P.S.
Consulting AG
Kirchdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.410,00 |
21.299,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.410,00 |
21.299,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.117,90 |
72.408,91 |
| I.
Vorräte |
28.470,00 |
46.658,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.892,10 |
16.742,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.755,80 |
9.008,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.171,33 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.699,23 |
93.707,91 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.483,39 |
54.469,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.124,38 |
10.124,38 |
| III.
Verlustvortrag |
5.654,54 |
16.601,22 |
| IV.
Jahresüberschuss |
13,55 |
10.946,68 |
| B.
Rückstellungen |
2.491,78 |
2.491,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.724,06 |
36.746,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.724,06 |
4.759,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.699,23 |
93.707,91 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Dem Jahresabschluss zum 31.12.2014 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches § 267 Abs.
1 HGB über die Rechnungslegung von kleinen
Kapitalgesellschaften zu Grunde.
Größenbhängige Erleichterungen wurden bei
der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Anlagevermögen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Der Wert war von untergeordneter Bedeutung.
2. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Soweit ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
3. Gezeichnete Kapital
Das gezeichnete Kapital von 50.000,-- € wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet. Sonstige
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Laufzeit bis zu einem
Jahr
2.724,06 € (Vj. 4.759,96
€)
6. latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurden in
Anspruch genommen.
III. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
IV. Sonstige Angaben
Vorstand:
Herr Boris Schleinkofer, 83527 Kirchdorf
Kirchdorf, 03.02.2015
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2015 festgestellt.
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