Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 17006
Eingetragen
11.8.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermittlungstätigkeiten für BeherbergungsdienstleistungenErbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für Patente
Gegenstand
Veranstaltungsberatung, Vermietung und Vermittlung von Hotels und Tagungsstätten sowie Messe-Service in jeglicher Form, Rahmenprogramm - Touristikbereich -, Suchmaschinenoptimierung, Domainhandel, Internetmarketing, Betreibung und Vermarktung von Internetportalen, Internetberatung

Historie

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Management

NameRolle
Boris Schleinkofer
seit 4.5.2006
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

P.S. Consulting AG

Kirchdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 15.410,00 21.299,00
I. Sachanlagen 15.410,00 21.299,00
B. Umlaufvermögen 43.117,90 72.408,91
I. Vorräte 28.470,00 46.658,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.892,10 16.742,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.755,80 9.008,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.171,33 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 59.699,23 93.707,91

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 54.483,39 54.469,84
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnrücklagen 10.124,38 10.124,38
III. Verlustvortrag 5.654,54 16.601,22
IV. Jahresüberschuss 13,55 10.946,68
B. Rückstellungen 2.491,78 2.491,78
C. Verbindlichkeiten 2.724,06 36.746,29
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.724,06 4.759,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 59.699,23 93.707,91

Anhang



  

I. Allgemeine Angaben



Dem Jahresabschluss zum 31.12.2014 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches  § 267 Abs. 1 HGB über die Rechnungslegung von kleinen Kapitalgesellschaften zu Grunde. Größenbhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
  

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  

1. Anlagevermögen


Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Der Wert war von untergeordneter Bedeutung.
  

2. Umlaufvermögen


Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Soweit ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
  

3. Gezeichnete Kapital


Das gezeichnete Kapital von 50.000,-- € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
  

4. Rückstellungen


Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
  

5. Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Laufzeit bis zu einem Jahr          2.724,06 €     (Vj. 4.759,96 €)

  

6. latente Steuern


Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurden in Anspruch genommen.

  

III. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

  

IV. Sonstige  Angaben


Vorstand: 

Herr Boris Schleinkofer, 83527 Kirchdorf

Kirchdorf, 03.02.2015

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2015 festgestellt.

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