
482.234,05 |
40.968,87 |
| B.
Rückstellungen |
177.011,31 |
3.622,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
130.965,18 |
20.769,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
130.965,18 |
20.769,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
790.210,54 |
65.360,34 |
Anhang
I.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Sitz der SPH Advisory GmbH ist Dreieich. Die
Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 48206 im Register des
Amtsgericht Offenbach eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 der SPH Advisory
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch
gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Im Einzelnen waren folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze maßgebend:
III.
Gliederungsgrundsätze
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung
ist im Vergleich zum Vorjahr durch die erstmalige Anwendung
der durch das BilRUG geänderten Vorschriften des HGB
in folgenden Punkten neu:
Streichung der bisherigen Posten
"außerordentliche Erträge" und
"außerordentliche Aufwendungen sowie Ergebnis
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und
"außerordentliches Ergebnis" , Einfügung des
Postens "Ergebnis nach Steuern" zwischen den Posten
"Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" und "sonstige
Steuern".
Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind
aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das
BilRUG nur bedingt vergleichbar.
IV.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielleVermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind
gegebenenfalls nachfolgend gesondert angegeben.
V.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden. Soweit nicht anders
dargestellt, werden alle Beträge in Euro (EUR)
ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bilanziert. Soweit notwendig erfolgen
außerplanmäßige Abschreibungen.
Zuschreibungen erfolgen gemäß § 253 Abs. 5
HGB, sofern der Grund für eine
außerplanmäßige Abschreibung entfallen
ist. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen gemäß § 253
Abs. 3 HGB linear bzw. degressiv und pro rata temporis
vorgenommen.
Für Vermögensgegenstände, deren
Anschaffungskosten zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR
betrugen, wurde ein
Sammelposten gebildet, welcher im Erwerbsjahr und in
den vier Folgejahren jeweils zu einem Fünftel
abgeschrieben wird.
Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 150,00 EUR werden
im Zugangsjahr grundsätzlich als Aufwand
erfasst.
Die
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
sind mit den Anschaffungskosten, teilweise vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen nach §
253 Abs. 3 Satz 5 HGB, bewertet.
Die
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit
notwendig wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen und das allgemeine Kreditrisiko
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu
Nominalwerten bilanziert.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre,
welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht
wird, abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
VI.
Angaben zur Bilanz
VI.1
Forderungenspiegel
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2016
|
(Vorjahr)
|
kleiner 1
Jahr
|
größer 1 Jahr
|
Art der Forderung
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
761,60
|
(23,80)
|
761,60
|
(23,80)
|
0,00
|
(0,00)
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
2,20
|
(0,70)
|
2,20
|
(0,70)
|
0,00
|
(0,00)
|
Gesamt
|
763,80
|
(24,50)
|
763,80
|
(24,50)
|
0,00
|
(0,00)
|
VI.2
Verbindlichkeitenspiegel
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2016
|
(Vorjahr)
|
kleiner 1
Jahr
|
größer 1 Jahr
|
Art der Verbindlichkeit
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
10,54
|
(4,63)
|
10,54
|
(4,63)
|
0,00
|
(0,00)
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
120,43
|
(16,14)
|
120,43
|
(16,14)
|
0,00
|
(0,00)
|
Gesamt
|
130,97
|
(20,77)
|
130,97
|
(20,77)
|
0,00
|
(0,00)
|
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
davon besichert
|
|
31.12.2016
|
(Vorjahr)
|
größer 5 J.
|
31.12.2016
|
Art der Verbindlichkeit
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
10,54
|
(4,63)
|
0,00
|
(0,00)
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
120,43
|
(16,14)
|
0,00
|
(0,00)
|
0,00
|
Gesamt
|
130,97
|
(20,77)
|
0,00
|
(0,00)
|
0,00
|
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten
bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die gem.
§ 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist.
VII.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
VII.1
Gewinn-/Verlustvortrag bei Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von 15.968,87 EUR
einbezogen.
VIII.
Sonstige Pflichtangaben
VIII.1
Angaben zu den Arbeitnehmern
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im
Jahresdurchschnitt 3 festangestellte Mitarbeiter
beschäftigt (ohne Organmitglieder).
Dreieich, den 19.05.2017
gez. René Hansvencl
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2017 festgestellt.
|